Bitte vereinbaren Sie vor Ihrem Besuch einen Termin |
Sitzungstermin: | 2. Februar 2023, 18:00 Uhr |
Raum, Ort: | Stadthalle Aßlar, Bornbergsaal, Mühlgrabenstr. 1, 35614 Aßlar |
Tagesordnung
gez. Michael Clemens
Sitzungstermin: | Mittwoch, 1. Februar 2023, 18:00 Uhr |
Raum, Ort: | Stadthalle Aßlar Bornbergsaal, Mühlgrabenstraße 1, 35614 Aßlar |
Öffentlicher Teil:
gez. Jens Guckenbiehl
Sitzungstermin: | Dienstag, 31. Januar 2023, 20:00 Uhr |
Raum, Ort: | Dorfgemeinschaftshaus Bechlingen, Borngasse 11, 35614 Aßlar - Bechlingen |
Öffentlicher Teil:
gez. Regina Meißner
Sitzungstermin: | Mittwoch, 1. Februar 2023, 18:00 Uhr |
Raum, Ort: | Mehrzweckhalle Berghausen, Schulstraße 7, 35614 Aßlar-Berghausen |
Öffentlicher Teil:
gez. Sybille Hahn
Aufgrund des Ablaufs der Ruhefristen von Grabstätten werden die Grabunterhaltungspflichtigen gebeten, die auf den genannten Friedhöfen gelegenen Reihengräber des Beerdigungsjahres 1992 bis zum
31. Juli 2023
abzuräumen und einzuebnen.
Die oberirdischen Grabsteine und Einfassungen sind genauso wie die unterirdischen Fundamente komplett zu entfernen.
Um den Angehörigen bei der Entsorgung der Fundamente, Einfassungen und Grabmale behilflich zu sein, stellt die Friedhofsverwaltung auf jedem Friedhof der Stadt Aßlar einen Container bereit oder eine gekennzeichnete Fläche zur Verfügung, wo das Entsorgungsmaterial abgelegt werden kann.
Für die Abfuhr der Materialien zur Deponie sorgt dann der Betriebshof der Stadt Aßlar. Diese Maßnahme ist allerdings nur zeitlich begrenzt durchführbar. In den folgenden Zeiträumen kann das Abräummaterial abgelegt werden:
Friedhöfe
Aßlar und Klein-Altenstädten: vom 19. Juni bis 30. Juni 2023
Friedhöfe Berghausen und Werdorf: vom 3. Juli bis 14. Juli 2023
Friedhöfe Bechlingen, Oberlemp und Bermoll : vom 17. Juli bis 28. Juli 2023
Für Entsorgungsmaterial von Grabstätten, die vor oder nach den angegebenen Zeiträumen abgeräumt werden, kann keine Abfuhr durch die Stadt Aßlar erfolgen. Um Lärmbelästigungen der umliegenden Anwohner zu vermeiden möchten wir Sie bitten, die Arbeiten nur zwischen 7:00 Uhr und 20:00 Uhr durchzuführen.
Die Inhaber von Nutzungsrechten an Wahlgrabstätten sind verpflichtet, das Nutzungsrechtende zu prüfen und rechtzeitig eine gewünschte Verlängerung des Nutzungsrechts zu beantragen. Nach Ende des Nutzungsrechts kann die Stadt über die Grabstätten anderweitig verfügen.
Wir bitten um Beachtung der angegebenen Termine und um Verständnis für die begrenzte Maßnahme.
Der Magistrat der Stadt Aßlar
- Friedhofsverwaltung -
Bekanntmachung über die Festsetzung des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2023