Das Rathaus der Stadt Aßlar bleibt am 15. und 16. März 2021 wegen der Auszählung der Kommunalwahlen geschlossen.
Bitte vereinbaren Sie vor Ihrem Besuch einen Termin |
Im Folgenden möchten wir Ihnen hilfreiche Links zu der aktuellen Pandemie zur Verfügung stellen.
Fallzahlen
Die aktuellen Fallzahlen des Lahn-Dill-Kreises finden Sie hier. Dort sind ebenfalls die Fahllzahlen der einzelnen Kommunen einsehbar.
Impfung
Impftermine werden aktuell zentral vom Impfterminservice des Landes Hessens vergeben. Als impfberechtigte Person können Sie sich unter www.impfterminservice.hessen.de online für eine Impfung anmelden.
Weiter können Sie sich auch telefonisch für einen Impftermin registrieren: 0611 505 92 888 (täglich von 8.00 - 20.00 Uhr, auch an Sonn- und Feiertagen) oder 116 117.
Gemäß § 58 Abs. 2 KWO gebe ich hiermit öffentlich bekannt, dass ich gemäß § 34 Abs. 3 Satz 1 KWG das Ausscheiden der Stadtverordneten Frau Anne-Kristin Naumann, 35614 Aßlar, vom Wahlvorschlag der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands - SPD - aus der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Aßlar festgestellt habe.
Für Frau Anne-Kristin Naumann ist die Voraussetzung der jederzeitigen Wählbarkeit als gewählte Bewerberin des Wahlvorschlages der - SPD - für ihren Sitz in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Aßlar entfallen und sie hat dadurch gemäß § 33 Abs. 1 Nr. 2 KWG ihr Mandat als Stadtverordnete verloren.
Gemäß § 34 Abs. 1 Satz 1 KWG rückt der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlages der - SPD - mit den meisten Stimmen an ihre Stelle.
Ich stelle daher gemäß § 34 Abs. 3 Satz 1 KWG
Herrn Felix Reinhardt, wohnhaft in Aßlar,
als Nachrücker in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Aßlar fest.
Gemäß § 34 Abs. 3 Satz 2 KWG i. V. m. § 23 Abs. 1 KWG hat Herr Reinhardt mit meiner Feststellung sein Mandat als Stadtverordneter der Stadt erworben.
Gegen meine Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch der wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei mir einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden, § 55 Abs. 1 Satz 2 KWO i. V. m. § 25 KWG.
Aßlar, 24. Februar 2021
Der Wahlleiter der Stadt Aßlar
Manfred Tropp
Sitzungstermin: |
Montag, 1. März 2021, 18:00 Uhr Fortsetzung: Dienstag, 2. März 2021, 18:00 Uhr |
Raum, Ort: | Stadthalle Aßlar, Mühlgrabenstr. 1, 35614 Aßlar |
Tagesordnung
gez. Paul Djalek
(Vorsitzender)
Der Wahlleiter der Stadt Aßlar gibt die gleichzeitige Gemeinde- und Kreiswahl, sowie die Orts- und Ausländerbeiratswahl am 14. März 2021 bekannt
Sitzungstermin: Dienstag, 16.02.2021, 18:00 Uhr,
Fortsetzung ggf. am 22.+23.02.2021, jeweils 18:00 Uhr
Raum, Ort: Stadthalle Aßlar, Mühlgrabenstraße 1, 35614 Aßlar
Der Vorsitzende behält sich vor, die Sitzung zu unterbrechen und an o.g. Zusatzterminen fortzuführen. Dadurch soll den Vorsorgemaßnahmen aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie durch eine zeitliche Begrenzung Rechnung getragen werden.
Allgemeiner Hinweis zu TOP 7+8: Der Haushaltsplan der Stadt Aßlar wird in Abschnitten zu je 50 Seiten beraten.
gez. Dr. Lenzen (Vorsitzender)
Liebe Wählerinnen und Wähler,
der Magistrat der Stadt Aßlar hat in seiner Sitzung am 5. November 2020 beschlossen, bisherige Wahllokale aus organisatorischen Gründen aufzugeben und in andere Räumlichkeiten zu verlegen. (Gem. § 3 Abs. 2 KWG) Die Überprüfung der bisherigen Wahllokale hatte ergeben, dass besonders die Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln in einigen Wahllokalen nicht gewährleistet werden konnte. Die neuen Wahllokale sind hier besser geeignet. Zusätzlich können hier Wahlräume mit einem barrierefreien Zugang versehen werden. (§ 29 Abs. 2 KWO).
