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Amtliche Bekanntmachungen



Wasserhärtebereiche 2025

Veröffentlicht am 18.11.2025

Verbraucherinformation gemäß § 9 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz - WRMG) vom 17. Juli 2013 zuletzt geändert durch Artikel 10 Abs. 3 des Gesetzes vom 27.07.2021

Angabe der Wasserhärtebereiche im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Aßlar für 2025

Bei den Wasseruntersuchungen vom 18.08.2025 nach § 14 und Anlage 4 der Trinkwasserverordnung wurden die Härtebereiche des Trinkwassers ermittelt. Nachfolgend sind die Ergebnisse für die einzelnen Versorgungszonen aufgeführt.

Versorgungszone Wasserhärte Härtebereich
Aßlar, Hochzone 18 °dH (3,21 mmol CaCO3/l) hart
Aßlar, Tiefzone 14,2°dH (2,54 mmol CaCO3/l) hart
Klein-Altenstädten 14,2 °dH (2,54 mmol CaCO3/l) hart
Bechlingen  15,1 °dH (2,70 mmol CaCO3/l) hart
Berghausen 19,8 °dH (3,54 mmol CaCO3/l) hart
Bermoll 11,3 °dH (2,02 mmol CaCO3/l) mittel
Oberlemp 11,3 °dH (2,02 mmol CaCO3/l) mittel
Werdorf  5,6 °dH (1,00 mmol CaCO3/l) weich

Zur Hochzone gehören folgende Straßen:

Am Hohenroth, Bergstraße (ab Gebr.-Grimm-Str.) Am Bodenloh (von Pestalozzistr. bis Kantstr.), Egerlandweg, Erwin-Debus-Straße, Freih.-vom-Stein-Straße, Friedenstraße (ab Goethestr.), Gebr.-Grimm-Straße (bis Freih.-vom-Stein-Str.), Gleisenbach, Goethestraße, Grenzweg, Hangstraße, Hasselstraße, Herderstraße, Hohwardstraße (ab Goethestr.), Jüterboger Straße, Kantstraße (ab Bodenloh), Kirchberg, Lessingstraße, Pestalozzistraße, Schillerstraße, Schulstraße (bis Schule), Sovranostraße, Sudetenweg, Tannenbergweg, Zur schönen Aussicht.

Härtebereiche:

weich: weniger als 1.5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4° dH)

mittel: 1,5 bis 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4° bis 14 dH)

hart: mehr als 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht mehr als 14° dH)

 


Öffentliche Bekanntmachung Flurbereinigungsverfahren Bischoffen-Offenbach

Veröffentlicht am 17.11.2025

Amt für Bodenmanagement Marburg
- Flurbereinigungsbehörde –
Robert-Koch-Str. 17, 35037 Marburg
Tel.-Nr.: (0611) 535-3100, Fax-Nr.: (0611) 327 605 710
E-Mail: info.afb-marburg@hvbg.hessen.de

 

Öffentliche Bekanntmachung

Gz.: 2-MR-05-20-89-01-B-0002#015

Flurbereinigungsverfahren Bischoffen-Offenbach
Verfahrensnummer:
VF 2089

Ladung zur Teilnehmerversammlung mit Neuwahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft des Flurbereinigungsverfahrens Bischoffen-Offenbach

In dem Flurbereinigungsverfahren Bischoffen-Offenbach lade ich gemäß § 21 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) - vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) in der derzeit geltenden Fassung - in Verbindung mit § 3 Hessisches Ausführungsgesetz zum Flurbereinigungsgesetz (HAGFlurbG) vom 29. November 2010 (GVBl. I S. 426) in der derzeit geltenden Fassung die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, also alle Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Erbbauberechtigten der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke zur Neuwahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft des vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Bischoffen-Offenbach am:

Donnerstag, den 18. Dezember 2025 um 18:00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Bicken, Leipziger Straße 1, 35756 Mittenaar

ein.

Tagesordnung:

  1. Informationen zum Flurbereinigungsverfahren
  2. Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft

Wahlberechtigt sind alle im Wahltermin anwesenden Grundstückseigentümerinnen und
-eigentümer sowie Erbbauberechtigte oder deren Bevollmächtigte. Ich bitte Sie, einen Identitätsnachweis mitzubringen. Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte hat eine Stimme; gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer. Sofern ein Wahlberechtigter durch Vollmacht mehrere Personen vertritt, hat er insgesamt nur eine Stimme.

Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die am Termin verhindert sind, können sich durch eine mit schriftlicher Vollmacht versehene bevollmächtigte Person vertreten lassen. Diese Vollmacht ist im Wahltermin vorzulegen.

Vollmachtsvordrucke sind beim Amt für Bodenmanagement Marburg -Flurbereinigungsbehörde-, Robert-Koch-Straße 17, 35037 Marburg erhältlich oder können ebenfalls über den unten aufgeführten Link abgerufen werden.

Hinweis Eine Bevollmächtigte Person kann bei der Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft nur das Stimmrecht einer vollmachtgebenden Person wahrnehmen. Wird eine Teilnehmerin oder ein Teilnehmer bevollmächtigt, kann diese/r entweder das eigene Stimmrecht oder das Stimmrecht einer vollmachtgebenden Person wahrnehmen.

Wählbar sind auch Personen, die nicht am Flurbereinigungsverfahren beteiligt sind. Ebenso können auch am Wahltermin abwesende Personen gewählt werden, wenn die Bereitschaft hierzu schriftlich im Wahltermin vorgelegt wird. Gewählt sind diejenigen, welche die meisten Stimmen erhalten (§ 21 Abs. 3 FlurbG).

Soweit die Wahl im Termin nicht zustande kommt und ein neuer Wahltermin keinen Erfolg verspricht, kann die Flurbereinigungsbehörde Mitglieder des Vorstandes nach Anhörung der landwirtschaftlichen Berufsvertretung bestellen (§ 21 Abs. 4 FlurbG).

Für Rückfragen stehen folgende Beschäftigte des Amtes für Bodenmanagement Marburg zur Verfügung: Herr Stephan Dietrich-Eckhardt unter der Tel. Nr. 0611/535-3217 oder
E-Mail stephan.dietrich-eckhardt@hvbg.hessen.de und Frau  Louisa Gläser unter der Tel. Nr. 0611/535-3218 oder E-Mail louisa.glaeser@hvbg.hessen.de.

Bekanntmachung

Diese Ladung wird in den Flurbereinigungsgemeinden Mittenaar, Bischoffen und Hohenahr sowie in den angrenzenden Städten und Gemeinden Bad Endbach, Gladenbach, Lohra, Wetzlar, Biebertal, Siegbach, Sinn, Ehringshausen, Herborn und Aßlar öffentlich bekannt gemacht.

Darüber hinaus ist die Ladung zur Teilnehmerversammlung sowie der Vollmachtsvordruck über die Internetadresse www.hvbg.hessen.de/VF2089  abrufbar.

Datenschutz

Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter der Adresse https://hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden.

Marburg, 04. November 2025

Amt für Bodenmanagement Marburg
Im Auftrag

                                               (LS)

gez. Stephan Dietrich-Eckhardt; Verfahrensleitung