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Aktuelles

Der Lahn-Dill-Kreis informiert:

Nachfrage beim Impfangebot steigt

Jetzt ist es Zeit für die Auffrischungsimpfung gegen das Corona-Virus

(Pressemitteilungen des LDK vom 25. Oktober 2022)

Mit den steigenden Fällen von Corona-Infektionen steigt auch die Nachfrage nach dem Impfangebot gegen das Virus in der Impfambulanz des Lahn-Dill-Kreises. Vor allem die Auffrischungsimpfungen werden im Vergleich zu den Sommermonaten wieder deutlich häufiger in Anspruch genommen.

In der 41. Kalenderwoche bis zum 17. Oktober 2022 sind allein knapp 300 Viertimpfungen in der Impfambulanz Wetzlar durchgeführt worden. Hinzu kommen bereits insgesamt 68 Fünftimpfungen. In den beiden Wochen davor waren es knapp 450 Viertimpfungen. „Die jetzt verstärkte Nachfrage führen wir auf die neuen, an die Omikron-Varianten BA.4 und BA.5 angepassten Impfstoffe zurück“, erklärt der Leiter des Kreis-Gesundheitsamtes, Christian Müller. Das Impfangebot des Landkreises werde nun wieder ausgeweitet.

Die Impfambulanz in Wetzlar ist montags bis samstags von 10 bis 18 Uhr geöffnet. Dort kann sich jede und jeder Impffähige ohne Termin und längere Wartezeit beraten und impfen lassen. Für Kinder bietet das DRK spezielle Termine an, jeden Samstag von 10 bis 18 Uhr im Wechsel in der Impfambulanz in Wetzlar und Herborn – auch ohne Termin und Wartezeit. Vor jeder Impfung steht das ärztliche Beratungsgespräch.

Ab November wird die Impfambulanz in Herborn zu den speziellen Kinder-Impfterminen wieder für alle Impfwilligen geöffnet: An allen Samstagen im November können nicht nur die Kinder von fünf bis einschließlich elf Jahren dort gegen das Corona-Virus geimpft werden, sondern alle Bürgerinnen und Bürger.

Alle aktuellen Impftermine sowie Informationen rund um das Thema Corona-Impfung sind unter https://corona.lahn-dill-kreis.de/aktuelles/impfen/ zu finden.

 

Der Lahn-Dill-Kreis informiert:

Neuer Impfstoff wird in Wetzlarer Impfambulanz angeboten

Corona-Schutzimpfung gegen Virusvarianten BA.4 und BA.5 ab 1. Oktober möglich

(Pressemitteilungen des LDK vom 28. September 2022)

Der neueste Impfstoff zum Schutz gegen das Corona-Virus ist an die Omikron-Varianten BA.4 und BA.5 angepasst – und ab Samstag, 1. Oktober 2022, wird er auch in der Impfambulanz Wetzlar verimpft.

„Wir werden aufgrund der Kontingentierung in der ersten Woche nur wenige Hundert Impfdosen davon in Wetzlar vorrätig haben. Für den von der STIKO genannten Personenkreis ist es natürlich sinnvoll, sich eine Auffrischungsimpfung geben zu lassen, da unter den mit Corona infizierten Menschen die Omikron-Variante BA.5 aktuell vorherrscht“, sagt der Leiter des Gesundheitsamtes, Christian Müller.

Vor der Impfung ärztlich beraten lassen
Mit dem zweiten angepassten Impfstoff, der nun zur Verfügung steht, können sich Menschen ab zwölf Jahren zum dritten Mal impfen lassen. Menschen ab 60 Jahren, Berufstätige, die einem besonders hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind, beispielsweise Pflegekräfte, sowie diejenigen ab dem Alter von zwölf Jahren, die besonders gefährdet sind, an einem schweren Verlauf zu erkranken, können sich auch zum vierten Mal mit dem neuesten Impfstoff impfen lassen. Eine fünfte Impfung mit dem angepassten Impfstoff kann für besonders Gefährdete, unter anderem Hochbetagte und Menschen mit einer Immunschwäche, sinnvoll sein. So sieht es die neueste Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) vor. Für die genannten Empfehlungen zu den Auffrischungsimpfungen gilt ein Abstand von sechs Monaten zur letzten Impfung oder SARS-CoV-2-Infektion.

Vor jeder Impfung steht jedoch die ärztliche Beratung in der Impfambulanz Wetzlar. Dort werden Impfwillige über die jeweiligen Impfstoffe und in Abhängigkeit ihres eigenen Gesundheitszustandes aufgeklärt. Auch die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sowie die Betriebsärztinnen und -ärzte bieten zum Schutz vor dem Corona-Virus verschiedene Impfstoffe in ihren Praxen an.

Die Impfambulanz in Wetzlar öffnet ab Samstag, 1. Oktober 2022, wieder montags bis samstags von 10 bis 18 Uhr. Die Impfambulanz in Herborn, die noch bis Freitag, 30. September 2022, in Betrieb ist, wird danach in den Stand-by-Modus versetzt.

Informationen zu den Impfangeboten im Lahn-Dill-Kreis finden Interessierte online unter https://corona.lahn-dill-kreis.de/aktuelles/impfen/.

 

Der Lahn-Dill-Kreis informiert:

Lahn-Dill-Kreis unterstützt niedrigschwelliges und mehrsprachiges Impfangebot

„ImpfenHilft-Tour“ macht Halt am Flüchtlingsbüro in Wetzlar

(Pressemitteilungen des LDK vom 27. September 2022)

Am Donnerstag, 29. September 2022, findet in Wetzlar ein niedrigschwelliges und mehrsprachiges Angebot für die Corona-Schutzimpfung statt. Der sogenannte Impfbus der Initiative GermanDream macht dort Halt und wird von 11:00 bis 17:00 Uhr im Hof des Flüchtlingsbüros des Lahn-Dill-Kreises, Karl-Kellner-Ring 19-21 in Wetzlar, stehen.

Die Mitarbeitenden von GermanDream, einer gemeinnützigen und überparteilichen Bildungsinitiative, informieren Interessierte vor Ort auf verschiedenen Sprachen, zum Beispiel Türkisch, Arabisch oder Englisch, über die Impfung. Zudem ermöglichen sie mithilfe lokaler Impfteams direkt vor Ort die Impfung ohne Termin, egal ob Erst-, Zweit-, oder Boosterimpfung. Hierfür stehen die Impfstoffe von BioNTech und Moderna zur Verfügung.

Das Angebot richtet sich vor allem an Menschen in Not oder mit sprachlichen Barrieren. Grundsätzlich sind aber alle, die sich über die Impfung informieren oder impfen lassen möchten, willkommen.

Weitere Informationen gibt es unter http://www.germandream.de/impfenhilft.

 

Der Lahn-Dill-Kreis informiert:

Angepasster Corona-Impfstoff ab sofort verfügbar

Zentrale Impfambulanz für den Lahn-Dill-Kreis öffnet ab Oktober in Wetzlar

(Pressemitteilungen des LDK vom 14. September 2022)

„Besonders, wenn es kälter wird, steigt die Gefahr, sich mit Erkältungsviren zu infizieren. Bei niedrigen Temperaturen und trockener Luft sind diese Viren stabiler und verbreiten sich zudem leichter, wenn sich die Menschen vermehrt in geschlossenen und weniger belüfteten Räumen aufhalten“, sagt die stellvertretende Leiterin der Kreis-Gesundheitsamtes, Claudia Echterhoff. Deshalb sei es wichtig, dass insbesondere ältere und durch Vorerkrankungen belastete Menschen den eigenen Impfstatus überprüfen, um sich vor schweren Krankheitsverläufen in Herbst und Winter zu schützen. Das betreffe neben den Corona-Viren natürlich auch andere Erreger, die Atemwegserkrankungen hervorrufen können, beispielsweise die Influenza-Viren.

„Die erste Lieferung des angepassten Omikron-Impfstoffes ist eingetroffen und wird ab sofort in unserer Impfambulanz in Herborn angeboten“, so Echterhoff. Da die Lieferung lediglich 30 Prozent der angeforderten Menge beinhaltet hat, steht in der Ambulanz zum aktuellen Zeitpunkt ausschließlich der von Moderna zur Verfügung. „Deshalb haben wir uns entschieden, den neuen Impfstoff zunächst nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission zu verabreichen, also für Menschen über 60 Jahren und diejenigen mit erhöhtem Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs“, sagt Stefan Thielmann vom DRK Kreisverband Dillkreis, der die Ambulanz sowie die Impfteams leitet. Der neue Impfstoff von Biontech kommt zunächst ausschließlich in sensiblen Einrichtungen, wie beispielsweise Altenpflegeheimen, zum Einsatz.

Impfambulanz zieht um
Ab dem 1. Oktober 2022 ist die Impfambulanz des Landkreises wieder im Herkules-Center in Wetzlar geöffnet. Der Umzug von Herborn nach Wetzlar wurde vor allem deshalb veranlasst, um den Menschen einen witterungssicheren und warmen Ort während der Wartezeit anzubieten. Die Ambulanz in Herborn, die zum letzten Mal am 30. September 2022 geöffnet sein wird, geht in den Stand-by-Modus und kann bei Bedarf jederzeit wieder aktiviert werden. „Wir haben uns neu strukturiert. Zusätzlich zur Ambulanz in Wetzlar werden ab Oktober zwei neu organisierte mobile Teams im Einsatz sein. Neben dem Besuch von sensiblen Einrichtungen, werden die Teams verstärkt im Nordkreis unterwegs sein. Niemand muss einen weiten Weg auf sich nehmen. Wir bringen die Impfung zu den Menschen“, so Thielmann. Auch Sonderaktionen, wie zum Beispiel Kinder-Impftage, sind bereits in Planung.

Alle mobilen Impftermine und Impf-Aktionen im Lahn-Dill-Kreis gibt es unter: www.corona.lahn-dill-kreis.de/impfen. Die Liste wird laufend erweitert und aktualisiert.

