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Asslar aktuell (2023)

Die Verkehrsgesellschaft Lahn-Dill-Weil mbH (VLDW) informiert:

Aufgrund von Straßensanierungsarbeiten wird die L 3052 zwischen Kölschhausen und Niederlemp voll gesperrt. Die Maßnahme ist in zwei Bauabschnitte unterteilt, so dass Dreisbach einmal aus Richtung Kölschhausen anfahrbar ist und aus Richtung Niederlemp.
Der Linienverkehr muss in beiden Bauabschnitten über Breitenbach fahren, was zu einer erheblichen Fahrtzeitverlängerung führt.
Zudem ist an der Kreuzung von Breitenbach aus, kein Abbiegen von/nach Oberlemp möglich, so dass zusätzlich noch über Bechlingen gewendet werden muss.

Im Zeitraum vom 09.10. bis 23.10.2023 wird die derzeitige Umleitungsstrecke von Bechlingen nach Oberlemp (L3376) unter Vollsperrung saniert. Dies führt ebenfalls zu Einschränkungen im Linienverkehr.
Betroffen von der Maßnahme ist die Linie 202 (Ehringshausen-Niederlemp), 205 (Niederlemp-Gesamtschule Ehringshausen/Grundschule Katzenfurt) und 200 (Bermoll-Wetzlar) inklusive der Beförderung der Schüler nach Ehringshausen und Katzenfurt, der Gesamtschule Aßlar und der Grundschule Aßlar, sowie an die weiterführenden Schulen nach Wetzlar.
Aufgrund des zeitlichen Mehraufwandes wird der Schülerverkehr im Rahmen der Möglichkeiten aufrechterhalten und die Anbindung von Dreisbach, Niederlemp, Breitenbach, Kölschhausen, Oberlemp und Bermoll mit einen Notfahrplan abgedeckt. Es gelten auf allen drei betroffenen Linien Baustellenfahrpläne. Insbesondere die Fahrtzeiten und Haltestellenabfolge der Linien 200, 202 und 205 wurden vollständig umstrukturiert.

Die Linie 200 muss teilweise in Bechlingen enden.
In Oberlemp wird nur die Haltestelle Andau bedient, da in Oberlemp keine Wendemöglichkeit für Busse besteht. Die Haltestelle Oberlemp Ortsmitte wird in dem Zeitraum der Vollsperrung nicht bedient. Es kann zu Verspätungen von ca. 5-10 Minuten kommen. Anschlüsse können nicht sichergestellt werden. Die Linien 202 und 205 können für diesen Zeitraum wieder kurzzeitig ihren regulären Fahrweg nutzen, bleiben aber im eingeschränkten Baustellenfahrplan.

Nach der Sanierungsmaßnahme folgt der zweite Bauabschnitt auf der L 3052, so dass Dreisbach aus Richtung Kölschhausen anfahrbar ist mit erneuten angepassten Baustellenfahrplänen. Dieser soll voraussichtlich am 24.10.2023 beginnen. Der zweite Bauabschnitt ist bis Juni 2024 vorgesehen.

Die Informationen und Baustellenfahrpläne stehen auch unter www.vldw.de bereit. Bei Fragen steht Ihnen auch die Mobilitätszentrale in Wetzlar unter 06441 407-1877 oder per E-Mail an mobi-wetzlar@vldw.de zur Verfügung.

(Pressemitteilung vom 29.09.2023)


Baustellenfahrplan Linie 200
Baustellenfahrplan Linie 202
Baustellenfahrplan Linie 205

Der Lahn-Dill-Kreis informiert:

Briefwahl, Barrierefreiheit, Info- und Lehrmaterial und Co.

Am Sonntag, 8. Oktober 2023, wird in Hessen der Landtag gewählt.

So wird gewählt

Gerade, wer zum ersten Mal den langen Wahlzettel in Händen hält, fragt sich vielleicht an welcher Stelle und wie viele Kreuze nun gemacht werden müssen. Mit der Wahlbenachrichtigung und ihrem Personalausweis gehen die Wahlberechtigten am 8. Oktober 2023 zu ihrem zuständigen Wahlamt. Dieses steht auf der Wahlbenachrichtigung. Im Wahlamt erhalten die Wählerinnen und Wähler einen Stimmzettel. Sie können darauf zwei Stimmen vergeben: die Wahlkreisstimme und die Landesliste. Das Kreuz für die Wahlkreisstimme wird auf der linken Seite des Wahlzettels gesetzt, auf der rechten Seite das für die Landesliste. Weitere Informationen zu den beiden Stimmen gibt es auf https://wahlen.hessen.de/landtagswahlen/stimmzettel.

