Trinkwassergebühren
Die Gebührenbedarfsberechnung zur Ermittlung der Gebühr pro m³ Trinkwasser erfolgt alle zwei Jahre. Jährlich erfolgt eine Nachkalkulation, so dass Kostenüberdeckungen zu Gunsten des Verbrauchers Berücksichtigung finden können.
Die Gebührenkalkulation wird in unserem Auftrag von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nach den Vorschriften des derzeit gültigen hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) erstellt. Auf diesem Weg soll eine für alle Bürger gerechte Gebühr ermittelt werden, d. h. dass der Aufwand, welcher durch die Gewinnung, Speicherung und Verteilung des Wassers entsteht, durch die Erlöse aus dem Verkauf des Wassers gedeckt wird.
Bezeichnung | Preis je Einheit | zzgl. Ust | Gesamt |
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Frischwasser pro m³ | 2,78 € | 7 % | 2,98 € |
Grundpreis für den Wasserzähler | |||
QN 3 = 2,5 m³/h | 1,35 € | 7 % | 1,44 € |
QN 3 = 6,3 m³/h | 1,45 € | 7 % | 1,55 € |
QN 3 = 10 m³/h | 2,00 € | 7 % | 2,14 € |
QN 3 > 10 m³/h | 30,00 € | 7 % | 32,10 € |