Grundimpfstoff vs. angepasster Impfstoff
Zur Grundimmunisierung sind die neuen Omikron-Impfstoffe nach Aussage des Herstellers nicht vorgesehen. Die Erst- und Zweitimpfung gegen das Corona-Virus findet nach wie vor mit den bewährten Impfstoffen statt. Für die Booster-Impfungen, also die dritte und vierte Impfung, kann der angepasste Impfstoff zum Einsatz kommen. Grundsätzlich kann jede Person, die geimpft werden möchte und kann, ihre vierte Impfung gegen das Corona-Virus in der Ambulanz erhalten. Möglich und wirksam ist die Viertimpfung auch mit dem Grundimpfstoff. Die Medizinerinnen und Mediziner in der Impfambulanz beraten Interessierte individuell.

 

Lahn-Dill-Kreis veröffentlicht Corona-Fallzahlen wöchentlich ab dem 9. Mai 2022

Interessierte finden die wichtigsten Links zu aktuellen Zahlen auf der Corona-Homepage

(Pressemitteilungen des LDK vom 5. Mai 2022)

Seit dem 29. März 2022 gilt in Hessen die Corona-Basisschutzverordnung und mit der erneuten Anpassung am 29. April 2022 traten weitere Lockerungen der Corona-Regelungen in Kraft. Damit setzt das Land auf das eigenverantwortliche Handeln der Bürgerinnen und Bürger. Weitreichende Maßnahmen, wie eine Testpflicht an den Schulen, entfallen. Deshalb wird der Lahn-Dill-Kreis ab dem 9. Mai 2022 nur noch einmal wöchentlich die Corona-Fallzahlen veröffentlichen, immer freitags. Das gilt sowohl für die Corona-Homepage des Lahn-Dill-Kreises https://corona.lahn-dill-kreis.de/ als auch für die Sozialen Medien. Dort sind die Zahlen freitags jeweils über die Story-Funktion zu finden.

Veröffentlicht werden der aktuelle Stand der Infizierten, die Sieben-Tage-Inzidenz laut Robert Koch-Institut, die Klinik- und Intensivbettenbelegung der Kliniken in Wetzlar und Dillenburg sowie die Zahl derer, die nachweislich in Verbindung mit dem Corona-Virus verstorben sind, jeweils im Vergleich zur Vorwoche. Außerdem bietet der Kreis freitags die aktuelle Übersicht, wie viele mit Corona Infizierte in den einzelnen Kommunen des Lahn-Dill-Kreises gemeldet sind.

Auf der Internetseite des Lahn-Dill-Kreises unter www.lahn-dill-kreis.de/corona sind nützliche Links zu finden, um weiterhin die tagesaktuellen Inzidenzen oder die Hospitalisierungsrate für das Land Hessen einsehen zu können.

Impfung ohne Termin in Aßlar

Am 18. März 2022 zwischen 9:30 und 15:00 Uhr finden Corona-Impfungen ohne Terminvergabe in der Ratsstube Aßlar, Mühlgrabenstraße 1, 35614 Aßlar, statt.

Impfungen sind ab 12 Jahren möglich. Zum Impftermin sind bitte Ausweis und, wenn möglich, Krankenkassenkarte sowie Impfpass mitzubringen.

Novavax-Impfangebot wird vergrößert

Ab dem 12. März 2022 sind Impfungen mit Nuvaxovid in den Impfambulanzen des Kreises möglich

(Pressemitteilungen des LDK vom 10. März 2022)

Ab dem 12. März 2022 können sich Interessierte in den Impfambulanzen des Lahn-Dill-Kreises mit dem Impfstoff Nuvaxovid des Herstellers Novavax impfen lassen. Gemeinsam mit den beiden mRNA-Impfstoffen von Biontech und Moderna stehen dort somit drei Impfstoffe zur Verfügung. Bisher war die Impfung mit dem Vakzin von Novavax für alle Bürgerinnen und Bürger ohne Priorisierung bei Sonderterminen möglich.

„Aufgrund der geringen Nachfrage steht genug Impfstoff zur Verfügung, um Nuvaxovid auch in den Regel-Impfbetrieb in den Ambulanzen mitaufzunehmen“, erklärt Stefan Thielmann vom Deutschen Roten Kreuz, Leiter der Impfambulanzen im Lahn-Dill-Kreis. Zu beachten sei, dass laut STIKO bisher nur die Grundimmunisierung mit Nuvaxovid empfohlen ist. Eine Booster-Impfung mit diesem Vakzin ist daher im Lahn-Dill-Kreis nur in medizinisch begründeten Einzelfällen möglich. Die mobilen Impfteams des Lahn-Dill-Kreises bieten weiterhin lediglich die Impfstoffe von Biontech und Moderna an.

Interessierte finden alle Informationen rund ums Impfen im Lahn-Dill-Kreis unter www.lahn-dill-kreis.de/corona-impfung. Dort sind unter anderem auch die Adressen und Öffnungszeiten der Impfambulanzen einsehbar. Das Impfen erfolgt weiterhin ohne Terminvereinbarung.

Zum Novavax-Impfstoff Nuvaxovid
Bei Nuvaxovid handelt es sich um einen Proteinimpfstoff mit einem Wirkverstärker. Der Impfstoff enthält keine vermehrungsfähigen Viren und ist, wie alle anderen in Deutschland zugelassenen COVID-19-Impfstoffe, funktionell ein Totimpfstoff. Die STIKO empfiehlt, dass sich Erwachsene ab 18 Jahren damit impfen lassen können.

Impfstart mit Novavax im Lahn-Dill-Kreis

Bürgerinnen und Bürger lassen sich in der Wetzlarer Stadthalle impfen

(Pressemitteilungen des LDK vom 1. März 2022)

„Ich freue mich, dass ich jetzt Novavax bekommen habe und hoffe, dass ich auch weiterhin gesund bleibe“, sagt Donja Dronka am Dienstagmorgen, als sie nach ihrer Impfung im eingerichteten Wartebereich in der Wetzlarer Stadthalle sitzt. Sie ist zusammen mit ihrem Sohn, ihrer Schwiegertochter und dem einjährigen Enkel gekommen. Die Familie ist die erste, die sich im Lahn-Dill-Kreis mit dem Impfstoff der Firma Novavax hat impfen lassen.

„Da wir bis zuletzt nicht wussten, ob wir tatsächlich die angekündigten Lieferungen von Novavax pünktlich erhalten, war es auch für uns eine spannende Zeit in der vergangenen Woche“, sagt Christian Müller, Leiter des Kreis-Gesundheitsamtes. Als der Impfstoff dann ankam, sei die Erleichterung groß gewesen. Müller zeigt sich zufrieden mit dem Impfstart von Novavax. Bereits vor dem offiziellen Beginn der Aktion um 09:00 Uhr hatte sich eine kleine Menschenschlange vor der Stadthalle gebildet. „Der erste Eindruck hat leider etwas getäuscht. Insgesamt konnten wir am heutigen Dienstag erst 70 Menschen mit Novavax impfen. Wir hoffen jetzt natürlich, dass wir noch mehr Menschen mit unseren weiteren Impfangeboten erreichen“, ergänzt Stefan Thielmann vom Deutschen Roten Kreuz, Leiter der Impfambulanzen im Lahn-Dill-Kreis.

Novavax für alle

Aufgrund der nahenden Impfpflicht für Menschen, die im medizinischen und pflegerischen Bereich arbeiten, werden diese bei den Novavax-Impfaktionen priorisiert behandelt. „Dennoch haben wir die Termine für alle Bürgerinnen und Bürger geöffnet, damit von Anfang an jede und jeder die Chance hat, sich mit Novavax grundimmunisieren zu lassen“, sagt Christian Müller. Man habe bereits im Vorfeld viele Einrichtungen aus Pflege und Medizin abgefragt, um den Bedarf am Impfstoff von Novavax zu ermitteln. „Die Resonanz war mit 139 Rückmeldungen überschaubar, was uns die Möglichkeit eröffnete, Nuvaxovid für alle anbieten zu können“, so Müller weiter.

In den kommenden Tagen sind die mobilen Teams des DRK weiter im Landkreis unterwegs, um den Menschen ein möglichst niedrigschwelliges Impfangebot machen zu können. So wird beispielsweise morgen und am Donnerstag (2. und 3. März 2022) in der Volkshalle in Ehringshausen mit Novavax geimpft. Der Impfstoff wird laut Stiko zunächst zur Grundimmunisierung, das bedeutet zur Erst- und Zweitimpfung, eingesetzt. Eine Boosterimpfung ist noch nicht offiziell empfohlen und kann daher auch im Lahn-Dill-Kreis noch nicht erfolgen.

Interessierte finden alle Informationen rund ums Impfen im Lahn-Dill-Kreis unter www.lahn-dill-kreis.de/corona-impfung. Dort sind unter anderem auch alle Termine der mobilen Impfteams einsehbar. Impfungen mit mRNA-Impfstoffen finden natürlich weiterhin statt. Das Impfen erfolgt weiterhin ohne Terminvereinbarung. Lediglich die Kinderimpfungen sind online zu buchen.

„Ich wünsche mir mehr Akzeptanz und Toleranz dafür, wie sich Menschen entscheiden – egal aus welchen Gründen. Wir waren nie erkrankt und haben niemandem geschadet“, sagt Donja Dronka. Die Zeit bis hierhin sei nicht einfach gewesen, sie blicke nun aber mit Hoffnung in die Zukunft. Ihre erste Impfung mit dem Impfstoff von Novavax hat sie jetzt hinter sich. Sichtlich erleichtert steht sie am Impf-Check-Out in der Wetzlarer Stadthalle. „Ich freue mich, dass ich Novavax bekommen habe!“

Kinder-Betreuung so lange wie möglich aufrechterhalten

Gesundheitsamt des Lahn-Dill-Kreises und Betreuungspersonal kann keine engen Kontaktpersonen in Kitas und Kindertagespflegen mehr ermitteln

(Pressemitteilungen des LDK vom 28. Februar 2022)

Der Schnelltest des jüngsten Nachwuchses ist positiv – was nun? Seit dem 14. Februar 2022 regelt ein Erlass des Landes Hessen das Vorgehen in Kindertagesstätten und Kindertagespflege einheitlich für das gesamte Bundesland.

