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Amtliche Bekanntmachungen



Einladung zur Bürgerversammlung Aßlar 2026

Veröffentlicht am 10.08.2026

Hiermit laden wir Sie herzlich zur diesjährigen Bürgerversammlung in Form eines Bürgerforums ein:

Samstag, den 22. August 2026,
von 10:00 bis 12:00 Uhr
in der Stadthalle Aßlar

Unter dem Motto „Anregen – Informieren – Austauschen: Unsere Stadt stellt sich vor“ erwartet Sie ein Bürgerforum mit Messecharakter. Die Fachbereiche der Stadtverwaltung präsentieren ihre Aufgaben und Angebote und stehen den Bürgerinnen und Bürgern für Fragen und persönliche Gespräche zur Verfügung.

Ein Schwerpunkt des diesjährigen Bürgerforums ist das Thema Eigenverantwortung im Zivil- und Katastrophenschutz. Dabei erhalten die Bürgerinnen und Bürger praktische Informationen dazu, wie sie selbst vorsorgen und zu ihrer eigenen Sicherheit beitragen können.

Zudem wird ein Vertreter der enwag vor Ort sein, um Fragen rund um die wichtigen Themen Energie und Wärme zu beantworten.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.

Aßlar, den 07.08.2026

gez. Katharina Schäfer
(Stadtverordnetenvorsteherin)

gez. Christian Schwarz
(Bürgermeister)


Bekanntmachung der Ergebnisse von Liegenschaftsvermessungen nach dem Hessischen Vermessungs- und Geoinformationsgesetz

Veröffentlicht am 24.07.2026

An den Grundstücken in der
Gemeinde: Aßlar, Gemarkung: Berghausen, Lagebezeichnung: Schulstraße

Flur 1 Flurstücke:162/3, 26, 27, 32, 164/3, 179/33, 35/1, 39/2, 40, 165/2, 103/1, 104, 105, 106, 107/1, 168/2, 128, 98, 99/1, 157, 45, 174/6, 41, 160, 20/1, 22/1, 25/1

Flur 3 Flurstücke:142/2

wurden Grenzpunkte festgestellt und Grenzpunkte abgemarkt.

Die Ergebnisse der festgestellten Grenzpunkte sind in 2 Skizzen dokumentiert, die zur Einsicht beim Bauamt der Stadt Aßlar, Mühlgrabenstraße 1, 35614 Aßlar, Verwaltungsgebäude II, Zimmer OG-04, während der Öffnungszeiten ausliegen.

Die betroffenen Grundstückseigentümer erhalten hiermit die Gelegenheit, sich bis zum 26.08.2026 zum Ergebnis der festgestellten Grenzpunkte zu äußern.


Skizze 1
Skizze 2

Wasserhärtebereiche 2025

Veröffentlicht am 18.11.2025

Verbraucherinformation gemäß § 9 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz - WRMG) vom 17. Juli 2013 zuletzt geändert durch Artikel 10 Abs. 3 des Gesetzes vom 27.07.2021

Angabe der Wasserhärtebereiche im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Aßlar für 2025

Bei den Wasseruntersuchungen vom 18.08.2025 nach § 14 und Anlage 4 der Trinkwasserverordnung wurden die Härtebereiche des Trinkwassers ermittelt. Nachfolgend sind die Ergebnisse für die einzelnen Versorgungszonen aufgeführt.

Versorgungszone Wasserhärte Härtebereich
Aßlar, Hochzone 18 °dH (3,21 mmol CaCO3/l) hart
Aßlar, Tiefzone 14,2°dH (2,54 mmol CaCO3/l) hart
Klein-Altenstädten 14,2 °dH (2,54 mmol CaCO3/l) hart
Bechlingen  15,1 °dH (2,70 mmol CaCO3/l) hart
Berghausen 19,8 °dH (3,54 mmol CaCO3/l) hart
Bermoll 11,3 °dH (2,02 mmol CaCO3/l) mittel
Oberlemp 11,3 °dH (2,02 mmol CaCO3/l) mittel
Werdorf  5,6 °dH (1,00 mmol CaCO3/l) weich

Zur Hochzone gehören folgende Straßen:

Am Hohenroth, Bergstraße (ab Gebr.-Grimm-Str.) Am Bodenloh (von Pestalozzistr. bis Kantstr.), Egerlandweg, Erwin-Debus-Straße, Freih.-vom-Stein-Straße, Friedenstraße (ab Goethestr.), Gebr.-Grimm-Straße (bis Freih.-vom-Stein-Str.), Gleisenbach, Goethestraße, Grenzweg, Hangstraße, Hasselstraße, Herderstraße, Hohwardstraße (ab Goethestr.), Jüterboger Straße, Kantstraße (ab Bodenloh), Kirchberg, Lessingstraße, Pestalozzistraße, Schillerstraße, Schulstraße (bis Schule), Sovranostraße, Sudetenweg, Tannenbergweg, Zur schönen Aussicht.

Härtebereiche:

weich: weniger als 1.5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4° dH)

mittel: 1,5 bis 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4° bis 14 dH)

hart: mehr als 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht mehr als 14° dH)