Barrierefreiheit in der Wahlkabine

Jeder Stimmzettel hat in der rechten oberen Ecke ein kleines Loch. Das dient blinden und sehbehinderten Menschen als Orientierung, um anhand dieser Markierung eine besondere Wahlschablone anzulegen. Die Wahlschablone mit einer Informations-CD wird vom Blinden- und Sehbehindertenbund Hessen e.V., Mörfelder Landstraße 6-8, 60598 Frankfurt am Main, E-Mail: sekretariat@bsbh.org, zur Verfügung gestellt.

Wer lieber in Ruhe den Stimmzettel ausfüllen möchte, für den eignet sich auch eine Briefwahl.

Briefwahl

Bis zum 6. Oktober 2023, 13 Uhr, und in besonderen Ausnahmefällen sogar bis zum Wahltag selbst besteht die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen bei den Wahlämtern der Städte und Gemeinden zu erhalten. Am einfachsten können die Unterlagen mit der Rückseite der Wahlbenachrichtigung beantragt werden. Dort ist der entsprechende Antrag abgedruckt. Der ausgefüllte Antrag wird entweder in einem frankierten Umschlag an das Wahlamt der Kommune geschickt oder direkt dort abgegeben. Der Antrag kann beispielsweise auch per E-Mail gestellt werden. Zur Identifizierung benötigt das Wahlamt den Familiennamen, die Vornamen, die Anschrift und das Geburtsdatum. Telefonisch können die Briefwahlunterlagen nicht bestellt werden. Die Unterlagen sind so rechtzeitig zurückzusenden, dass sie spätestens am Wahltag bis 18 Uhr bei der angegebenen Adresse der Kommune eingegangen sind. Weitere Informationen zur Briefwahl sind unter https://wahlen.hessen.de/landtagswahlen/briefwahl zu finden.

Barrierefreies Informationsmaterial zur Landtagswahl 2023

Blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte können Wahlschablonen sowie Audio-CDs für die Landtagswahl 2023 kostenlos beim Blinden- und Sehbehindertenbund Hessen (BSBH) bestellen. Mitglieder erhalten die Unterlagen automatisch. Mehr Informationen gibt es auf der Website der Organisation: www.bsbh.org – Landtagswahl in Hessen am 8. Oktober 2023

Das Land Hessen stellt zudem eine Wahlbroschüre in Leichter Sprache zur Verfügung. Sie ist abrufbar unter https://soziales.hessen.de/sites/soziales.hessen.de/files/2023-06/wahlbroschuere_hessen_ls_2023.pdf

Informationen zur Landtagswahl für den Lahn-Dill-Kreis

Viele Informationen finden Interessierte auch auf der Seite des Landkreises unter: www.lahn-dill-kreis.de/politik/wahlen/.

Dort ist auch die Liste der Direktkandidatinnen und -kandidaten für die Wahlkreise 16 und 17 zu finden. Ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass aufgrund eines neuen Zuschnitts der Wahlkreise durch Änderung des Landeswahlgesetzes vom 1. April 2022 die Gemeinde Waldsolms bei der Landtagswahl 2023 dem Wahlkreis 22 – Limburg-Weilburg II zugeordnet wurde.

Am Wahlabend wird im Kreishaus keine Präsentation der eingehenden Wahlergebnisse statt-finden. Das Hessische Statistische Landesamt ist für die statistische Aufbereitung der Wahlergebnisse zuständig und hat dazu mitgeteilt: „Am Wahlabend werden die Ergebnisse auf einer Wahlsonderseite präsentiert. Die Daten werden laufend aktualisiert und stehen in Form von Tabellen und Grafiken bis auf Gemeindeebene sowie als CSV-Datei bis auf Wahlbezirksebene zum Abruf und Download bereit. Erste Zwischenergebnisse werden gegen 18:30 Uhr erwartet.“ Die Wahlsonderseite ist hier einsehbar: https://statistik.hessen.de/unsere-zahlen/wahlen/landtagswahl-2023-in-hessen-ergebnispraesentation-und-datenangebot


Brennholzbestellung

Ab sofort kann bei der Stadt Aßlar Brennholz bestellt werden. Die Bestellung erfolgt auf einem Bestellschein. Der Bestellschein kann als PDF-Datei über den untenstehenden Link aufgerufen und heruntergeladen werden.