Eltern, deren positiv getestete Kinder eine Kindertagespflegestelle oder eine Kita besuchen, sollten umgehend das Betreuungspersonal bzw. die betreuende Kindertagespflegeperson informieren. Die Kita oder Kindertagespflegestelle informiert daraufhin alle anderen Eltern über den positiven Fall, die Persönlichkeitsrechte müssen dabei gewahrt werden. Die Betreuerinnen und Betreuer bzw. die Kindertagespflegestellen dürfen den Namen des infizierten Kindes nicht ohne Einwilligung der Sorgeberechtigten weitergeben.

Bei positivem Fall gilt zunächst Betretungsverbot

Sobald ein Kind oder eine Betreuungskraft/Kindertagespflegeperson positiv auf das Corona-Virus getestet wird, rät das Gesundheitsamt der Einrichtung dringend, dass alle Kinder der betroffenen Gruppe von den Erziehungsberechtigten abgeholt werden. Kindertagespflegestellen handeln analog. Für diese Kinder und das Betreuungspersonal gilt allgemein ein Betretungsverbot der Kita oder Kindertagespflege von zehn Tagen nach dem letzten Kontakt. Allerdings besteht die Möglichkeit, dass mit Vorlage eines offiziellen negativen Schnelltestergebnisses (maximal 24 Stunden alt), beispielsweise aus einer Bürgerteststelle, die Betreuung für die Kinder bereits am Folgetag wieder aufgenommen werden kann.

Nicht testen müssen sich bereits geimpfte oder genesene Kinder, deren Nachweis nicht älter als drei Monate ist. Auch Kinder, die an regelmäßigen Reihentestungen teilnehmen, die der Träger der Kindertageseinrichtung festgelegt hat, sind vom Betretungsverbot ausgenommen.

Erziehungsberechtigten rät das Gesundheitsamt, den eigenen Nachwuchs an mindestens sieben aufeinanderfolgenden Tagen auf das Corona-Virus zu testen – daheim oder in einer offiziellen Teststelle testen lassen. So können frühzeitig Folgefälle erkannt werden. Gleiches gilt für das Personal, auch wenn es bereits geimpft oder genesen ist.

Positiv Getestete müssen sich selbstständig isolieren

Für die positiv Getesteten gilt weiter das, was die Corona-Schutzverordnung des Landes Hessen regelt: Kinder und Erwachsene müssen bei einem positiven Schnelltest oder PCR-Test automatisch zehn Tage in Isolation gehen, also daheimbleiben. Ab dem siebten Tag können sie sich mit einem offiziellen Schnelltest freitesten, sofern sie 48 Stunden vorher symptomfrei sind. Das Testergebnis kann an gesundheitsamt@lahn-dill-kreis.de geschickt werden. Eine Antwort darauf ist seitens des Gesundheitsamtes nicht notwendig. Das Gesundheitsamt empfiehlt, dass das negative Testergebnis auch der Kita oder Kindertagespflegestelle vorgelegt wird, sobald das Kind wieder in die Betreuung geht.

Kinderkrankengeld oder Verdienstausfallentschädigung beantragen

Eltern können weiterhin Kinderkrankengeld beziehungsweise Verdienstausfallentschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz beantragen, sofern die Voraussetzungen dafür vorliegen. Die Kita oder Kindertagespflegestelle kann dafür folgende Musterbescheinigung ausfüllen: 20210120-musterbescheinigung-data.pdf (bmfsfj.de).

Noch freie Termine für Kinderimpfaktion ab 28. Februar 2022

Aktion im Forum Wetzlar geht bis Samstag, 5. März, täglich von 10:00 bis 18:00 Uhr / Terminvergabe online

(Pressemitteilungen des LDK vom 18. Februar 2022)

Ab Montag, 28. Februar 2022, können Eltern zentral im Wetzlarer Forum ihre Kinder im Alter von fünf bis elf Jahren gegen das Corona-Virus impfen lassen – egal ob zum ersten oder zweiten Mal. Verimpft wird der speziell niedriger dosierte BioNTech-Impfstoff.

Ein mobiles Impfteam des DRK Kreisverbands Dillkreis ist bis einschließlich Samstag, 5. März 2022, vor Ort.
Zu folgenden Zeiten sind Impfungen möglich:
Montag, 28. Februar 2022, von 10:00 bis 18:00 Uhr (Letzter Termin um 17:30 Uhr)
Dienstag, 1. März 2022, 10:00 bis 18:00 Uhr (Letzter Termin um 17:30 Uhr)
Mittwoch, 2. März 2022, 12:00 bis 19:00 Uhr (Letzter Termin um 18:30 Uhr)
Donnerstag, 3. März 2022, 12:00 bis 19:00 Uhr (Letzter Termin um 18:30 Uhr)
Freitag, 4. März 2022, 12:00 bis 19:00 Uhr (Letzter Termin um 18:30 Uhr)
Samstag, 5. März 2022, 10:00 bis 18: Uhr (Letzter Termin um 17:30 Uhr)

Im Gegensatz zur Impfung von Jugendlichen und Erwachsenen ist für die Kinderimpfung eine Anmeldung notwendig. Diese ist unkompliziert über https://www.terminland.eu/drk-dillenburg/ möglich.

Alle wichtigen Informationen rund um das Thema Kinderimpfung sind auf der Homepage des Lahn-Dill-Kreises zu finden: https://corona.lahn-dill-kreis.de/impfen/kinderimpfungen/

Vierte Impfung ab jetzt im Lahn-Dill-Kreis möglich

 

DRK Kreisverband Dillkreis hält sich an Stiko-Empfehlung, zunächst besonders Gefährdete zu impfen

(Pressemitteilung des LDK vom 16. Februar 2022)

Ab jetzt ist die zweite Auffrisch-Impfung mit einem mRNA-Impfstoff auch in den Impfambulanzen des Lahn-Dill-Kreises in Wetzlar und Herborn sowie bei den mobilen Impfteams möglich. Der DRK Kreisverband Dillkreis hat sein Angebot sofort erweitert, wie dessen Abteilungsleiter Hilfsorganisationen, Stefan Thielmann, sagt.

Laut der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) werden in den Impfambulanzen und durch die mobilen Impfteams folgende Menschen gegen das Corona-Virus geimpft: ab dem Alter von 70 Jahren, Bewohnerinnen und Bewohnern in Einrichtungen der Pflege sowie Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe, mit einer Immunschwäche sowie Personal in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen, insbesondere solchen mit direktem Patienten- bzw. Bewohnerkontakt.

Gesundheitlich gefährdete Menschen sollen laut Stiko frühestens drei Monate nach der dritten Impfung ihre vierte erhalten. Beschäftigte in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen erhalten die Auffrischungsimpfung frühestens nach sechs Monaten. In begründeten Einzelfällen kann die 2. Auffrischimpfung auch bereits nach frühestens drei Monaten erwogen werden. Keine vierte Impfung empfiehlt die Stiko für diejenigen, die nach drei Impfungen eine Corona-Infektion durchgemacht haben.

Die Impfambulanzen des Lahn-Dill-Kreises in Wetzlar (Herkules-Center, Bahnhofstraße 19) und Herborn (Untere Au 8, gegenüber des Herkules-Baumarktes) sind montags bis samstags von 10:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. Die Termine der mobilen Impfteams sind unter corona.lahn-dill-kreis.de einsehbar: https://corona.lahn-dill-kreis.de/impfen/mobile-impfstellen/.

Gesundheitsamt stellt keine Bescheinigung für Arbeitgeber aus

PCR-Testergebnisse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer reichen als Nachweis aus

(Pressemitteilung des LDK vom 14. Februar 2022)

Wer sich mit dem Coronavirus infiziert hat, ist automatisch durch die Coronavirus-Schutzverordnung des Landes Hessen verpflichtet, zu Hause zu bleiben (Isolation). Die Isolationspflicht beginnt, sobald ein eigener Selbsttest, ein offizieller Schnelltest in einer Bürger-Teststelle oder ein PCR-Test positiv ausfällt. Auch Haushaltsangehörige, die keinen entsprechenden Impfschutz oder aktuellen Genesenennachweis haben, müssen sich in Quarantäne begeben, also zu Hause bleiben.

Der positive PCR-Test dient dabei als Nachweis gegenüber dem Arbeitgeber, dass der Arbeitnehmer sich aktuell in häuslicher Isolation befindet und deswegen seiner Arbeitspflicht nicht nachkommen kann. Wer sich als Haushaltsangehöriger in Quarantäne befindet, kann ebenfalls den positiven PCR-Test in Verbindung mit dem Nachweis der gemeinsamen Meldeadresse (Meldebescheinigung, Kopie des Personalausweises etc.) vorlegen. Auch wenn das Ergebnis des auf einen positiven Selbsttest oder Bürgertest unmittelbar folgenden PCR-Tests negativ ist, bestand für diesen Zeitraum eine Isolationspflicht.

Isolationspflicht besteht ohne zusätzliche Bescheinigung

Das Gesundheitsamt des Lahn-Dill-Kreises stellt in diesen Fällen keine Bescheinigungen über die Dauer der Absonderung mehr aus – weder für die Betroffenen noch für deren Arbeitgeberinnen oder Arbeitgeber. Der bisher automatisierte Service ist aktuell nicht mehr leistbar. Aufgrund der neuen Freitestungsmöglichkeiten und den daraus resultierenden unterschiedlichen Absonderungszeiträumen müsste die Bescheinigung immer individuell zugeschnitten sein, was eine händische Eingabe erforderlich macht. Der eine kann sich bereits nach fünf Tagen in Quarantäne wieder freitesten, der andere nach sieben Tagen, wieder ein anderer hat vielleicht noch über die festgelegten zehn Tage der Isolation/Quarantäne hinaus einen positiven Antigentest.

Anspruch auf Verdienstausfallentschädigung steht unter Voraussetzung eines PCR-Testergebnisses

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können online über die Website ifsg-online.de mit den vorgelegten Nachweisen Verdienstausfallentschädigung beantragen. Die bearbeitende Behörde, das Regierungspräsidium Darmstadt, erkennt sowohl die PCR-Testergebnisse als auch den Nachweis über eine gemeinsame Meldeadresse an. Eine zusätzliche Bescheinigung des Gesundheitsamtes ist dafür ausdrücklich nicht erforderlich. Ist dem PCR-Test ein Bürgertest vorausgegangen, so ist auch dieses Testergebnis vorzulegen, wenn die Testungen nicht am gleichen Tag erfolgt sind. Sofern dem PCR-Test ein Selbsttest zu Hause vorausgegangen ist, so muss bei einer zeitlichen Spanne zwischen PCR- und Selbsttest glaubhaft dargelegt werden, warum der PCR-Test nicht am gleichen Tag durchgeführt wurde. Eine zeitliche Differenz von bis zu zwei Tagen zwischen Selbsttestergebnis und PCR-Testergebnis wird bei plausibler Begründung in der Regel akzeptiert.

