Aufgrund von Umbauarbeiten finden Sie die Information derzeit am Seiteneingang. Das Einwohnermeldeamt befindet sich wie gewohnt am Haupteingang.
Veröffentlicht am 18.11.2025
Verbraucherinformation gemäß § 9 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz - WRMG) vom 17. Juli 2013 zuletzt geändert durch Artikel 10 Abs. 3 des Gesetzes vom 27.07.2021
Angabe der Wasserhärtebereiche im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Aßlar für 2025
Bei den Wasseruntersuchungen vom 18.08.2025 nach § 14 und Anlage 4 der Trinkwasserverordnung wurden die Härtebereiche des Trinkwassers ermittelt. Nachfolgend sind die Ergebnisse für die einzelnen Versorgungszonen aufgeführt.
| Versorgungszone | Wasserhärte | Härtebereich |
| Aßlar, Hochzone | 18 °dH (3,21 mmol CaCO3/l) | hart |
| Aßlar, Tiefzone | 14,2°dH (2,54 mmol CaCO3/l) | hart |
| Klein-Altenstädten | 14,2 °dH (2,54 mmol CaCO3/l) | hart |
| Bechlingen | 15,1 °dH (2,70 mmol CaCO3/l) | hart |
| Berghausen | 19,8 °dH (3,54 mmol CaCO3/l) | hart |
| Bermoll | 11,3 °dH (2,02 mmol CaCO3/l) | mittel |
| Oberlemp | 11,3 °dH (2,02 mmol CaCO3/l) | mittel |
| Werdorf | 5,6 °dH (1,00 mmol CaCO3/l) | weich |
Zur Hochzone gehören folgende Straßen:
Am Hohenroth, Bergstraße (ab Gebr.-Grimm-Str.) Am Bodenloh (von Pestalozzistr. bis Kantstr.), Egerlandweg, Erwin-Debus-Straße, Freih.-vom-Stein-Straße, Friedenstraße (ab Goethestr.), Gebr.-Grimm-Straße (bis Freih.-vom-Stein-Str.), Gleisenbach, Goethestraße, Grenzweg, Hangstraße, Hasselstraße, Herderstraße, Hohwardstraße (ab Goethestr.), Jüterboger Straße, Kantstraße (ab Bodenloh), Kirchberg, Lessingstraße, Pestalozzistraße, Schillerstraße, Schulstraße (bis Schule), Sovranostraße, Sudetenweg, Tannenbergweg, Zur schönen Aussicht.
Härtebereiche:
weich: weniger als 1.5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4° dH)
mittel: 1,5 bis 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4° bis 14 dH)
hart: mehr als 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht mehr als 14° dH)
Veröffentlicht am 17.11.2025
Amt für Bodenmanagement
- Flurbereinigungsbehörde –
Robert-Koch-Str. 17, 35037 Marburg
Tel.-Nr.: (0611) 535-3100, Fax-Nr.: (0611) 327 605 710
E-Mail: info.afb-marburg@hvbg.hessen.de
Öffentliche Bekanntmachung
Gz.: 2-MR-05-20-89-01-B-0002#015
Flurbereinigungsverfahren Bischoffen-Offenbach
Verfahrensnummer:
Ladung zur Teilnehmerversammlung mit Neuwahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft des Flurbereinigungsverfahrens Bischoffen-Offenbach
In dem Flurbereinigungsverfahren Bischoffen-Offenbach lade ich gemäß § 21 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) - vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) in der derzeit geltenden Fassung - in Verbindung mit § 3 Hessisches Ausführungsgesetz zum Flurbereinigungsgesetz (HAGFlurbG) vom 29. November 2010 (GVBl. I S. 426) in der derzeit geltenden Fassung die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, also alle Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Erbbauberechtigten der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke zur Neuwahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft des vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Bischoffen-Offenbach am:
Donnerstag, den 18. Dezember 2025 um 18:00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Bicken, Leipziger Straße 1, 35756 Mittenaar
ein.
Tagesordnung:
Wahlberechtigt sind alle im Wahltermin anwesenden Grundstückseigentümerinnen und
-eigentümer sowie Erbbauberechtigte oder deren Bevollmächtigte. Ich bitte Sie, einen Identitätsnachweis mitzubringen. Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte hat eine Stimme; gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer. Sofern ein Wahlberechtigter durch Vollmacht mehrere Personen vertritt, hat er insgesamt nur eine Stimme.
Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die am Termin verhindert sind, können sich durch eine mit schriftlicher Vollmacht versehene bevollmächtigte Person vertreten lassen. Diese Vollmacht ist im Wahltermin vorzulegen.
Vollmachtsvordrucke sind beim Amt für Bodenmanagement
Hinweis Eine Bevollmächtigte Person kann bei der Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft nur das Stimmrecht einer vollmachtgebenden Person wahrnehmen. Wird eine Teilnehmerin oder ein Teilnehmer bevollmächtigt, kann diese/r entweder das eigene Stimmrecht oder das Stimmrecht einer vollmachtgebenden Person wahrnehmen.
Wählbar sind auch Personen, die nicht am Flurbereinigungsverfahren beteiligt sind. Ebenso können auch am Wahltermin abwesende Personen gewählt werden, wenn die Bereitschaft hierzu schriftlich im Wahltermin vorgelegt wird. Gewählt sind diejenigen, welche die meisten Stimmen erhalten (§ 21 Abs. 3 FlurbG).
Soweit die Wahl im Termin nicht zustande kommt und ein neuer Wahltermin keinen Erfolg verspricht, kann die Flurbereinigungsbehörde Mitglieder des Vorstandes nach Anhörung der landwirtschaftlichen Berufsvertretung bestellen (§ 21 Abs. 4 FlurbG).
Für Rückfragen stehen folgende Beschäftigte des Amtes für Bodenmanagement
E-Mail stephan.dietrich-eckhardt@hvbg.hessen.de und
Bekanntmachung
Diese Ladung wird in den Flurbereinigungsgemeinden Mittenaar, Bischoffen und Hohenahr sowie in den angrenzenden Städten und Gemeinden Bad Endbach, Gladenbach, Lohra, Wetzlar, Biebertal, Siegbach, Sinn, Ehringshausen, Herborn und Aßlar öffentlich bekannt gemacht.
Darüber hinaus ist die Ladung zur Teilnehmerversammlung sowie der Vollmachtsvordruck über die Internetadresse www.hvbg.hessen.de/VF2089 abrufbar.
Datenschutz
Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter der Adresse https://hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden.
Marburg, 04. November 2025
Amt für Bodenmanagement
Im Auftrag
(LS)
gez. Stephan Dietrich-Eckhardt; Verfahrensleitung