Die ausgefüllten und unterschriebenen Bestellscheine müssen bis spätestens 17. November 2023 bei der Stadtverwaltung Aßlar abgegeben werden. Entweder über einen Einwurf in den Briefkasten am Rathaus, Mühlgrabenstraße 1, 35614 Aßlar, oder per E-Mail über stadtwald@asslar.de. Sie können Ihre Bestellung per E-Mail auch formlos bei uns einreichen. Achten Sie in diesem Fall jedoch bitte darauf, alle auf dem Bestellschein abgefragten Daten anzugeben.

Wegen der aktuellen Waldschadenssituation kann es dazu kommen, dass Brennholz aus Kalamitätseinschlägen zugeteilt wird. Darüber hinaus besteht kein Anspruch auf Brennholzzuteilung in bestimmten Ortsteilen.

Bei Erstbestellung ist mit dem Bestellschein eine Kopie Ihres Motorsägenscheins abzugeben. Die Aufarbeitung von Brennholz im Kommunalwald ist nur mit gültigem Motorsägenschein möglich. Die Sicherheitsbestimmungen bei der Arbeit mit Motorsägen sind einzuhalten (Schutzausrüstung, keine Alleinarbeit, etc.).

Es gelten folgende Preise:

Buchen-Industrieholz (lang am Weg): 80,00 €/fm zzgl. MwSt.
Eichen-Industrieholz (lang am Weg): 55,00 €/fm zzgl. MwSt.
Nadel-Industrieholz (am Weg): 35,00 €/fm zzgl. MwSt.
Schlagabraum: 30,00 €/fm zzgl. MwSt.

Bei der Bereitstellung von Industrieholz können sich Abweichungen zur Bestellmenge ergeben. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass die von Ihnen bestellte Menge nicht verbindlich zugesagt werden kann.

Bei Industrie-Brennholz (4-6 Meter lang) können bis zu 25 % Mischhölzer enthalten sein.

Brennholzlagerung im Außenbereich

Bitte beachten Sie: eine Abdeckung mit Planen ist im Wald nicht gestattet!


Holzbestellschein 2023/2024

Stadtbücherei: Kurzfristige Änderung der Öffnungszeiten

Bis auf Weiteres ist die Stadtbücherei Aßlar montags zwischen 9:00 und 12:00 Uhr sowie dienstags und freitags zwischen 14:00 und 18:00 Uhr geöffnet.


Bericht aus dem Magistrat

Schreiben an den MDL Dr. Büger bezüglich eines Besuchtermins von Bundesverkehrsminister Wissing im Zuge des Landtagswahlkampfs in Hessen

Nachdem Herr MDL Dr. Büger angeschrieben wurde, ob Herr Verkehrsminister Wissing im Rahmen des Landtagswahlkampfes Termine in Hessen wahrnimmt und in diesem Zuge auch zu einem Vor-Ort Termin bezüglich der A45 Abfahrt Behlkopf zur Abfallwirtschaft Zeit finden würde, teilte Herr Dr. Büger mit, dass Herr Verkehrsminister Wissing nicht plane, anlässlich des Wahlkampfs in Hessen in den Lahn-Dill-Kreis zu kommen.

Brennholzpreise 2023/2024

Der Magistrat hat die Brennholzpreise für die kommende Einschlagssaison wie folgt festgesetzt:

Buchen-Industrieholz aufgearbeitet und gerückt 80,00 €/fm zzgl. MwSt.
Eichen-Industrieholz aufgearbeitet und gerückt 55,00 €/fm zzgl. MwSt.
Nadel-Industrieholz aufgearbeitet und gerückt 35,00 €/fm zzgl. MwSt.
Schlagabraum 30,00 €/fm zzgl. MwSt.

Errichtung eines Mobilfunkmastes an der Grube Fortuna

Durch ein Förderprogramm für den flächendeckenden Mobilfunkausbau in Hessen würde die Errichtung eines Mobilfunkmastes an der Grube Fortuna zu 90% bezuschusst werden. Der Magistrat hat beschlossen, dass die Stadt Aßlar dem Vorschlag des Lahn-Dill Kreises, die verbleibenden 10 % der Kosten unter dem Kreis, der Stadt Solms und der Stadt Aßlar aufzuteilen, anzuschließen. Derzeit wird mit einer Kofinanzierung i.H.v. rudn EUR 70.000 gerechnet, die dann unter den drei Kommunen aufgeteilt werden wird.