Positives PCR-Testergebnis:
Wer sich mit dem Corona-Virus infiziert hat, hat Anspruch auf einen kostenlosen PCR-Test. Dieses Testergebnis dient nicht nur als Nachweis für Arbeitnehmende, wenn sie der Arbeit fernbleiben müssen. Damit können Bürgerinnen und Bürger frühestens 28 Tage nach Ende der Isolation auch ihr Genesenenzertifikat in einer Apotheke, Arztpraxis oder einem Testzentrum (sofern dieses technisch dazu in der Lage ist) erhalten. Das Genesenenzertifikat ist derzeit 90 Tage gültig. Aber auch das positive PCR-Testergebnis selbst dient 28 Tage nach Ende der Isolation als Genesenennachweis.

Corona in der Kita – was nun?

Kita-Gruppen werden nicht mehr unter Quarantäne gesetzt

(Pressemitteilung des LDK vom 10. Februar 2022)

Welche Regeln gelten, wenn der Corona-Test meines Kindes positiv ist? Oder: Was mache ich, wenn in der Kita-Gruppe meines Kindes ein Corona-Fall aufgetreten ist? Viele Eltern sind verunsichert, sobald ihr Nachwuchs davon betroffen ist. Aufgrund der weiterhin dynamischen Lage häufen sich deren Fragen. Das Gesundheitsamt des Lahn-Dill-Kreises hat deshalb die Kita-Träger im Landkreis angeschrieben, um die Eltern umfassend zu informieren. Demnach werde es künftig keine über die gesetzlichen Regelungen hinausgehenden Quarantänemaßnahmen in den Kita-Gruppen mehr einleiten. „Wir sind mit dem Schreiben dem Wunsch der Kommunen nachgekommen, auf der einen Seite die Kita-Kinder bestmöglich vor einer Infektion zu schützen, auf der anderen Seite aber auch dem drohenden Betreuungsnotstand entgegenzuwirken und die kritische Infrastruktur aufrechterhalten zu können“, begründet Christian Müller, Leiter des Kreis-Gesundheitsamtes, das Vorgehen. Ein einheitliches Vorgehen seitens des Landes Hessen wurde zwar angekündigt, bisher gebe es jedoch keinen entsprechenden Erlass.

Positiver Corona-Test bei Kind oder Betreuungskraft

Die Vorgehensweise bei einem positiven Testergebnis ergibt sich aus der Coronavirus-Schutzverordnung des Landes Hessen (§ 6). Eltern und Sorgeberechtigte sollten bei einem Positivbefund ihres Kindes umgehend die Kita-Leitung informieren. Die im Schnelltest oder PCR-Test positiv getestete Person (Kind/Betreuungskraft) muss sich für zehn Tage in Isolation begeben. Sowohl für das Kind als auch für die Betreuungskraft besteht die Möglichkeit, sich ab dem siebten Tag mittels eines qualifizierten negativen Schnelltests (Bürgerteststelle) freitesten zu lassen. Betroffene senden das Ergebnis dann per E-Mail an das Gesundheitsamt: gesundheitsamt@lahn-dill-kreis.de. Eine Rückmeldung durch das Gesundheitsamt ist jedoch nicht erforderlich und findet nicht statt.

Durch die Coronavirus-Schutzverordnung ist bereits geregelt, dass sich alle Haushaltsangehörigen (Ausnahme: geboosterte, frisch zweifach geimpfte und frisch genesene Personen) einer infizierten Person ebenfalls für einen Zeitraum von zehn Tagen nach der positiven Testung der infizierten Person in Quarantäne begeben müssen. Dazu zählen beispielsweise auch Geschwisterkinder, die gegebenenfalls die gleiche Einrichtung besuchen.

Ist das Kind Haushaltsangehöriger und selbst nicht infiziert, besteht die Möglichkeit der Freitestung ab dem fünften Tag – gerechnet ab dem Folgetag des ersten positiven Testergebnisses im Haushalt – mittels eines qualifizierten Antigenschnelltests (Bürgerteststelle).

Um eine reibungslose Rückkehr in die Einrichtung gewährleisten zu können, empfiehlt das Gesundheitsamt den Eltern, welche die Freitestungsmöglichkeit für ihr Kind nach dem siebten Tag nutzen, den negativen Testnachweis bei der zuständigen Betreuungskraft vorzuzeigen.

Corona-Fall in einer Gruppe: Regelmäßige Testung dringend empfohlen!

Tritt in einer Kita-Gruppe ein Corona-Fall auf, werden die Eltern vom Träger darüber informiert. Eltern können dann selbst entscheiden, ob sie das Betreuungsangebot der Einrichtung weiterhin nutzen oder ob sie ihr Kind zuhause betreuen möchten. In jedem Fall empfiehlt das Gesundheitsamt nach Auftreten eines positiven Falls in einer Gruppe (Betreuungskraft/Kind) dringend, alle Kinder der betroffenen Gruppe für mindestens sieben aufeinanderfolgende Tage zu testen (Laientest oder Bürgerteststelle), um dadurch frühzeitig weitere Infektionen feststellen zu können. Ein Test sollte auch geimpften und genesenen Personen angeboten werden. Die sieben Tage entsprechen der mittleren Inkubationszeit. Die Wahrscheinlichkeit, das Virus – wenn vorhanden – mit einem Test festzustellen, ist in diesem Zeitraum hoch. Diese Maßnahmen sind eine Empfehlung von Seiten des Gesundheitsamtes, angepasst an die aktuelle Lage. Selbstverständlich kann der Träger bei zum Beispiel mehreren Folgefällen oder hohem Krankenstand weiterhin selbstständig entscheiden, die Gruppe oder Einrichtung zu schließen.

Ist die Betreuung zuhause nicht möglich?

Sollte die häusliche Betreuung nicht möglich sein, da Eltern kein Kinderkrankengeld beziehen können, besteht die Möglichkeit für betroffene Eltern, das folgende Formular des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auszufüllen: Bescheinigung und „aufgrund einer Empfehlung von behördlicher Seite, die Betreuungseinrichtung aus Gründen des Infektions-Schutzes nicht zu besuchen“ anzukreuzen. Mit diesem Schreiben besitzen Eltern die notwendige Bescheinigung für ihren Arbeitgeber und die Krankenkasse.

Mehr Informationen bietet das Land Hessen: Kitas und Schulen | hessen.de

 

Vierte Corona-Impfung noch nicht möglich

Kreis wartet auf die Empfehlung der Ständigen Impfkommission

(Pressemitteilung des LDK vom 10. Februar 2022)

Derzeit häufen sich die Anfragen in den Impfambulanzen des Lahn-Dill-Kreises. Die Ständige Impfkommission (Stiko) hatte in der letzten Woche in einer Pressemitteilung angekündigt, dass man sich zum vierten Mal gegen Corona impfen lassen könne. „Eine offizielle Empfehlung der Stiko steht allerdings noch aus. Deshalb sind uns die Hände gebunden, denn diese Empfehlung bildet die Grundlage unserer Arbeit“, berichtet Stefan Thielmann, Leiter der Impfambulanzen in Wetzlar und Herborn. Die Pressemitteilung sorge für Verwirrung bei den Bürgerinnen und Bürgern. Das merke man in den Ambulanzen deutlich.

„Sobald die Stiko das Go gibt, bieten wir die vierte Impfung an. Wir sind darauf eingestellt und können direkt loslegen“, so Thielmann weiter. Wann die Empfehlung komme, wisse man nicht. „Das kann theoretisch morgen sein. Es kann aber auch noch dauern“, sagt Thielmann. 

 

Novavax-Impfstoff ab März im Lahn-Dill-Kreis im Einsatz

Mitarbeitende in medizinischen und pflegerischen Berufen können sich priorisiert impfen lassen / Termine für alle offen

(Pressemitteilung des LDK vom 8. Februar 2022)

Der neue Corona-Impfstoff Nuvaxovid von Novavax kommt auch im Lahn-Dill-Kreis an. Ab Ende Februar kann das Kreis-Gesundheitsamt ihn vom Bund beziehen. Bereits eine Woche später könnte Nuvaxovid verimpft werden, damit rechnet der Leiter des Gesundheitsamtes, Christian Müller.

Deshalb hat der DRK Kreisverband Dillkreis bereits Sonder-Impftermine für alle ab Dienstag, 1. März 2022, organisiert, wie der Leiter der Impfambulanzen und mobilen Impfteams, Stefan Thielmann, erklärt. Ein mobiles Impf-Team wird vor Ort sein, um alle Impfwilligen mit Nuvaxovid zu impfen. Wer in einem pflegerischen oder medizinischen Beruf arbeitet, wird bevorzugt geimpft. „Bringen Sie dazu bitte Ihren Dienstausweis oder ein Schreiben Ihres Arbeitgebers mit, dann müssen Sie sich nicht anstellen und bekommen schnell Ihre Impfung“, sagt Thielmann. Das Angebot orientiert sich extra an den Dienstzeiten in den Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern, sodass jeder Mitarbeitende vor oder nach seinem Dienst unkompliziert die Impfung bekommen kann, betont Stefan Thielmann.

Die Sonderimpf-Termine des DRK mit dem Impfstoff von Novavax im Überblick:

  • Dienstag, 1. März 2022, 9 bis 16 Uhr: Stadthalle Wetzlar
  • Mittwoch, 2. März 2022, 9 bis 16 Uhr: Volkshalle Ehringshausen
  • Donnerstag, 3. März 2022, 12 bis 19 Uhr: Volkshalle Ehringshausen
  • Freitag, 4. März 2022, 9 bis 16 Uhr: Dorfgemeinschaftshaus Haiger-Flammersbach
  • Montag, 7. März 2022, 12 bis 19 Uhr: Haus der Vereine Herborn
  • Dienstag, 8. März 2022, 9 bis 16 Uhr: Haus der Vereine Herborn

Nach aktuellem Stand sollen 4000 Impfdosen in der letzten Februarwoche geliefert werden. In der 9. und 10. Kalenderwoche könnten noch einmal 3000 Dosen folgen. In der 11. Kalenderwoche würden noch einmal 1600 Dosen erwartet. Allerdings steht ein fester Zusagetermin seitens des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration (HMSI) über diese Lieferung noch aus.

