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Asslar aktuell (2025)

Öffnung der Grünschnittannahmestellen

Die städtischen Annahmestellen für Grünschnitt in den Stadtteilen Berghausen, Oberlemp und Werdorf öffnen ab dem 1. März 2025 samstags wieder zu den folgenden Zeiten:

  • Berghausen und Oberlemp: 10:00 - 11:30 Uhr
  • Werdorf: 09:30 - 12:00 Uhr

Bürgerinnen und Bürger aus allen Aßlarer Stadtteilen können dort kostenlos Grünschnitt (maximal: 1 Pkw-Anhänger / 3 m²) anliefern.


Information der Stadt Aßlar zur Grundsteuerneuregelung

Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2018 die Verfassungswidrigkeit der bisherigen Grundsteuerberechnung auf Basis der alten Einheitswerte festgestellt. Der Bundesrat erteilte im Jahr 2019 die Zustimmung zur Grundsteuerreform mit Verabschiedung des Grundsteuer-Reformgesetzes. 2021 hat das Land Hessen von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, ein eigenes Grundsteuergesetz zu verabschieden. Die Neuregelungen des Grundsteuergesetzes treten ab 01.01.2025 in Kraft.

Alle Eigentümer waren aufgefordert, für die Verhältnisse zum Stichtag 01.01.2022 eine Erklärung beim zuständigen Finanzamt abzugeben. Anschließend hat das zuständige Finanzamt wie bisher den Steuermessbetrag festgesetzt. Er errechnet sich aus dem in der Hauptfeststellung zum 1. Januar 2022 festgestellten Grundsteuerwert, der mit der Steuermesszahl multipliziert wird. Der Grundsteuer-Messbescheid bildet die Grundlage zur Berechnung der Grundsteuer.

Entscheidend für die Höhe der Grundsteuer ab 2025 ist neben den neuen Grundsteuermessbeträgen der von der Stadt Aßlar festzulegende Hebesatz für 2025. Die Entscheidung über die Höhe der Hebesätze für die Grundsteuer A und B obliegt der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Aßlar.

In ihrer Sitzung am 16.12.2024 hat die Stadtverordnetenversammlung den Hebesatz für die Grundsteuer A auf 300 v. H. und für die Grundsteuer B auf 550 v. H. festgelegt.

Die Hebesätze basieren auf Berechnungen des Kassen- und Steueramtes anhand der bislang verarbeiteten Datensätze der Finanzverwaltung.

Kraft Gesetzes treten alle bisherigen Grundsteuerbescheide zum 31.12.2024 mit Wirkung für die Zukunft außer Kraft. Aus diesem Grund erhalten alle Steuerpflichtigen einen neuen Grundsteuerbescheid. Es wird empfohlen, diesen unter Hinzunahme des vom Finanzamt erlassenen Grundsteuermessbescheides auf seine Richtigkeit zu überprüfen.

Wichtig: Sollten Einwendungen gegen die Grundstücksbewertung oder die Höhe des Steuermessbetrages geltend gemacht werden, dann ist Kontakt mit dem zuständigen Finanzamt Wetzlar unter Tel. (06441) 202-0 oder über den Anrufservice auf der Webseite

https://finanzamt.hessen.de/service/finanzaemter-in-hessen/finanzamt-wetzlar

aufzunehmen. Das Finanzamt beantwortet auch allgemeine Fragen zur Reform. Bei allen Steuerpflichtigen, die bisher ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben und sich das Kassenzeichen nicht geändert hat, wird auch wie bisher die Grundsteuer zu den gewohnten vierteljährlichen Fälligkeiten abgebucht. Bei allen anderen Grundsteuerbescheiden ist eine Überweisung der Grundsteuer zu den Fälligkeiten oder eine Neuerteilung eines SEPA-Lastschriftmandates erforderlich. Steuerpflichtige, die mittels Dauerauftrag ihre Grundbesitzabgaben überweisen, haben zu beachten, diesen bei Ihrem Kreditinstitut ab 2025 entsprechend zu ändern.