Lieferung und Montage einer neuen Server Infrastruktur

Nach entsprechender Ausschreibung und Vergabebekanntmachung hat der Magistrat der Stadt Aßlar den Auftrag für die Lieferung und Montage eines redundanten Serversystems an den wirtschaftlichsten Anbieter, Firma Erbe-IT aus Runkel, zu einem Gesamtauftragsvolumen von rund EUR 145.000 vergeben.

Förderbescheid Trinkwasserbrunnen

Der Förderbescheid für die Schaffung von öffentlichen Trinkwasserbrunnen im Stadtgebiet ist eingegangen. Die Stadtwerke Aßlar wurden mit der Umsetzung dieser Maßnahme beauftragt.

Außerplanmäßige Auftragsvergaben / sonstige Anschaffungen

  • Aufgrund des Erfordernisses, kurzfristig zusätzliche Wickelmöglichkeiten in der Kindertagesstätte Drachennest zu schaffen, hat der Magistrat die Umsetzung einer solchen Maßnahme beschlossen; die Kosten werden auf ca. EUR 15.000 geschätzt.

Vereinsförderung gemäß der städtischen Förderrichtlinien

  • Dem Antrag des Vereins für Schäferhunde SV e.V. – OG Aßlar auf Bezuschussung der Reparaturkosten des vereinseigenen Rasentraktors für das Mähen des vereinseigenen Hundeplatzes wurde mit 25% der zuschussfähigen Kosten i.H.v. rund EUR 260,00 entsprochen.
  • Dem Antrag des Verschönerungsverein Berghausen e.V. auf Bezuschussung zur Renovierung der Grillhütte Berghausen wurde mit 25% der zuschussfähigen Kosten i.H.v. rund EUR 2.275 entsprochen.
  • Dem Antrag des Angelsportverein Aßlar e.V. auf Bezuschussung für den neuen Stromanschluss für das Vereinsheim wurde mit 25% der zuschussfähigen Kosten i.H.v. rund EUR 1.000 entsprochen.
  • Dem Antrag des VfB Aßlar auf Bezuschussung zur Erneuerung der Eingangstür des vereinseigenen Sportlerheims wurde mit 25% der zuschussfähigen Kosten i.H.v. rund EUR 1.300 entsprochen.


Hydrantenwartung in Oberlemp und Bermoll

Am Freitag, 6. Oktober 2023, werden in den Stadtteilen Oberlemp und Bermoll die Hydranten durch die ortsansässige Feuerwehr gespült.
Hier kann es ab 18:00 Uhr zu kurzfristigen Verunreinigungen des Trinkwassers kommen.

Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis.


Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement informiert

Beginn der zweiten Bauphase – Vollsperrung zwischen den Anschlussstellen Wetzlar-Dalheim und Wetzlar-Ost an diesem Wochenende

Auf der Bundesstraße 49 bei Wetzlar und Wetzlar-Garbenheim saniert Hessen Mobil seit Mitte Juli die Hangbrücken und Hangstützwände bei Wetzlar und Wetzlar-Garbenheim. Die Arbeiten in der ersten Bauphase können zum Freitag, 22. September, abgeschlossen werden. Damit die zweite Bauphase beginnen kann, muss die Verkehrsführung geändert werden. Für den Umbau, muss die B 49 zwischen der Anschlussstelle Wetzlar-Dalheim und der A45-Anschlussstelle Wetzlar-Ost in beide Fahrtrichtungen voll gesperrt werden. Diese Sperrung dauert voraussichtlich von Freitagabend, 22. September, circa 20 Uhr, bis Sonntag, 24. September nachmittags an. Im Rahmen der Vollsperrung werden auch Schäden an der Fahrbahn der gesperrten Strecke beseitigt.

Die Umleitung erfolgt ab Wetzlar-Dalheim bis Wetzlar-Ost in beide Richtungen über die A45 und die A480. Das bedeutet, der Durchgangsverkehr in Fahrtrichtung Gießen wird während dieser Sperrung ab der Anschlussstelle Wetzlar-Dalheim über die B 277, die Anschlussstelle Aßlar der A 480 zum Wetzlarer Kreuz und weiter über die A 45 zur Anschlussstelle Wetzlar-Ost umgeleitet. Der Durchgangsverkehr in Fahrtrichtung Limburg wird entsprechend in entgegengesetzter Richtung ab der Anschlussstelle Wetzlar-Ost über die A 45 zum Wetzlarer Kreuz und weiter über die A 480 und die B 277 zur Anschlussstelle Wetzlar-Dalheim der B 49 umgeleitet.

Gesperrt sind an dem Wochenende somit auch die Ausfahrten von der A45-Anschlussstelle Wetzlar-Ost auf die B 49 Richtung Wetzlar (sowohl aus Richtung Dortmund als auch aus Richtung Aschaffenburg kommend). Die Umleitung erfolgt über das Wetzlarer Kreuz.