Wie vom HMSI vorgesehen, werden diejenigen priorisiert mit Nuvaxovid geimpft, für die die einrichtungsbezogene Impfpflicht gilt. Dazu zählen vor allem Menschen, die in Krankenhäusern, Voll- oder teilstationären Einrichtungen zur Unterbringung und Betreuung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen sowie ambulanten Diensten in diesem Bereich tätig sind.

Um den Bedarf zu ermitteln, hat das Kreis-Gesundheitsamt bereits Ende Januar Mitarbeitende in Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie in besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe und bei ambulanten Pflegediensten sowie Kliniken befragt. Knapp 140 Erstimpfungen mit dem neuen Impfstoff sind dort gefragt. Noch einmal so viele werden für die Zweitimpfung benötigt. Allerdings konnten nicht alle Einrichtungen abgefragt werden, die ab dem 15. März 2022 von der Impfpflicht betroffen sein werden.

Zu Nuavaxovid

Bei Nuvaxovid handelt es sich um einen Proteinimpfstoff mit einem Wirkverstärker. Der Impfstoff enthält keine vermehrungsfähigen Viren und ist, wie alle anderen in Deutschland zugelassenen COVID-19-Impfstoffe, funktionell ein Totimpfstoff. Die STIKO empfiehlt, dass sich Erwachsene ab 18 Jahren damit impfen lassen können.

 

Freie Impfstoffwahl in den Impfambulanzen des Lahn-Dill-Kreises

Sonderimpfaktion vom 2. bis 5. Februar 2022 in Wetzlar und Herborn / Besonders Geboosterte profitieren vom Impfschutz

(Pressemitteilung des LDK vom 31. Januar 2022)

Der Lahn-Dill-Kreis bietet allen Bürgerinnen und Bürgern ab zwölf Jahren die freie Wahl des Corona-Impfstoffes in den Impfambulanzen in Wetzlar und Herborn an. Die Aktion läuft zunächst an vier Tagen in dieser Woche, vom 2. bis einschließlich 5. Februar 2022.

Impfwillige können demnach frei zwischen den Impfstoffen von Biontech und Moderna wählen. Die Altersbeschränkung wird zur Sonderaktion aufgehoben. Alle Erst- und Zweitimpfungen sowie die Boosterimpfungen können mit beiden Impfstoffen erfolgen. „Uns steht derzeit wieder mehr Biontech-Impfstoff zur Verfügung, sodass wir die Altersbeschränkung zunächst an den geplanten Aktionstagen aufheben werden“, sagt Landrat Wolfgang Schuster. „Zwar verhindert das Impfen nicht die Infektion mit Corona, allerdings zeigt der Blick auf die Intensivstationen der Krankenhäuser: Die Impfung schützt! Besonders der dreifache Schutz nach der Boosterimpfung. Mein Aufruf an alle Bürgerinnen und Bürger: Lassen Sie sich impfen! Schützen Sie sich“, betont der Landrat.

Dr. Walter Staaden, medizinischer Leiter der Impfambulanzen des Lahn-Dill-Kreises, ergänzt: „Etliche Beispiele aus der Praxis zeigen, dass eine Kreuzimpfung von zwei mRNA-Impfstoffen die derzeit optimale Lösung ist, da sie die stärkste Immunantwort zur Folge hat. Unsere Immunsysteme können somit im Falle eine Infektion bestmöglich mit dem Virus umgehen.“

Die Impfungen in den Impfambulanzen finden nach wie vor ohne Terminvergabe statt. Interessierte können von Montag bis Samstag in der Zeit von 10:00 bis 18:00 Uhr in die Ambulanzen kommen. Die Wartezeiten sind derzeit gering.

Vom positiven Test bis zur Quarantänebescheinigung

Kreis-Gesundheitsamt automatisiert Arbeitsabläufe in der Corona-Fallermittlung und Kontaktnachverfolgung

 

(Pressemitteilung des LDK vom 21. Januar 2022)

 

Immer mehr Menschen infizieren sich derzeit mit dem Corona-Virus. Dem Gesundheitsamt des Lahn-Dill-Kreises werden momentan rund drei- bis vierhundert neue Corona-Fälle gemeldet – jeden Tag, Tendenz steigend. „Um sicherzustellen, dass unsere Kolleginnen und Kollegen des Gesundheitsamtes ihrer wichtigen Aufgabe auch weiterhin nachkommen können, wurden die Arbeitsabläufe in der Fallermittlung und der Kontaktnachverfolgung nun automatisiert“, sagt Landrat Wolfgang Schuster am Freitagnachmittag. „Künftig können sich mit dem Corona-Virus infizierte Bürgerinnen und Bürger selbstständig über ein Online-Formular beim Kreis-Gesundheitsamt registrieren und erhalten automatisch wichtige Informationen“, ergänzt Kreis-Gesundheitsdezernent Stephan Aurand. Für Menschen, die sich nicht online melden können, bestehe selbstverständlich weiterhin die Möglichkeit des telefonischen Kontaktes.

 

SMS von „GALDK-Covid“ zur Registrierung beim Gesundheitsamt

Es wichtig, bereits an der Stelle, an der ein PCR- oder Schnelltest durchgeführt wird, alle relevanten Kontaktdaten zu hinterlassen. Darauf weist das Kreis-Gesundheitsamt hin. Um sich im Falle eines positiven Testbefundes online beim Gesundheitsamt registrieren zu können, komme es vor allem auf die Angabe der Handynummer an. „Alle positiven Testbefunde gehen durch die Labore automatisch bei uns ein. Die Befunde enthalten unter anderem die Kontaktdaten einer betroffenen Person. Hat die Person beim Testen ihre Handynummer angegeben, findet eine automatische Kontaktaufnahme per SMS durch uns statt“, sagt Christian Müller, der Leiter des Gesundheitsamtes. Vom Absender „GALDK-Covid“ wird eine SMS versendet, die die betroffene Person darüber informiert, dass ein positives Testergebnis vorliegt. Die SMS beinhaltet außerdem einen Link zu einem Formular, das ausgefüllt ans Gesundheitsamt gesendet werden sollte.

 

In einer zweiten SMS des gleichen Absenders erhält die Person einen weiteren Link. Dieser führt zu einem Formular, das von den Haushaltsangehörigen ausgefüllt und ebenfalls ans Gesundheitsamt zurückgesendet werden sollte. Die Mitarbeitenden des Gesundheitsamtes können den Eingang der Daten überprüfen und weitere Bearbeitungsschritte veranlassen. Wichtige Informationen zu den aktuellen Quarantäne- und den allgemeinen Hygieneregeln werden den Betroffenen zur Verfügung gestellt, genauso wie ein Symptomtagebuch sowie Kontaktstellen, an die man sich bei Bedarf wenden kann. Die Informationen liegen dem Gesundheitsamt in mehreren Sprachen vor.

 

„Menschen, die sich nicht online registrieren können, werden natürlich weiterhin durch unsere Mitarbeitenden kontaktiert“, so Müller weiter. Wer an der Teststelle zum Beispiel seine Festnetznummer angebe, werde nach wie vor angerufen und telefonisch informiert. „Uns ist bewusst, dass längst nicht jeder unser neues Angebot wahrnehmen kann. Allerdings setzen wir auf diejenigen, die die Möglichkeit haben, online mit uns zusammenzuarbeiten. Das wird uns entlasten. Wir haben dadurch wieder genug Kapazitäten, um eine zeitnahe telefonische Kontaktaufnahme derer zu gewährleisten, die das Angebot nicht nutzen können“, betont der Leiter des Gesundheitsamtes. Ein weiterer Vorteil der Online-Registrierung sei der automatische Versand der Bescheinigung über die Dauer der Quarantäne. Die betroffenen Personen sind nach dem letzten Tag der zehntägigen Quarantäne automatisch entlassen – ohne erneuten Test und Negativnachweis.

 

Freitesten nach sieben Tagen möglich

Mit dem Corona-Virus infizierte haben die Möglichkeit ihre zehntägige Quarantäne auf sieben Tage zu verkürzen. Dazu muss dem Gesundheitsamt rechtzeitig am siebten Tag ein Negativnachweis (Schnelltest) vorlegen. Mitarbeitende aus dem medizinischen und pflegerischen Bereich können sich ebenfalls nach sieben Tagen freitesten, allerdings benötigen diese als Nachweis einen negativen PCR-Test.

 

Genesenennachweise werden über Apotheken und Hausärzte ausgestellt

Mit Laborbefund und Personalausweis erhalten Betroffene ihren Nachweis über die Genesung von einer Covid-19-Erkrankung

(Pressemitteilung des LDK vom 21. Januar 2022)

Bürgerinnen und Bürger des Lahn-Dill-Kreises, die bei einem PCR-Test positiv auf das Corona-Virus getestet worden sind, können sich ihren Genesenennachweis in der Apotheke oder über ihren Hausarzt ausstellen lassen. Benötigt wird dazu der Befund, der den Betroffenen von den auswertenden Laboren zugesendet wird sowie der Personalausweis. Darauf weist das Gesundheitsamt des Lahn-Dill-Kreises hin.

Bisher hatte der Lahn-Dill-Kreis als Serviceleistung einen separaten Nachweis an infizierte Bürgerinnen und Bürger versandt. Dieses Vorgehen ändert sich nun. „Genauso wie beim digitalen Impfnachweis ist es möglich, sich in Apotheken und in Hausarztpraxen einen Genesenennachweis ausstellen zu lassen. Das entlastet unser Gesundheitsamt in der derzeitigen Lage im administrativen Bereich deutlich“, sagt Landrat Wolfgang Schuster über das freiwillige Angebot, das der Landkreis aufgrund der hohen Fallzahlen nun einstellen wird. „Andere Gesundheitsämter haben diese Zusatzleistung bereits vor Wochen eingestellt, weitere tun es uns aktuell gleich“, ergänzt Schuster.