Folgende Wahllokale sind betroffen:
Alt | Neu |
Aßlar 01, Ev. Kindergarten | Aßlar 01, Hort Blauland, Bornstr. 4, Kernstadt |
Aßlar 03, Altes Rathaus | Aßlar 03, Sporthalle Aßlar, Wahlraum 1 (Besuchereingang), Europastr. 3, Kernstadt |
Aßlar 06, Kindergarten Berghausen | Aßlar 06, MZH Berghausen, (Mehrzweckhalle), Schulstr. 7, Stadtteil Berghausen |
Aßlar 09, Kindergarten Werdorf, Gruppenraum 9 | Aßlar 09, Sporthalle Werdorf, Wahlraum 1, Lutherstr. 11, Stadtteil Werdorf |
Aßlar 10, Kindergarten Werdorf, Gruppenraum 10 | Aßlar 10, Sporthalle Werdorf, Wahlraum 2, Lutherstr.11, Stadtteil Werdorf |
Aßlar 11, Kindertagesstätte Entdeckerland | Aßlar 03, Sporthalle Aßlar, Wahlraum 2 (Sportlereingang), Europastr. 3, Kernstadt |
Aßlar 12, Standesamt in der Stadthalle Aßlar | Aßlar 12, Stadthalle Aßlar, Mühlgrabenstr. 1, Kernstadt |
Eine Änderung der Straßenzuordnung erfolgt nicht.
Außerdem wird das „Wahllokal Aßlar 04, Kindergarten Aßlar“ in „Aßlar 04, Kita Klein-Altenstädten“ umbenannt.
Auch bei den Briefwahlbezirken wurde eine Neuaufteilung vorgenommen. Diese gliedern sich nun wie folgt:
90001, | mit den Wahlbezirken 01, 02 und 03, Ortsbezirke Aßlar |
90002, | mit den Wahlbezirken 11 und 12, Ortsbezirke Aßlar |
90003, | mit den Wahlbezirken 09 und 10, Ortsbezirke Werdorf |
90004, | mit den Wahlbezirken 04, 05, 06, 07 und 08, Ortsbezirke Klein-Altenstädten, Bechlingen, Berghausen, Bermoll und Oberlemp. |
Die Wahllokale Aßlar 02, 05, 07 und 08 bleiben unverändert.
Aßlar, 3. Februar 2021
Wahlamt der Stadt Aßlar
Eine Übersicht über die aktuellen Öffnungszeiten und Lieferdienste der Lebensmittelgeschäfte in Aßlar und den Ortsteilen haben wir für Sie bereitgestellt. Des Weiteren wurde eine Übersicht aller hiesigen Gaststätten und Imbisse (inklusive angebotener Dienste) erstellt.
Sehr geehrte Ladenbesitzer: Bitte helfen Sie uns diese Liste aktuell zu halten und senden Sie eventuelle Änderungen an: pressestelle@asslar.de
Das Land Hessen hat am 12. Januar 2021 per Pressemitteilung angekündigt, die Eltern der Kita-Kinder und Kommunen finanziell zu unterstützen, sofern die Träger auf eine Gebührenerhebung im Lockdown (ab Januar 2021) verzichten.
Die Situation für Aßlar stellt sich hiernach wie folgt dar:
Aufgrund des Ablaufs der Ruhefristen von Grabstätten werden die Grabunterhaltungspflichtigen gebeten, die auf den genannten Friedhöfen gelegenen Reihengräber des Beerdigungsjahres 1990 bis zum
31. Juli 2021
abzuräumen und einzuebnen.
Die oberirdischen Grabsteine und Einfassungen sind genauso wie die unterirdischen Fundamente komplett zu entfernen.
Um den Angehörigen bei der Entsorgung der Fundamente, Einfassungen und Grabmale behilflich zu sein, stellt die Friedhofsverwaltung auf jedem Friedhof der Stadt Aßlar einen Container bereit oder eine gekennzeichnete Fläche zur Verfügung, wo das Entsorgungsmaterial abgelegt werden kann.
Für die Abfuhr der Materialien zur Deponie sorgt dann der Bauhof der Stadt Aßlar. Diese Maßnahme ist allerdings nur zeitlich begrenzt durchführbar. In den folgenden Zeiträumen kann das Abräummaterial abgelegt werden:
Friedhöfe | |
Aßlar und Klein-Altenstädten: | vom 14. bis 25. Juni 2021 |
Friedhöfe | |
Berghausen und Werdorf: | vom 28. Juni bis 9. Juli 2021 |
Friedhöfe | |
Bechlingen, Oberlemp | |
und Bermoll: | vom 12. bis 23. Juli 2021 |
Für Entsorgungsmaterial von Grabstätten, die vor oder nach den angegebenen Zeiträumen abgeräumt werden, kann keine Abfuhr durch die Stadt Aßlar erfolgen. Um Lärmbelästigungen der umliegenden Anwohner zu vermeiden möchten wir Sie bitten, die Arbeiten nur zwischen 7.00 Uhr und 20.00 Uhr durchzuführen.
Die Inhaber von Nutzungsrechten an Wahlgrabstätten sind verpflichtet, das Nutzungsrechtende zu prüfen und rechtzeitig eine gewünschte Verlängerung des Nutzungsrechts zu beantragen. Nach Ende des Nutzungsrechts kann die Stadt über die Grabstätten anderweitig verfügen.
Wir bitten um Beachtung der angegebenen Termine und um Verständnis für die begrenzte Maßnahme.
Der Magistrat der Stadt Aßlar
- Friedhofsverwaltung -