Für den Regionalverkehr nach Wetzlar aus Richtung Gießen kommend wird eine Umleitung über die Anschlussstelle Lahnau, die L 3020 und Garbenheim eingerichtet. Der Verkehr, der von Wetzlar kommend auf die B 49 in Fahrtrichtung Gießen auffahren möchte, wird durch Wetzlar und Garbenheim zur Anschlussstelle Lahnau umgeleitet und kann dort auf die B 49 auffahren. Der Verkehr aus Wetzlar in Fahrtrichtung Limburg kann an der Anschlussstelle Dalheim auf die B 49 auffahren.

(Pressemitteilung vom 20. September 2023)


Veranstaltungskalender

Die Tage werden kürzer und vielerorts beginnen die Planungen für Veranstaltungen, die im kommenden Jahr durchgeführt werden sollen. Wir möchten alle Ortsvereine, Glaubensgemeinschaften, Schulen usw. dazu einladen, ihre Termine im Veranstaltungskalender Aßlar auf dieser Website kostenfrei bekannt zu machen.

Nutzen Sie hierfür einfach folgendes Formular.

Bei mehreren Veranstaltungen können Sie die im Formular abgefragten Daten selbstverständlich auch in Form einer Liste einreichen. Zusammen mit dem Formular, in dem Sie die Kontaktdaten und den den Datenschutz-betreffenden Teil ausgefüllt und unterschrieben haben, senden Sie das Ganze per E-Mail an pressestelle@asslar.de.

Über diese E-Mail-Adresse stehen wir auch bei Rückfragen gerne zur Verfügung.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Ihre Stadtverwaltung Aßlar


Aktion "Gelbes Band"

Frisches Obst zum Selbstpflücken

Beim Spaziergang kurzerhand den so saftig anmutenden Apfel vom Baum pflücken. Was in der Regel nicht ohne Weiteres erlaubt ist, wird durch einen kleinen Gegenstand sogar begrüßt. Ein gelbes Band an Streuobstbäumen signalisiert, dass die Früchte ohne Rücksprache für den Eigenbedarf gepflückt werden dürfen. Auch die Stadtverwaltung Aßlar beteiligt sich an dieser Aktion und weißt zur E rnte bereitstehende Bäume mit dem entsprechenden gelben Band aus. Das Ziel ist es, verdorbenes Obst weitestgehend zu vermeiden und den Bürgerinnen und Bürgern einen einfachen Zugang zu regionalen Obstsorten zu ermöglichen. Interessierte müssen lediglich ihre eigenen Körbe, Leitern und sonstige Hilfsmittel mitbringen.

Ausgewiesene Streuobstbäume sind aktuell in der Kernstadt und im Stadtteil Werdorf zu finden (siehe nachfolgende Karten).
Oder öffnen Sie über die QR-Codes einfach die Links zu den Plän en, die wir auch auf unserer Website für Sie hinterlegt haben.

"Gelbes Band" in Aßlar

"Gelbes Band" in Werdorf


Kommunales Entwicklungskonzept (KEK) für die Stadt Aßlar

Die städtischen Gremien haben beschlossen, die Aufnahme der Stadt Aßlar mit allen Stadtteilen in das Dorfentwicklungsprogramm des Landes Hessen zu beantragen. Hierzu muss neuerdings bereits im Vorfeld ein "Kommunales Entwicklungskonzept" für alle Stadtteile als Grundlage für die später folgende Dorfentwicklung erstellt werden. Die Stadt erhält dabei Unterstützung durch ein erfahrenes Planungs- und Moderationsbüro und nutzt das Programm Dorfmoderation für diesen Zweck.

Da die Aufnahme ins Dorfentwicklungsprogramm für 2024 nur bis zum 1. Februar 2024 beantragt werden kann, wird das "Kommunale Entwicklungskonzept", kurz KEK, bereits bis Januar 2024 erstellt sein.

Inhaltlich geht es um öffentliche Projekte, die die Stadtteile und die gesamte Stadt stärken und die für die zukünftige Weiterentwicklung hilfreich sein sollen. Dafür stehen dann, im Falle einer Aufnahme im Sommer 2024, voraussichtlich 1,5 Mio. Euro an Fördermitteln zur Verfügung, die während der Laufzeit der Dorfentwicklung von etwa sechseinhalb Jahre eingesetzt werden können. Zusätzlich können dann auch private Bauvorhaben in den Ortskernen gefördert werden. Hierfür werden allerdings Fördergebiete abgegrenzt.