Positiver PCR-Test-Befund sollte unbedingt aufbewahrt werden

Als Genesene gelten Personen, die in den vergangenen drei Monaten eine Covid-19-Erkrankung durchgemacht haben und das mit einem positiven PCR-Test nachweisen können. Der Lahn-Dill-Kreis weist deshalb darauf hin, dass der Laborbefund unbedingt aufbewahrt werden sollte. Nur auf dieser Grundlage kann in Apotheken und Arztpraxen ein Genesenennachweis ausgestellt werden.

Der Laborbefund selbst ist als Nachweis für eine überstandene Covid-19-Erkrankung gesetzlich anerkannt und kann auch als solcher verwendet werden, ganz ohne zusätzliches medizinisches Zertifikat. Er kann in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache verfasst sein und sowohl digital als auch in Papierform vorliegen. Um als genesen zu gelten, muss die Testung mindestens 28 Tage her sein und darf maximal drei Monate zurückliegen.

Zu beachten ist, dass der Genesenen-Status durch eine Änderung der Bundesverordnung nur noch drei Monate lang gilt. Die bisher versandten Genesenennachweise verlieren aufgrund der neuen Rechtslage ebenfalls nach den genannten drei Monaten ihre Gültigkeit. Eine Übergangsfrist hat das Bundesgesundheitsministerium nicht vorgesehen. Das Gesundheitsamt empfiehlt dennoch, auch ältere Nachweise aufzuheben, da diese in Verbindung mit Impfungen weiterhin wichtig für die Erfüllung von „2G“ oder „2G-Plus“ sein können.

Weitere Informationen gibt es beim Hessischen Sozialministerium unter https://soziales.hessen.de/Corona/Coronaimpfung/Infos-fuer-Genesene.

 

Lahn-Dill-Kreis wird ab Dienstag, 18. Januar 2022, Hotspot

 

Verschärfte Regeln des Landes Hessen greifen / Allgemeinverfügung des Landkreises regelt Alkoholverbot an öffentlichen Plätzen und Maskenpflicht in Fußgängerzonen

(Pressemitteilung des LDK vom 7. Januar 2022)

Drei Tage in Folge haben die Inzidenzwerte für den Lahn-Dill-Kreis laut Robert Koch-Institut über 350 gelegen. Ab Dienstag, 18. Januar, 0:00 Uhr fällt der Landkreis deshalb unter die Hotspot-Regelung des Landes Hessen.

Dann gelten nicht nur die verschärften Regeln des Landes Hessen, sondern auch ein Alkoholverbot an öffentlichen Plätzen sowie das Tragen einer medizinischen Maske in Fußgängerzonen, die mit den Kommunen festgelegt wurden. Die Städte und Gemeinden werden gebeten, diese zu beschildern. Die genauen Orte sind in der aktuell unter www.lahn-dill-kreis.de veröffentlichten 20. Allgemeinverfügung des Landkreises benannt. Sie gilt vorerst bis einschließlich 10. Februar 2022 oder wenn der Inzidenzwert an fünf Tagen in Folge unter 350 fällt.

Zusätzlich gelten die in ganz Hessen gültigen neue Corona-Regeln

Dazu zählen die wichtigsten Punkte:

  • die Quarantänedauern werden vereinheitlicht und verkürzt
  • Inzidenzunabhängige hessenweite Einführung der 2G-Plus Regel in der Innengastronomie (2G in der Außengastronomie)
  • Angleichung der maximalen Veranstaltungsgrößen auf 1.000 Teilnehmende im Freien; bislang war dies auf 250 begrenzt. In Innenräumen bleibt es bei maximal 250 Teilnehmenden
  • Auch geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler können jetzt ebenfalls an allen regelmäßigen Schülertestungen teilnehmen und auf diese Weise den Status von 2G-Plus erreichen
  • Empfehlung zum Tragen von FFP2-Masken beim Einkaufen, in Geschäften und bei der Nutzung des Öffentlichen Personennah- und Fernverkehrs

Als 2G-Plus gilt ab jetzt, wer:

  • Doppelt geimpft und getestet
  • Genesen und getestet
  • Dreifach geimpft (geboostert)
  • Genesen und doppelt geimpft
  • Doppelt geimpft und genesen
  • Geimpft, genesen, geimpft
  • Frisch doppelt geimpft (maximal 3 Monate, ab dem Tag der Zweitimpfung)
  • Frisch genesen (maximal 3 Monate, ab dem Tag des positiven PCR-Tests)
  • Genesen und frisch einmal geimpft (max. 3 Monate, ab dem Tag der Impfung)

Ausnahmen:

  • Kinder bis zur Einschulung (keine Testnotwendigkeit)
  • Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre und Personen, die sich nicht impfen lassen können benötigen einen aktuellen Test oder ein Testheft.
  • Doppelt geimpfte oder genesene Schülerinnen und Schüler, mit Testheft

Das Tragen medizinischer Masken in Fußgängerzonen zwischen 8 und 18 Uhr ist jetzt verpflichtend in:

Wetzlar:

  • Silhöfer Straße
  • Lahnstraße
  • Krämerstraße
  • Bahnhofstraße
  • Domplatz
  • Hertebau
  • Eselstreppchen
  • Eselsberg
  • Verbindungstreppe zwischen Krämerstraße und Fischmarkt.

Dillenburg:

  • Hauptstraße ab Ecke Marbachstraße bis Wilhelmsplatz (Fußgängerzone)
  • „Am Zwingel“ zwischen Hauptstraße und Hintergasse (Fußgängerzone)
  • Marktstraße zwischen Rathausstraße und Hauptstraße (Fußgängerzone)

Herborn:

auf dem Gelände des Herborner Wochenmarktes (Kornmarkt, Holzmarkt sowie Hauptstraße von der Einmündung Ottostraße bis Einmündung Sandweg)

An folgenden öffentlichen Plätzen gilt ein Alkoholverbot von 0 bis 24 Uhr:

Dillenburg:

  • Hauptstraße Ab Ecke Marbachstraße bis Wilhelmsplatz (Fußgängerzone)
  • „Am Zwingel“ zwischen Hauptstraße und Hintergasse (Fußgängerzone)
  • „Bahnhofsplatz“ (Bahnhofsvorplatz)
  • Grünanlage, zwischen „Herwigstraße“ und „Bahnhofstraße“
  • „Am Güterbahnhof“ zwischen “Bahnhofsplatz“ und „Am Güterbahnhof, HNr.:13“ (inkl. Busbahnhof)
  • Grünanlage „Hofgarten“, zwischen Wilhelmstraße, Hausnummer: 19 bis 9 und Hofgartenstraße - Wilhelmsplatz zwischen Hauptstraße und Wilhelmstraße sowie Hüttenplatz
  • Hüttenplatz
  • Marktstraße zwischen Rathausstraße und Hauptstraße (Fußgängerzone)
  • Bismarckstraße (Bereich Kleiner Stadthallenparkplatz)
  • Van-Brandes-Straße (Bereich Großer Stadthallenparkplatz)
  • Schlossberg, ab Ecke „Auf der Schütte“ (Gelände Wilhelmsturm / Villa Grün), „Auf der Schütte“ (Parkplatz)
  • „Am Rennweg“ ab „Vogelstange“ (inklusive Freizeitgelände „Tal Tempe“)
  • „Am Sportzentrum“ (Parkplatz)
  • Hindenburgstraße (Grünanlagen „Lindenhof“)

Oberscheld:

  • „Am Seßweg“ ab Hausnummer 27 Richtung Waldschwimmbad (Bereich „Drei Tannen“)

Niederscheld:

  • Feldstraße ab Hausnummer 1 (oberhalb Kläranlage) „Freizeitzentrum Hustenbach“

Donsbach:

  • „Kornberg“ (Bereich Grillhütte Donsbach)

Eibach:

  • Verlängerung „Grube Ölsberg“, Gelände der Grillhütte

Greifenstein:

  • Burg Greifenstein, gesamtes Burggelände inkl. Burghof und Platz vor dem Glockenmuseum, Zufahrtsweg zum Burggelände, Talstraße 19

Haiger:

  • Hauptstraße (zwischen der Westerwaldstraße und der Bahnhofstraße)
  • Marktplatz
  • Paradeplatz, Kreuzgasse
  • Vorplatz Bahnhof
  • Fußweg entlang dem Aubach, zwischen der Löhrstraße und Reiherstraße
  • Panorama-Rundweg auf dem Haarwasen
  • asphaltierte Fläche zwischen dem SIBRE-Sportzentrum Haarwasen und dem Schützenhaus Haiger

Herborn:

  • Bahnhof, Bahnhofgelände inkl. gesamter ZOB, Bahnhofsvorplatz; Augustastraße von Hausnummer 17 bis 18 sowie Dr.-Siegfried-Straße von der Einmündung Augustastraße bis zum Ende des Grundstücks der Deutschen Post
  • Bahnhofstraße, von den Hausnummern 1 bis 6 (bis Kreuzung Walther-Rathenau-Straße)

Sinn:

  • Brunnenplatz

Fleisbach:

  • Dorfplatz
  • Bürgerhaus, Hauptstraße 18 a

Edingen:

  • Wällertorplatz (Linde)
  • Dorfgemeinschaftshaus, Am Schattenstück 13

Wetzlar:

  • Bahnhof Wetzlar inklusive Bahnhofsvorplatz
  • Bahnhofstraße, zwischen Buderusplatz und Willy-Brandt-Platz
  • Buderusplatz
  • Karl-Kellner-Ring, zwischen Sophienstraße und Buderusplatz
  • Langgasse
  • Hintergasse, Teilstück zwischen Langgasse und Lahn
  • Klostergarten (Freifläche gegenüber den Gebäuden Nauborner Straße 8 bis 12)
  • Ludwig-Erk-Platz (Freiflächen vor und hinter dem Gebäude Ludwig-Erk-Platz 5)
  • Willy-Brandt-Platz
  • Radweg R7 zwischen Dammstraße und Inselstraße
  • Colchester-Anlage
  • Avignon-Anlage
  • Bachweide/Dillfeld
  • Schladming-Anlage
  • Siena-Promenade
  • Rosengärtchen und Freilichtbühne
  • Bebelplatz

 

Was mache ich nach einem positiven Schnelltest?

