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Sitzungstermin: Donnerstag, 07.07.2022, 18:00 Uhr
Raum, Ort: Stadthalle Aßlar, Mühlgrabenstraße 1, 35614 Aßlar
gemeinsame Sitzung mit dem Ausschuss für Soziales und Partnerschaften
Tagesordnung
Öffentlicher Teil:
gez. Michael Clemens
Sitzungstermin: Donnerstag, 07.07.2022, 18:00 Uhr
Raum, Ort: Stadthalle Aßlar, Mühlgrabenstraße 1, 35614 Aßlar
gemeinsame Sitzung mit dem Haupt- und Finanzausschuss
Tagesordnung
Öffentlicher Teil:
gez. Jens Guckenbiehl
Nationale Klimaschutzinitiative
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.
www.klimaschutz.de
www.z-u-g.org
Die Stadt Aßlar erhält für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2022, Förderkennzeichen 67K18192, Zuwendungen für die Sanierung von regelbaren Hocheffizienzpumpen in dem Freizeitbad Laguna Aßlar - Die Mittelhessentherme.
Hierbei werden die nicht regelbaren Pumpen gegen regelbare Hocheffizienzpumpen für das Beckenwasser im Freizeitbad ausgetauscht. Die Lieferung und der Austausch der Pumpen erfolgt durch die Firma EB Steuerungstechnik GmbH & Co. KG, Am Sportplatz 4, 65604 Elz.
Durch den Austausch der Pumpen werden deutliche Energieeinsparungen und Minderungen von Treibhausgasen erzielt. Die jährliche Stromersparnis liegt bei rund 70.000kWh.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Aßlar hat in ihrer Sitzung am 23.05.2022 die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des Bebauungsplanes „Aßlar West“ beschlossen. Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches ist der angefügten Übersichtskarte zu entnehmen.
Planziel sind die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes und eines Mischgebietes nördlich entlang der Herborner Straße (B277) im Anschluss an die Bebauung Hüttenweg und Ziegelhütte.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgen im zweistufigen Regelverfahren mit Umweltprüfung.
Der Vorentwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes einschließlich zugehöriger Begründung, Umweltbericht und Verkehrsuntersuchung liegen in der Zeit von
Montag, dem 20.06.2022 bis einschl. Freitag, dem 29.07.2022
bei der Stadtverwaltung der Stadt Aßlar, Mühlgrabenstr. 1, 35614 Aßlar, Zimmer EG05 während der Dienststunden (Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr, Dienstag von 7:00 bis 12:00 Uhr sowie Montag und Dienstag von 13:30 bis 16:00 Uhr und Donnerstag vom 13:30 bis 18:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Zusätzlich sind die Planunterlagen in diesem Zeitraum auch auf dieser Homepage (im Anschluss an diesen Beitrag) und dem zentralen Internetportal für die Bauleitplanung Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/ abrufbar.
Eine Einsichtnahme im Rathaus ist nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung [Tel.-Nr. 06641 803-31 (Frau Rother) oder 06441 803-36 (Herr Krämer)] möglich.
Stellungnahmen zu den Bauleitplänen können während der Auslegungsfrist schriftlich, per E-Mail an oliver.kraemer@asslar.de oder während der oben genannten Dienststunden zur Niederschrift unter der genannten Adresse abgegeben werden.
Gemäß § 4b BauGB wurde ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.
Aßlar, den 08.06.2022
Magistrat der Stadt Aßlar
Christian Schwarz, Bürgermeister