Die Stadt Aßlar hat für die Erhebungen, Analysen und Empfehlungen für diese Vorhaben das Planungsbüro plusConcept aus Schwalmstadt beauftragt. Das Fachbüro führt die Erhebungen und Analysen durch und fasst diese zusammen mit den Entwicklungsideen der Stadt und der Bürgerinnen und Bürger im KEK zusammen. Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt sollen sich frühzeitig einbringen können. Gefragt sind Ideen für die Entwicklung der Gemeinde und der drei Ortsteile, Vorschläge für einzelne Projekte und Baumaßnahmen, die die Entwicklung positiv beeinflussen können, aber auch Hinweise dazu, was man besser machen könnte und zu Missständen, die womöglich mithilfe des Förderprogramms Dorfentwicklung behoben werden können.

Die Mitarbeiter des Planungsbüros werden in den nächsten Wochen die Bestandsaufnahmen in allen Stadtteilen durchführen. Gespräche u.a. mit den Ortsbeiräten sind vorgesehen.

Um auch möglichst vielen Bürgern und Bürgerinnen die Möglichkeit der Mitwirkung zu geben, hat die Stadt ein Internet-Tool auf ihrer Homepage eingerichtet, welches ab Dienstag, den 12. September 2023 online zur Verfügung steht. Hier können Ideen, Hinweise und konstruktive Kritik eingebracht werden, die im KEK weiter betrachtet werden sollen.


Weihnachtsmarkt auf dem Aßlarer Backhausplatz am 2. und 3. Dezember 2023

Wie schon seit vielen Jahrzehnten, findet am ersten Wochenende im Dezember der Weihnachtsmarkt auf dem Aßlarer Backhausplatz statt.
(Samstag: 15:00 – 22:00 Uhr, Sonntag: 11:00 – 18:00 Uhr).

Neben den festlich geschmückten Buden, gehören viel Live-Musik und der Besuch des Weihnachtsmannes zu den Markenzeichen dieses beliebten Marktes.

Ortsvereine, örtliche Einrichtungen und Kunsthandwerker aus Aßlar und den Stadtteilen, die am Markt teilnehmen möchten, können sich ab sofort bei der Stadtverwaltung Aßlar, Sport und Kultur, anmelden.

Das Formular hierzu finden Sie unter https://www.asslar.de/rathaus/formulare/.

Unter der Telefonnummer 06441 803-820 bzw. die E-Mail-Adresse kulturamt@asslar.de erteilen wir bei Bedarf auch gerne Auskunft.


Stellenausschreibung für den Fachdienst Sicherheit und Ordnung

Stellenausschreibung für den Fachdienst Sicherheit und Ordnung suchen wir zum 1. November 2023 eine*n Mitarbeiter*in (m/w/d) im ordnungsbehördlichen Innen- und Außendienst

Ihre Aufgaben:

  • Sachbearbeitung allg. Ordnungsangelegenheiten (u.a. Kreislaufwirtschaftsgesetz, Wohnungsaufsicht, Feld- und Forstschutz, Maßnahmen nach dem Hessischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung)
  • Sachbearbeitung Gewerbe, inkl. erlaubnispflichtiges Gewerbe (Wettbüros, Spielhallen, etc.)
  • Kontrolle und Durchsetzung der Einhaltung städtischer Satzungen (Straßenreinigung, Winterdienst)
  • Erteilung und Kontrolle verkehrsrechtlicher Anordnungen (inkl. Baustellen) und Sondernutzungen
  • Erteilung von mündlichen und schriftlichen Verwarnungen und Erhebung von Verwarngeldern, Durchführung von Ordnungswidrigkeitenverfahren
  • Anordnung und Durchführung ordnungsbehördlicher Zwangsmaßnahmen wie Ersatzvornahme und Festsetzung von Zwangsgeld
  • Betreuungs- und Unterbringungsangelegenheiten (PsychKHG, Obdachlosigkeit)
  • Aufenthaltsermittlungen
  • Bearbeitung von Bürgeranliegen im Bereich des Fachdienstes Sicherheit und Ordnung

Anforderungsprofil:

