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Asslar aktuell

Information der Stadt Aßlar zur Grundsteuerneuregelung

Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2018 die Verfassungswidrigkeit der bisherigen Grundsteuerberechnung auf Basis der alten Einheitswerte festgestellt. Der Bundesrat erteilte im Jahr 2019 die Zustimmung zur Grundsteuerreform mit Verabschiedung des Grundsteuer-Reformgesetzes. 2021 hat das Land Hessen von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, ein eigenes Grundsteuergesetz zu verabschieden. Die Neuregelungen des Grundsteuergesetzes treten ab 01.01.2025 in Kraft.

Alle Eigentümer waren aufgefordert, für die Verhältnisse zum Stichtag 01.01.2022 eine Erklärung beim zuständigen Finanzamt abzugeben. Anschließend hat das zuständige Finanzamt wie bisher den Steuermessbetrag festgesetzt. Er errechnet sich aus dem in der Hauptfeststellung zum 1. Januar 2022 festgestellten Grundsteuerwert, der mit der Steuermesszahl multipliziert wird. Der Grundsteuer-Messbescheid bildet die Grundlage zur Berechnung der Grundsteuer.

Entscheidend für die Höhe der Grundsteuer ab 2025 ist neben den neuen Grundsteuermessbeträgen der von der Stadt Aßlar festzulegende Hebesatz für 2025. Die Entscheidung über die Höhe der Hebesätze für die Grundsteuer A und B obliegt der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Aßlar.

In ihrer Sitzung am 16.12.2024 hat die Stadtverordnetenversammlung den Hebesatz für die Grundsteuer A auf 300 v. H. und für die Grundsteuer B auf 550 v. H. festgelegt.

Die Hebesätze basieren auf Berechnungen des Kassen- und Steueramtes anhand der bislang verarbeiteten Datensätze der Finanzverwaltung.

Kraft Gesetzes treten alle bisherigen Grundsteuerbescheide zum 31.12.2024 mit Wirkung für die Zukunft außer Kraft. Aus diesem Grund erhalten alle Steuerpflichtigen einen neuen Grundsteuerbescheid. Es wird empfohlen, diesen unter Hinzunahme des vom Finanzamt erlassenen Grundsteuermessbescheides auf seine Richtigkeit zu überprüfen.

Wichtig: Sollten Einwendungen gegen die Grundstücksbewertung oder die Höhe des Steuermessbetrages geltend gemacht werden, dann ist Kontakt mit dem zuständigen Finanzamt Wetzlar unter Tel. (06441) 202-0 oder über den Anrufservice auf der Webseite

https://finanzamt.hessen.de/service/finanzaemter-in-hessen/finanzamt-wetzlar

aufzunehmen. Das Finanzamt beantwortet auch allgemeine Fragen zur Reform. Bei allen Steuerpflichtigen, die bisher ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben und sich das Kassenzeichen nicht geändert hat, wird auch wie bisher die Grundsteuer zu den gewohnten vierteljährlichen Fälligkeiten abgebucht. Bei allen anderen Grundsteuerbescheiden ist eine Überweisung der Grundsteuer zu den Fälligkeiten oder eine Neuerteilung eines SEPA-Lastschriftmandates erforderlich. Steuerpflichtige, die mittels Dauerauftrag ihre Grundbesitzabgaben überweisen, haben zu beachten, diesen bei Ihrem Kreditinstitut ab 2025 entsprechend zu ändern.


