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Versorgung im Rahmen der Pflegeversicherung SGB XI

Die grundpflegerische Versorgung

Die grundpflegerische Versorgung umfasst die Versorgung durch Körperpflege, Hilfe bei der Ausscheidung, Mobilisation und Hilfe bei der Nahrungsaufnahme. Im Rahmen dieser Tätigkeiten erstellen wir ein sach- und fachgerechtes Risikomanagement und eine Pflegeplanung.

Die grundpflegerische Versorgung ist eine unserer Kernaufgaben.

Hauswirtschaftliche Versorgung

Die hauswirtschaftliche Versorgung ist eine Betreuung in der Häuslichkeit für eine oder mehrere Stunden pro Tag / Woche / Monat. Sie umfasst u.a. folgende regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen: Reinigen der Wohnung, Spülen, Wechseln und Waschen der Kleidung, Beheizen der Wohnung, Einkaufen. Hauswirtschaftliche Leistungen können mit den 125 Euro der Betreuungs- und Entlastungsleistungen, über die Verhinderungspflege (1612 €/ Jährlich bzw. 2418 €) wie auch über die Pflegegrade abgerechnet werden.

Die Sozialstation der Stadt Aßlar ist seit März 2017 hierfür gerüstet!

Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Jedem Pflegebedürftigen stehen ab dem 01.01.2017 125,00 €/Monat Betreuung- und Entlastungsleistungen zu. Dieser Betrag ist gebunden an einen zugelassenen Dienst zur Erbringung von Betreuung und/oder hauswirtschaftlicher Leistung.

Die Sozialstation der Stadt Aßlar ist seit März 2017 hierfür gerüstet!

Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege ist die Vertretung einer privaten Pflegeperson in der häuslichen Pflege, wenn diese vorübergehend ausfällt.

Beratungseinsätze § 37.3 SGB XI

Pflegebedürftige Menschen, die ausschließlich Pflegegeld beziehen (also normalerweise keinen Pflegedienst in Anspruch nehmen und deshalb keine Sachleistungen erhalten), müssen in regelmäßigen Abständen einen Beratungseinsatz im Sinne des Paragraphen 37 SGB XI abrufen. Hiermit will der Gesetzgeber sicherstellen, dass im Privatbereich die Pflege sichergestellt ist. Bei den Pflegegraden 2 und 3 ist dies einmal je Halbjahr, bei den Pflegegraden 4 und 5 einmal je Vierteljahr erforderlich.

Die Sozialstation der Stadt Aßlar ist berechtigt, diese Beratungsgespräche zu führen.

Wir beraten Sie gerne!