  • Abgeschlossene Berufsausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten und Bereitschaft zur Qualifikation zur Ordnungspolizeibeamtin/zum Ordnungspolizeibeamten, soweit nicht vorhanden
    oder
  • Abgeschlossene Berufsausbildung, vorzugsweise in einem kaufmännischen Bereich sowie die erfolgreiche Ausbildung zur Ordnungspolizeibeamtin/ zum Ordnungspolizeibeamten (oder der Bereitschaft zur entsprechenden Qualifikation) oder berufliche Erfahrung im Verwaltungsrecht und Ordnungsrecht
  • Soweit noch nicht vorhanden, ist die Erlangung zur Befähigung zum Anwenden von unmittelbarem Zwang, zum Geben von Zeichen und Weisungen im Straßenverkehr sowie zum Führen eines Dienst-KFZ mit Sonderrechten erforderlich
  • Gute Kenntnisse des hessischen Verwaltungs- und Ordnungsrechts
  • Zeitliche Flexibilität und Bereitschaft zur Wahrnehmung von Diensten auch außerhalb der üblichen Dienstzeiten in den Abendstunden und an Wochenenden
  • Psychische und physische Belastbarkeit, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein und Eigeninitiative, verbindliches und (rechts-) sicheres Auftreten
  • Gute Team- und Kommunikationsfähigkeit
  • Gute schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit in deutscher Sprache
  • Fahrerlaubnis der Klasse B
  • Kenntnisse der gängigen Office-Programme (Word, Excel, Powerpoint)
  • Bereitschaft zur Teilnahme an regelmäßigen Fortbildungen
  • Gesundheitliche und körperliche Eignung für den Innen- und Außendienst

Wir bieten Ihnen:

  • Eine unbefristete Vollzeitstelle (39 Stunden)
  • Vergütung je nach beruflicher Qualifikation und Berufserfahrung bis Entgeltgruppe 9a TVöD
  • Bedarfsorientierte Fort- und Weiterbildungsangebote
  • Alle im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen (u.a. Jahressonderzahlung, leistungsorientierte Bezahlung, betriebliche Altersvorsorge, vermögenswirksame Leistungen)
  • Einen Arbeitsplatz in einem attraktiven Umfeld mit der Möglichkeit zum mobilen Arbeiten
  • Eine Zusammenarbeit mit einem motivierten Team und Freiraum für eigenverantwortliches Handeln
  • (E-)Bike-Leasing im Rahmen einer Entgeltumwandlung

Es freut uns immer sehr, wenn unsere Freiwillige Feuerwehr bei der Tagesalarmsicherheit unterstützt werden kann.

Wir fördern aktiv die Chancengleichheit von Frauen und Männern.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns über Ihre aussagekräftige Bewerbung! Bitte senden Sie Ihre Unterlagen bis spätestens 29. September 2023 an den

Magistrat der Stadt Aßlar
Fachbereich Personal
Mühlgrabenstraße 1
35614 Aßlar

per Mail: personalamt@asslar.de

Eine Rückgabe der Unterlagen nach Abschluss des Verfahrens kann nicht gewährleistet werden. Sollten Sie sich per E-Mail bewerben, so sind alle Unterlagen im PDF-Format einzureichen.

Für nähere Informationen steht Ihnen Herr Dietermann (Fachdienstleitung Sicherheit und Ordnung) unter der Rufnummer 06441/ 803 300 gerne zur Verfügung.

Wichtiger Hinweis zum Schutz und vertrauensvollen Umgang mit Ihren Daten:

Die Erfassung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zum Zwecke der Durchführung des Bewerbungsverfahrens erfolgt auf Grundlage des Artikels 88 Abs. 1 der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) in Verbindung mit § 23 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes. Mit Ihrer Bewerbung erklären Sie sich ausdrücklich einverstanden, dass die von Ihnen übersandten Daten zum Zwecke des Bewerbungsverfahrens Verwendung finden dürfen. Diese Einwilligung ist jederzeit widerruflich (Art. 7 Abs. 3 S. 1 Datenschutz-Grundordnung). Ihre personenbezogenen Daten werden beginnend mit dem Eingang Ihrer Bewerbung bis sechs Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens gespeichert und sodann gelöscht.

 

 


Standzeiten des Bücheranhängers

Der Bücheranhänger ist wieder unterwegs und versorgt die Stadtteile mit neuem Lesestoff.

Zu folgenden Zeiten steht das Angebot des Bücheranhängers zur Verfügung:

Klein-Altenstädten, Backhausplatz
02.10.2023 - 13.10.2023
Mo.. - Fr 9:00 - 17:00 Uhr

Berghausen/Parkplatz Mehrzweckhalle
16.10.2023 - 27.10.2023
Mo - Fr 9:00 - 17:00 Uhr

Anschließend geht der Bücheranhänger in die Winterpause.
Wir geben den Start in die neue Saison rechtzeitig in ASSLAR - DIE WOCHE und auf dieser Website bekannt.