Brücke nach Aßlar-Berghausen bleibt gesperrt

Der Lahn-Dill-Kreis und Hessen Mobil informieren:

Asphaltierung der K 385 witterungsbedingt nicht möglich

Die Brücke nach Aßlar-Berghausen bleibt weiterhin gesperrt. Im November 2024 plante der Lahn-Dill-Kreis gemeinsam mit Hessen Mobil, die Sperrung vorübergehend aufzuheben, ehe im Frühjahr 2025 die Bauarbeiten fortgesetzt werden können. Zu dem Zeitpunkt war noch unklar, ob die Asphaltdecke für die Brücke rechtzeitig eingebaut werden kann, da diese Arbeiten abhängig sind von Lieferzeiten und der Witterung. Wegen den Temperaturen von unter fünf Grad Celsius und des anhaltenden Regens kann die Asphaltdecke nicht eingebaut und die Brücke vorerst nicht für den Verkehr freigegeben werden. Der Lahn-Dill-Kreis und Hessen Mobil planen derzeit, die Arbeiten an der Asphaltdecke und der Überfahrt bis Ende Januar/Anfang Februar 2025 abzuschließen, damit die Kreisstraße 385 wieder genutzt werden kann. Auch das ist jedoch witterungsabhängig.


Brücke über die Dill bei Aßlar-Berghausen wird in den kommenden Monaten saniert

Vollsperrung der Kreisstraße 385 bis Januar 2025/Umleitungen sind ausgeschildert

Der Lahn-Dill-Kreis saniert unter der Bauleitung von Hessen Mobil ab dieser Woche die Brücke über die Dill und die Bahngleise im Verlauf der Kreisstraße 385 (Hauptstraße) zwischen der Abzweigung von der Bundesstraße 277 und Aßlar-Berghausen. Dafür muss die K 385 im Bereich der Brücke voll gesperrt werden. Die Vollsperrung gilt von Dienstag, 17. September 2024, bis voraussichtlich Januar 2025.

In diesem Zeitraum erhält die schadhafte Fahrbahn eine neue Asphaltdecke. Zudem werden einzelne Schäden an der Brücke behoben und das nördliche Brückenlager sowie die Übergangskonstruktion ausgetauscht.

Die ausgeschilderte Umleitung führt ab Berghausen auf der Hauptstraße und der Bachstraße über Werdorf zur B 277 und in der Gegenrichtung entsprechend umgekehrt. In Berghausen und Werdorf herrschen während der Bauarbeiten Halteverbote entlang der Umleitungsstrecke. Außerdem wird die Fahrbahn zwischen Berghausen und Werdorf wegen des engen Kurvenradius‘ auf eine Spur verengt und der Verkehr mit Baustellenampeln geregelt.
Diese Instandsetzung ermöglicht, dass die Brücke weiterhin genutzt werden kann, bis sie in einigen Jahren durch einen Neubau ersetzt wird.


VLDW informiert: Vollsperrung Berghausen – Brückensanierung – Baustellenfahrplan Linie 201 und 471

(Eine Pressemitteilung der Verkehrsgesellschaft Lahn-Dill-Weil mbH)

Hessen Mobil und der Lahn-Dill-Kreis sanieren die Unterführung der Dill und der DB im Zuge der K 385 bei Berghausen.

Ab dem 17.09.2024 ist der Zuweg über die Dill nach Berghausen gesperrt, so dass der Linienverkehr nach Berghausen die Umleitung über Werdorf nehmen muss. Der Fahrweg von Werdorf nach Berghausen wird auf Grund der geringen Fahrbahnbreite und Kurven mit einer Ampelsteuerung geregelt. Durch den Rückstau wird es zu zeitlichen Verzögerungen kommen.

Für die Linien 201 (Berghausen – Gesamtschule/Grundschule Aßlar) und 471 (WetzlarKatzenfurt) gilt ein Baustellenfahrplan. Berghausen wird nur mit Fahrten für die Schülerbeförderung bedient. In der Ortsmitte im Bereich der Schulstraße wird eine Ersatzhaltestelle eingerichtet. Die Busse wenden dort.

Die Haltestellen Berghausen Haynstraße und Mehrzweckhalle werden nicht bedient. Betroffen sind vor allem die Grundschule, Gesamtschule Aßlar und die Gesamtschule Ehringshausen, sowie die weiterführenden Schulen in Wetzlar.

