Sprechzeiten
Sprechzeiten Heute  |  Vormittags: 8:00 - 12:00 Uhr   |  Nachmittags: 13:30 - 18:00 Uhr
alle Sprechzeiten
Terminvereinbarung
Bitte vereinbaren Sie vor Ihrem Besuch einen Termin
Menü

Wahlhelfer*innen gesucht

Europa- und Landratswahl am 9. Juni 2024 (Stichwahl 30. Juni 2024)

Eine Demokratie lebt von der aktiven Beteiligung ihrer Bürger*innen am politischen Geschehen. Ohne die Unterstützung einer Vielzahl ehrenamtlicher Helfer*innen kann eine Wahl nicht durchgeführt werden. 

Möchten Sie sich aktiv am Wahlprozess beteiligen? 

In Aßlar werden etwa 150 Wahlhelfer*innen gesucht, die in einem Wahlvorstand mithelfen? Dieser besteht aus einem Wahlvorsteher*in, einem Schriftführer*in und Beisitzer*innen. 
Diese ehrenamtliche Tätigkeit nimmt einen Tag in Anspruch, sichert aber die Demokratie in der wir leben über Jahre und wird zudem mit einem Erfrischungsgeld belohnt. 

Für Ihre Bereitschaft bedanken wir uns bei Ihnen im Voraus herzlich.
Bei Interesse schicken Sie uns gerne eine Mail an: wahl@asslar.de mit ihren Kontaktdaten.

 

Was macht ein Wahlvorstand?

  • Der Wahlvorstand leitet die Wahlhandlung und die Stimmenauszählung
  • Er gewährleistet, dass die Wahl unparteiisch abläuft und niemand die Wahl beeinflusst
  • Die Mitglieder des Wahlvorstands treffen Entscheidungen in Form von Beschlüssen, die in einer Niederschrift festgehalten werden

 

Was macht ein Wahlvorsteher?

  • Die Aufgabenzuteilung für die Wahlvorstandsmitglieder
  • Leitung des Wahlvorstandes
  • Übergabe der Wahlunterlagen (Stimmzettel und Niederschrift) an den Wahlleiter
  • Verpflichtung der Wahlvorstandsmitglieder zu unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes

 

Was macht ein Schriftführer?

  • Der Schriftführer ist während der Wahlhandlung für das Wählerverzeichnis zuständig
  • Er überprüft, ob die vor ihm stehende Person tatsächlich im Wählerverzeichnis eingetragen ist
  • Nach dem Einwurf des Stimmzettels in die Wahlurne setzt der Schriftführer den entsprechenden Stimmabgabevermerk
  • Bei der Ergebnisermittlung trägt der Schriftführer die ermittelten Werte in die Niederschrift ein
  • Der Schriftführer führt am Wahltag das Wählerverzeichnis, erstellt die Wahlniederschrift und nimmt eventuelle Vermerke während der Wahlhandlung auf
  • Gemeinsam mit der Wahlvorsteherin oder dem Wahlvorsteher übergibt der Schriftführer am Abend die Unterlagen den Beauftragten des Wahlamtes

 

Was macht ein Beisitzer?

  • Unterstützung des Schriftführers und des Wahlvorstehers bei der Durchführung der Wahl
  • Gemeinsame Einrichtung des Wahlraums
  • Unterstützung bei allen anfallenden Tätigkeiten rund um die Wahlhandlung und die Stimmenauszählung
  • Ausgabe der Stimmzettel an die Wählerinnen und Wähler
  • Kontrolle, dass jede Wählerin oder jeder Wähler nur einen Stimmzettel pro Wahl erhält
  • Überwachung, dass die Stimmzettel in die richtigen Wahlurnen eingeworfen werden
  • Unterstützung bei der Lösung von Problemen oder Streitigkeiten im Wahlraum

 

Was macht der Wahlvorstand bei der Briefwahl?

Der Wahlvorstand bei der Briefwahl hat ähnliche Aufgaben wie bei einer regulären Wahl.

  • Überprüfung der Wahlberechtigung anhand des Wählerverzeichnisses
  • Versand der Briefwahlunterlagen an die wahlberechtigten Personen
  • Entgegennahme und Überprüfung der zurückgesandten Briefwahlunterlagen
  • Sicherstellung der Geheimhaltung und Integrität der Briefwahl
  • Öffnung der Wahlbriefe und Entnahme der Stimmzettel
  • Zählung der Briefwahlstimmen
  • Dokumentation der Wahlergebnisse
  • Zusammenführung der Briefwahlstimmen mit den Ergebnissen der Urnenwahl

 

Neben dem Wahlvorstand gibt es auch noch weitere Gremien, die bei einer Wahl mitwirken und unabdingbar sind.

 

Der Wahlausschuss

Der Wahlausschuss ist ebenfalls mit freiwilligen ehrenamtlichen Personen besetzt. Am Wahltag selbst hat er keine Aufgabe, da dies von den Wahlvorständen erledigt wird. Aber bei der Vor- und Nachbereitung kommt ihm eine entscheidende Rolle zu. Bei Kommunal- und Bürgermeisterwahlen wird der Wahlausschuss bei der jeweiligen Stadt gebildet. Bei Landratswahlen wird er auf Landkreisebene gebildet. Bei Landes-, Bundes-, oder Europawahlen gibt es jeweils einen Wahlausschuss auf Kreis-, Landes-, und Bundesebene

  • Prüfung und Entscheidung über Zulassung der Wahlvorschläge
  • Prüfung und Feststellung amtliches Endergebnis
  • Entscheidung über alle besonderen Vorkommnisse oder Unregelmäßigkeiten bei der Wahl
  • Entscheidung über Einsprüche gegen das Wahlergebnis

 

Der Wahlleiter und der Magistrat

  • Organisation und Vorbereitung der Wahl
  • Vorbereitung der Sitzungen des Wahlausschusses
  • Sicherstellung, dass die Vorgaben der Wahlordnung und Gesetze eingehalten werden
  • Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge und der Wahl selbst
  • Bestellung der notwendigen Stimmzettel und weiterer Vordrucke
  • Berufung der Wahlvorstände und des Wahlausschusses