Was ist der Bücheranhänger?

Mit der Unterstützung des DBV (Deutscher Bibliotheksverband) und dem Bundesprogramm: „Vor Ort für alle“ wurde ein PKW-Anhänger angeschafft, der feste Standorte in den Stadtteilen anfährt. Vor Ort können dann die im Anhänger enthaltenen Bücher und Medien ausgeliehen, getauscht oder auch behalten werden.
Das Aßlarer Modell hat den Vorteil, dass die Medien nahe zu den Nutzer*innen gebracht werden können – also ein attraktives Angebot z.B. für Senior*innen in den entlegeneren Stadtteilen. Im Gegenzug gibt es feste Öffnungszeiten, zu denen Bürger*innen das Angebot wahrnehmen können.
Für die Nutzung des Angebotes gibt es einige Regeln, die im Anhänger einsehbar sind.

Wir suchen „Paten“ in allen Ortsteilen, die das Auf- und Zuschließen des Anhängers übernehmen – bitte bei der Kontakt- und Beratungsstelle unter Tel.: 06441 209882 melden.


"Egerland trifft Hofbräuhaus: Böhmische Blasmusik der Spitzenklasse"

Der Vorverkauf zum Konzert am Samstag, 28. Oktober 2023 in der Stadthalle Aßlar mit den "Egerländer6" und "Die Obermüller Musikanten" läuft!


Stellenausschreibung Erzieher*innen / pädagogische Fachkräfte

Wir suchen Erzieher*innen / pädagogische Fachkräfte nach §25b HKJGB (m/w/d)…

… die leidenschaftlich gerne
die Welt entdecken,
Lieder singen,
Geschichten erzählen,
Tränen trocknen,
Fragen beantworten,
Mut machen
und liebevoll den Alltag von Kita-Kindern zu etwas Besonderem machen!

Wir bieten Ihnen:

  • Tolle Kinder, die uns jeden Tag ein Lächeln ins Gesicht zaubern
  • Motivierte, offene und multiprofessionelle Teams
  • 9 Kindertageseinrichtungen mit unterschiedlichen konzeptionellen Schwerpunkten
  • Eine wertschätzende und zielgerichtete Zusammenarbeit und Vernetzung unter allen Kitas und dem Träger
  • Die Einstellung in einer unserer bestehenden Kindertageseinrichtungen oder in unserer neuen Kita „Alte Schule – Die Glückskinder“, welche voraussichtlich im September 2023 eröffnet wird
  • Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis mit Eingruppierung im TVöD SuE
  • Mitwirkung bei der Weiterentwicklung unserer Konzeptionen
  • Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten im Rahmen von Einzelmaßnahmen sowie Inhouse-Maßnahmen für das gesamte Team oder auch einrichtungsübergreifend für alle unsere Kitas
  • Leistungsentgelt nach dem TVöD
  • Betriebliche Altersversorgung
  • Maßnahmen der Gesundheitsprävention
  • Möglichkeit des Fahrradleasings

Wir haben Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns über Ihre aussagekräftige Bewerbung an:
personalamt@asslar.de (digital) oder in Papierform an den Magistrat der Stadt Aßlar, Personalamt, Mühlgrabenstr. 1, 35614 Aßlar. Bitte reichen Sie in den Bewerbungsunterlagen nur Kopien ein, da es uns aus organisatorischen Gründen nicht möglich ist, Ihre Bewerbungsunterlagen zurückzusenden.
Als Ansprechpartner steht Ihnen der Leiter des Fachbereiches, Herr Frank Becker, unter der Telefon-Nr. 06441/803-200 gerne zur Verfügung.

Wichtiger Hinweis zum Schutz und vertrauensvollem Umgang mit Ihren Daten:
Die Erfassung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zum Zwecke der Durchführung des Bewerbungsverfahrens erfolgt auf Grundlage des Artikels 88 Abs. 1 der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) in Verbindung mit § 23 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes. Mit Ihrer Bewerbung erklären Sie sich ausdrücklich einverstanden, dass die von Ihnen übersandten Daten zum Zwecke des Bewerbungsverfahrens Verwendung finden dürfen. Diese Einwilligung ist jederzeit widerruflich (Art. 7 Abs. 3 S. 1 Datenschutz-Grundordnung). Ihre personenbezogenen Daten werden beginnend mit dem Eingang Ihrer Bewerbung bis sechs Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens gespeichert und sodann gelöscht.