(Information des Lahn-Dill-Kreises vom 12.01.2022)

Viele von uns testen sich zuhause regelmäßig auf das #Corona-Virus. Das kann dabei helfen, eine Infektion frühzeitig zu erkennen. So können wir dafür sorgen, dass sich so wenige Menschen wie möglich in unserem Umfeld anstecken. Bereits nach wenigen Minuten liegt uns das Ergebnis vor. Aber was ist zu tun, wenn das Ergebnis positiv ist? Das Land Hessen.de legt durch die Corona-Schutzverordnung die Vorgehensweise in §7 fest (https://www.hessen.de/.../lf_coschuv_stand_16.12.21.pdf).

Wir geben Ihnen hier eine Übersicht:

Begeben Sie sich umgehend in häusliche Isolation. Kontaktieren Sie ein Testzentrum für PCR-Tests oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst (116117), um einen PCR-Test in die Wege zu leiten.

Lassen Sie den PCR-Test durchführen. Dieser ist notwendig, um die Infektion zu bestätigen, da Selbsttests im Vergleich eine höhere Fehlerrate aufweisen.

Fällt der PCR-Test ebenfalls positiv aus, müssen Sie sich für 14 Tage (ab dem Datum des positiven Selbsttests) in häusliche Isolation begeben. Ihre Haushaltsangehörigen haben sich dann ebenfalls häuslich abzusondern. In diesem Fall beträgt die Dauer zehn Tage. Geimpfte oder genesene Haushaltsangehörige müssen sich nicht isolieren.

Bitte beachten Sie, dass ein negatives Ergebnis Sie nicht von den Abstands- und Hygieneregeln befreit. Achten Sie bitte weiterhin stets auf sich und Ihre Mitmenschen.

Der Lahn-Dill-Kreis informiert:

603 Kinder in Sechshelden geimpft

Neue Termine der Kinderimpfambulanz stehen bis in den März hinein bereits fest

(Pressemitteilung des LDK vom 11. Januar 2022)

Ein Clown, der für Ablenkung sorgt, eine Mal-Ecke, in der viele bunte Bilder entstanden sind und vor allem viele dankbare Eltern und Kinder: Das Team der Kinderimpfambulanz kann nach der ersten Woche eine positive Bilanz ziehen. 603 Kinder zwischen fünf und elf Jahren sind von Montag, 3. Januar, bis einschließlich Freitag, 7. Januar 2022, in Haiger-Sechshelden gegen das Coronavirus geimpft worden. Dabei war es egal, ob es die Erst- oder die Zweitimpfung war. Es seien keinerlei Schwierigkeiten oder Komplikationen aufgetreten. „Es war eine sehr angenehme und ruhige Atmosphäre für die Kinder. Es waren kein Stress und keine Hektik zu spüren“, schilderte Stefan Thielmann, Abteilungsleiter Hilfsorganisationen beim DRK-Kreisverband Dillkreis. Der Kreisverband ist federführend für die Organisation der Impfambulanzen und mobilen Impfteams im Lahn-Dill-Kreis zuständig.

Landrat Wolfgang Schuster, der am Montag zur Eröffnung der Kinderimpfambulanz vor Ort war, bedankt sich für den reibungslosen Ablauf und die gute Zusammenarbeit mit dem DRK. Für ihn ist die erste Kinderimpfambulanz im Lahn-Dill-Kreis ein voller Erfolg. „Ich freue mich, dass so viele Eltern und Kinder das Angebot genutzt haben.“

Für die Kinderimpfambulanz in Sechshelden konnten Eltern täglich zwischen 9 und 17 Uhr Termine vereinbaren. 600 Termine seien insgesamt vergeben worden, sagte Thielmann. Einige seien jedoch nicht wahrgenommen worden, andere seien dafür ohne Termin gekommen. Vor Ort klärten zwei Ärzte die Eltern und ihren Nachwuchs über die speziell niedriger dosierte Kinderimpfung mit dem BioNTech-Impfstoff auf, bevor sie die Mädchen und Jungen impften. Im Einsatz waren zudem drei Verwaltungsfachkräfte, drei medizinische Fachkräfte sowie zwei Mitarbeiter des Ordnungsdienstes und ein Clown. „Sicherlich gab es mal das eine oder andere Kind, das Angst vor dem Stich hatte, das hielt sich aber in Grenzen“, sagte Thielmann. Dann sorgte der Clown für Ablenkung: Mit lustigen Späßen und Vorführungen schaffte er es, den Kindern die Aufregung zu nehmen und sie zum Lachen zu bringen.

Die 15 Minuten Ruhezeit nach der Impfung verbrachten die meisten Kinder in der extra eingerichteten Mal-Ecke. Dort entstanden auch zahlreiche Dankesbilder für die Ärzte und das DRK-Team. Ab Mitte Januar geht es mit den Corona-Schutzimpfungen für Fünf- bis Elfjährige in der Volkshalle in Ehringshausen weiter. Die Termine dafür sind ab sofort buchbar unter www.terminland.eu/drk-dillenburg. Kinder dürfen zur Erst- oder Zweitimpfung kommen, die Erstimpfung kann auch bereits an anderer Stelle erfolgt sein, beispielsweise bei einem Kinderarzt.

An folgenden Tagen ist das Impfteam in Ehringshausen in der Volkshalle, Marktstraße 5, vor Ort:
Freitag, 14. Januar und 28. Januar 2022, jeweils von 12 bis 19 Uhr
Samstag, 15 Januar und 29. Januar 2022, jeweils von 9 bis 16 Uhr
Montag, 31. Januar, bis Freitag, 4. Februar 2022, jeweils von 11 bis 17 Uhr
Samstag, 5. Februar, von 9 bis 16 Uhr 2022.

An folgenden Tagen ist das Impfteam in Braunfels, Haus des Gastes, Fürst-Ferdinand-Straße 4, vor Ort:
Freitag, 21. Januar 2022, 12 bis 17 Uhr
Samstag, 22. Januar 2022, 9 bis 16 Uhr Freitag, 11. Februar 2022, 12 bis 17 Uhr
Samstag, 12. Februar 2022, 9 bis 16 Uhr.

An folgenden Tagen ist das Impfteam in Eschenburg-Eibelshausen im Bürgerhaus, Jahnstraße 3, vor Ort:
Freitag, 18. Februar 2022, 12 bis 17 Uhr
Samstag, 19. Februar 2022, 9 bis 16 Uhr
Freitag, 11. März 2022, 12 bis 17 Uhr
Samstag, 12. März 2022, 9 bis 16 Uhr.

An folgenden Tagen ist das Impfteam in Wetzlar-Niedergirmes im Nachbarschaftszentrum, Wiesenstraße 4, vor Ort:
Freitag, 25. Februar 2022, 12 bis 17 Uhr
Samstag, 26. Februar 2022, 9 bis 16 Uhr
Freitag, 25. März 2022, 12 bis 17 Uhr
Samstag, 26. März 2022, 9 bis 16 Uhr.

Thielmann erläuterte, dass dann die Frequenz pro Stunde nach oben angepasst werde, also mehr Impfungen innerhalb einer Stunde möglich sind und damit insgesamt mehr Termine vergeben werden könnten. Es habe sich in der ersten Woche in Sechshelden gezeigt, dass es weniger Aufklärungsbedarf gebe und bei der Zweitimpfung noch einmal weniger zu erwarten sei. Alle Jugendlichen und Erwachsenen ab zwölf Jahren können sich weiterhin in den beiden Impfambulanzen im Herkules-Center in Wetzlar, Bahnhofstraße 19, sowie in Herborn gegenüber des Herkules-Baumarktes, Untere Au 8, impfen lassen. Dafür müssen keine Termine vereinbart werden. Beide Impfambulanzen sind von montags bis samstags10 bis 18 Uhr geöffnet, letzter Einlass ist um 17:15 Uhr. Unter 30-Jährige erhalten dabei den Impfstoff von BioNTech, alle über 30 Jahren werden mit Moderna geimpft.

Der Lahn-Dill-Kreis informiert:

Boosterimpfung für Kinder und Jugendliche

Lahn-Dill-Kreis bietet die dritte Corona-Impfung auch für Zwölf- bis 18-Jährige an

(Pressemitteilung des LDK vom 7. Januar 2022)

Im Lahn-Dill-Kreis können Kinder und Jugendliche im Alter zwischen zwölf und 18 Jahren ab sofort ihre Corona-Boosterimpfung erhalten. Die Anfragen beim Kreis-Gesundheitsamt haben in der vergangenen Woche deutlich zugenommen. „Wir sehen Handlungsbedarf und haben uns nach einem Austausch mit Gesundheitsamt und DRK dazu entschieden, die Boosterimpfung für Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren ab sofort in unseren Impfambulanzen und bei den mobilen Impfungen anzubieten“, sagt Landrat Wolfgang Schuster am Freitagnachmittag.

Eine aktuelle Empfehlung der Ständigen Impfkommission (StIKo) liege zwar noch nicht vor, aus medizinischer Sicht gebe es allerdings keinen Grund, Kinder und Jugendliche nach einem ärztlichen Beratungsgespräch nicht zu boostern. „Gerade die betroffene Altersgruppe hat allein durch den Schulbesuch viele Kontakte. Die bisherigen Studien zeigen außerdem, dass nur die dritte Corona-Impfung vor schweren Krankheitsverläufen schützen kann“, sagt Dr. Walter Staaden, der ärztliche Leiter der Kreis-Impfambulanzen in Wetzlar und Herborn.

Impfambulanzen in Wetzlar und Herborn

Menschen ab zwölf Jahren können sich in den Impfambulanzen sowie an den mobilen Impfstandorten des Lahn-Dill-Kreises gegen das Corona-Virus impfen lassen (Erst-, Zweit- und Drittimpfung):

  • Impfambulanz im Wetzlarer Herkules-Center (Bahnhofsstraße 19, 35576 Wetzlar, 1. Stock), Montag bis Samstag von 10 bis 18 Uhr, ohne Termin.
  • Ambulanz in Herborn, gegenüber des Herkules-Baumarktes (Untere Au 8, 35745 Herborn), Montag bis Samstag von 10 bis 18 Uhr, ohne Termin.
  • Zusätzlich wechselndes mobiles Impfangebot sowie viele Informationen rund um die Corona-Impfung unter www.lahn-dill-kreis.de/corona.