Fahrgäste der Linie 471 für Berghausen müssen außerhalb der Fahrten für die Schülerbeförderung auf die Haltestelle Werdorf Bahnhof (Nutzung der Bahnlinie) oder Werdorf Ortsmitte (Linie 471) ausweichen. Die Fahrten der Schülerbeförderung (Linie 471) können aus zeitlichen Gründen nicht alle Haltestellen in Aßlar bedienen. Es wird nur die Haltestelle Aßlar „Altes Rathaus“ bedient und in Hermannstein entfällt die Haltestelle Dillbrücke. In Werdorf wird bei den Fahrten mittags (Linie 471) um 12:15 und 15:05 Uhr ab Gesamtschule Ehringshausen in Werdorf die Haltestelle Mitte bedient an statt Werdorf Schloß. Gleiches gilt für die Fahrten auf der Linie 201 mittags Abfahrt ab Gesamtschule Aßlar 12:25 Uhr und 13:12 Uhr; in Werdorf wird die Haltestelle Mitte statt Schloß bedient.

Nähere Information unter www.rmv.de. Die Fahrpläne stehen zum Download auf unserer Internetseite in der Rubrik Fahrpläne zur Verfügung. Bei Fragen steht Ihnen auch die Mobilitätszentrale in Wetzlar unter 06441-4071877 oder per E-Mail mobiwetzlar@vldw.de zur Verfügung. Wir möchten unsere Kunden in Zeiten erhöhter telefonischer Kundenanfragen insbesondere zum Schuljahresbeginn bitten, die Kontaktmöglichkeit per Email wahrzunehmen.


201 Baustellenfahrplan
471 Baustellenfahrplan

Stellenausschreibungen

Die Stadt Aßlar ist mit ihren zahlreichen Aufgabengebieten und Angeboten nicht nur Ansprechpartnerin für ihre Bürgerinnen und Bürger, sondern auch attraktive Arbeitgeberin für Menschen, die einen Job mit Sinn suchen.

Ein Blick auf unsere Stellenangebote lohnt sich daher immer.


Schutzmann vor Ort

Ein offenes Ohr für die Ängste und Probleme der Aßlarer Bürger bieten, das hat der „Schutzmann vor Ort“ Polizeioberkommissar Andreas Püchner bei seiner Ernennung schon angekündigt.

Außer bei seinen Rundgängen durch Aßlar und seine Stadtteile, ist er mittwochs auch während regelmäßig stattfindender Sprechzeiten im KuBa, Bachstr. 39, Kernstadt Aßlar, tun.

Im KuBa ist er für Sie immer montags und mittwochs von 10:00 bis 12:00 Uhr, ganz ohne vorherige Terminabsprache zu erreichen.


Terminbuchungen beim Einwohnermeldeamt auch online möglich

Die Einschränkungen der Corona-Pandemie haben es notwendig gemacht, die Besuche im Rathaus der Stadt Aßlar nur noch nach Terminabsprache zu ermöglichen.
Sie haben schnell gemerkt, dass dieser Schritt Ihnen Vorteile bringt, denn lange Wartezeiten im Rathaus sind seither Geschichte.
Bereits bei der Terminvergabe wird mitgeteilt, welche Unterlagen mitzubringen sind und mit welchen Kosten ggf. zu rechnen ist.
Erscheint man rechtzeitig zum Termin und hat alles Erforderliche bei sich, hat man innerhalb kürzester Zeit sein Anliegen erledigt.

Ab sofort wird die Terminbuchung sogar noch einfacher: über www.asslar.de können die Termine für das Einwohnermeldeamt rund um die Uhr auch online vereinbart werden.

Selbstverständlich wird bei der Buchung auch mitgeteilt, was mitzubringen ist und auf Wunsch erfolgt sogar eine Erinnerung per E-Mail.

Wir freuen uns, Ihnen dieses Angebot machen zu können und sind uns sicher, dass es in Zukunft rege genutzt werden wird.