Jeder Wähler und jede Wählerin hat
5
Stimmen.
Kein Bewerber oder keine Bewerberin darf mehr als
3
Stimmen erhalten, auch dann nicht, wenn sie mehrfach aufgeführt sind.
Probestimmzettel
zurücksetzen
0 Stimmen
701
Küster, Markus
702
Förster, Sandra
703
Krau, Marco
704
Arch, Beate
705
Leidecker, Timo
706
Schütz, Ann-Katrin
707
Discher, Kai