 

Aktuelle Informationen zum Umgang mit dem Corona-Virus in Hessen

 

 


Das Land Hessen bietet auf seiner Website die aktuellen Informationen zum Umgang mit dem Corona-Virus in Hessen. Folgen Sie einfach diesem Link.

 

Zwei Impfambulanzen für den Lahn-Dill-Kreis

Impfangebot im Landkreis wird erhöht

(Pressemitteilung des LDK vom 29. November 2021)

Der Lahn-Dill-Kreis und der DRK-Kreisverband Dillkreis e.V. erhöhen das Impfangebot in der Region. Die Impfteams des Deutschen Roten Kreuzes werden vergrößert, um die Impfkapazität des Mobilen Impfens zu steigern. Unterstützt werden die Teams unter anderem von vielen ehemaligen Mitarbeitenden des Impfzentrums in Lahnau. Zusätzlich zum Mobilen Impfangebot stellt der Lahn-Dill-Kreis zwei stationäre Impfambulanzen in Wetzlar und in Herborn.

Am 1. Dezember 2021 öffnet die erste Impfambulanz im Wetzlarer Herkules-Center (Bahnhofsstraße 19, 35576 Wetzlar). Die Öffnung der zweiten Impfambulanz in Herborn, gegenüber des Herkules-Baumarktes (Untere Au 7, 35745 Herborn), ist für die kommende Woche (KW 49 2021) geplant. Beide Impfambulanzen werden Montag bis Samstag von 10 bis 18 Uhr geöffnet sein und sollen zunächst mit je zwei Impfstraßen betrieben werden. Diese sollen im Laufe des Dezembers jedoch auf drei Impfstraßen ausgeweitet werden. Ebenso wie beim Mobilen Impfen soll hier das Impfen ohne Terminvergabe erfolgen.

Ab dem 5. Dezember 2021 sollen die Gesundheitsämter in Hessen laut Landesregierung 2,5 Prozent der Bevölkerung impfen. Mit den Impfambulanzen soll die wöchentliche Impfkapazität ab Dezember auf rund 6.300 Impfungen pro Woche steigen. „2,5 Prozent der Bevölkerung, 6.300 Impfungen pro Woche: das entspricht ungefähr der Leistung und Kapazität unseres Impfzentrums mit sieben Impfstraßen“, erklärt Landrat Wolfgang Schuster und betont weiterhin: „Diese Zahlen zeigen deutlich, dass es ein Fehler war, die Impfzentren zu schließen. Wir und das Deutsche Rote Kreuz geben nun unser Bestes, die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte beim Impfauftrag zu unterstützen.“

Welcher Impfstoff wird wo verimpft?
Bei allen Terminen des Mobilen Impfens erfolgt die Impfstoffzuweisung nach Verfügbarkeit. Es ist jedoch sichergestellt, dass sowohl ein mRNA- als auch der Vektor-Impfstoff Johnson & Johnson bereitsteht. Aufgrund der behördlich angeordneten Reglementierung des Impfstoffes von BioNTech/Pfizer durch das Bundesministerium für Gesundheit kann derzeit keine Vorab-Information darüber gegeben werden, welcher Impfstoff für welche Aktion bereitgestellt werden kann. In den Impfambulanzen werden beide mRNA-Impfstoffe angeboten. Wie durch die Ständige Impfkommission (STIKO) empfohlen, wird der Impfstoff von Moderna hierbei für über 30-jährige und der Impfstoff von BioNTech/Pfizer zunächst ausschließlich für unter 30-jährige bereitgestellt.

Mobile Impfstellen statt Zentrum: Lahn-Dill-Kreis impft weiter

Impfteams sind auch nach der Schließung des Impfzentrums im Landkreis unterwegs

(Pressemitteilung des LDK vom 11. Oktober 2021)

Um die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte im Landkreis zu unterstützen, hat der Lahn-Dill-Kreis über die Schließung des Impfzentrums hinaus einen Vertrag mit dem DRK Dillenburg geschlossen. Zwei mobile Impfteams bieten an unterschiedlichen Standorten im Lahn-Dill-Kreis Corona-Impfungen ohne Termin an. Interessierte Bürgerinnen und Bürger benötigen einen gültigen Lichtbildausweis sowie – wenn vorhanden – ihren Impfpass bzw. einen Impfnachweis über bereits erhaltene Corona-Impfungen.

Auf der Corona-Seite des Lahn-Dill-Kreises werden die Standorte der mobilen Impfteams wöchentlich aktualisiert. „Die Impfzentren in Hessen sind zwar jetzt geschlossen, aber unsere Motivation ist nach wie vor hoch. Ich bin froh, dass wir in den kommenden sechs Monaten auch weiter mit dem DRK zusammenarbeiten“, betont Landrat Wolfgang Schuster am Montag. „Es ist so wichtig, die Impfquote im Kreis weiter zu erhöhen. Damit schützen wir uns nicht nur selbst, sondern auch die Gemeinschaft“, fährt Schuster fort.

Impfen ohne Termin
In dieser Woche stehen Solms, Breitscheid und Herborn auf dem Plan der mobilen Teams. Details zu Datum, Uhrzeit, Ort und Impfstoff gibt es unter https://corona.lahn-dill-kreis.de/aktuelles/impfen/.

Bis zum 31. März 2022 läuft der Vertrag zwischen dem Landkreis und dem Deutschen Roten Kreuz. Die mobilen Impfteams kommen im Allgemeinen an jeden angekündigten Ort zweimal, um den Bürgerinnen und Bürgern ein niedrigschwelliges Impfangebot zur Erst- und Zweitimpfung zu machen. Generell kann aber jeder Impfberechtigte mit jedem Impfanliegen (Erst-, Zweit- oder Booster- bzw. Drittimpfung, Genesenenimpfung) zu jedem der veröffentlichten Termine erscheinen.

 

Digitaler Impfnachweis im Lahn-Dill-Kreis möglich

So erhalten Bürger*innen nach ihrer Impfung den QR-Code

(Pressemitteilung des LDK vom 22.06.2021)
Seit der vergangenen Woche ist es möglich, einen digitalen Impfnachweis zu erhalten. Das bedeutet, dass vollständig geimpften Bürgerinnen und Bürgern jeweils ein QR-Code pro Impfung ausgestellt wird, der abgescannt werden kann und dann in der zugehörigen App den Impfnachweis anzeigt.

Wichtig: Es handelt sich um einen neuen QR-Code, der für jede und jeden neu ausgestellt werden muss. Die QR-Codes auf den Ersatzimpfbescheinigungen aus dem Impfzentrum, die Geimpfte beim Check-Out erhalten, haben nichts mit dem digitalen Impfausweis zu tun, sondern enthalten lediglich Informationen über den jeweiligen Impfstoff.

Der digitale Impfnachweis ist nicht verpflichtend. Er ist eine Ergänzung zum weiterhin als Nachweis gültigen internationalen Impfausweis. Im Lahn-Dill-Kreis gibt es verschiedene Wege, den digitalen Impfnachweis zu erhalten:

Impfzentrum
Menschen, die ab dem 22. Juni 2021 im Impfzentrum in Lahnau ihre Zweitimpfung erhalten, können im Anschluss an ihre Impfung den QR-Code für den Impfnachweis auf dem Gelände des Impfzentrums abholen. Hierfür wurden links des Haupteinganges Büro-Container mit EDV-Ausstattung aufgebaut. Beim Check-Out nach der Impfung erhalten die Geimpften eine Wegbeschreibung zum Ausstellungsort. Das Personal wurde entsprechend geschult und ausgestattet, um einen schnellen und reibungslosen Ablauf zu ermöglichen. Zusätzlich gibt es dann noch ein Merkblatt, wie man den QR-Code in seiner App speichern kann. Bereits am heutigen ersten Tag konnten in Lahnau bis zur ersten Tageshälfte rund 500 digitale Impfnachweise erfolgreich ausgestellt werden.

Land Hessen
Bürger*innen, die bis zum 21. Juni 2021 ihre Zweitimpfung im Impfzentrum erhalten haben, bekommen den digitalen Impfnachweis über das Land Hessen ausgestellt. Der entsprechende QR-Code wird per Post zugestellt.

Apotheken
Auch in einigen Apotheken können Bürger*innen nach Vorzeigen des Impfpasses einen QR-Code für den digitalen Impfnachweis erhalten. Es wird empfohlen, sich im Vorfeld zu erkundigen, welche Apotheken die Codes ausstellen. Das geht beispielsweise hier: https://www.mein-apothekenmanager.de/

Hausärzte
In der Regel stellen Hausärzt*innen die QR-Codes für bei ihnen durchgeführte Impfungen zur Verfügung.

 

Corona-Regeln in Hessen: was gilt wann?

Öffnen sie einfach den nachfolgenden Link, um sich mittels der hinterlegten Graphik des Landes Hessen über die einzelnen Stufen der Corona-Regelungen zu informieren.

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COVID-19-Testungen an städtischen Kitas

Der einfache und regelmäßige Zugang zu einer Covid-19-Testmöglichkeit hilft dabei, die Verbreitung des Virus einzudämmen und mögliche Kontaktketten frühzeitig zu unterbinden. Diese Möglichkeit soll den Kindern der städtischen Betreuungseinrichtungen angeboten werden.

Liegt eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vor, so übernimmt die fachgerechte Testung das ortsansässige Pflege-Kompetenz-Zentrum im wöchentlichen Rhythmus.

Bei den Tests handelt es sich um

  1. DEDIATEST 2019-nCoV-Antigen Rapid Tests. Dabei wird der Abstrich im oberen Bereich der Nase genommen. Durchgeführt werden die Tests ausschließlich von ausgebildeten und eingewiesenen Pflegefachkräften.

    oder
     
  2. sog. "Lolli-Tests", wo der Testträger im Mundraum verweilt und dieser, ähnlich wie ein Lolli, für einen gewissen Zeitraum gelutscht wird.