Kanalhausanschluss
Die Anschlussleitung
Über den Kanalhausanschluss werden die Abwässer der Grundstücke dem Abwassersammler zugeführt.
Um den Anschluss eines Bauvorhabens an dies öffentliche Abwasserentsorgungsanlage so reibungslos wie möglich durchführen zu können, sind einige Vorgaben zu beachten. Die Antworten auf die häufigsten Fragen haben wir im Folgenden für Sie zusammengestellt.
Was ist bei der Bauplanung zu beachten?
Grundsätzlich sind die derzeitig gültige EN 12056, EN 752, EN 1610 und der DIN 1986-100 bei der Planung und Ausführung zu beachten.
Der Planer des Objektes hat sich rechtzeitig über die Lage der vorhandenen Straßenkanäle und über die Lage der vorhandenen Grundstücksanschlüsse zu informieren und die Planung so zu gestalten, dass ausreichendes Gefälle vom Gebäude zum Kanal besteht. Besteht für die Ableitung der Abwässer zur Sammelleitung kein ausreichendes natürliches Gefälle, ist eine ordnungsgemäße Entwässerung durch Einbau einer Hebeanlage herzustellen.
Kanaleinläufe, die tiefer als die Straßenoberkante liegen oder auf andere Art und Weise durch Rückstau gefährdet erscheinen, sind entsprechend gegen Rückstau zu sichern.
Es ist ein Reinigungs- und Übergabeschacht nach DIN 1986-100 vorzusehen.
Es sind geeignete Vorkehrungen (z.B. setzen einer Rinne) zu treffen, damit Niederschlagswasser nicht in den öffentlichen Verkehrsraum gelangen kann.
Wer beantragt den Kanalhausanschluss?
Der Kanalanschluss wird vom Bauherrn mit dem „Antrag auf Anschluss an die öffentliche Kanalisation“ (link zum Download) beantragt. Für die weitere Bearbeitung des Antrages wird zusätzlich ein amtlicher Lageplan mit eingetragenem Bauvorhaben, sowie ein Gebäude- und Grundstücksentwässerungsplan benötigt.
Bitte stellen Sie den Antrag frühzeitig, so dass genug Zeit für die Terminierung bleibt.
Wer legt die Leitungsführung fest?
Der Verlauf der Anschlussleitung von der Grundstücksgrenze bis zum Sammelkanal in der Straße wird von den Stadtwerken festgelegt.
Wer verlegt die Hausanschlussleitung?
Der Hausanschlussgraben ist seitens des Bauherrn zu erstellen. Im Grundstücksbereich kann dieser in Eigenhilfe erstellt werden. Aufbrüche im Straßenbereich bedürfen einer Genehmigung und sind von fachkundigen Tiefbauunternehmen herzustellen
Vor Beginn der Arbeiten hat der beauftragte Unternehmer eine Aufbruchsgenehmigung bei der zuständigen Behörde einzuholen.
Die Leitungen sind so zu verlegen, dass kein Fremdwasser in das Kanalsystem eintreten oder Abwasser in den Untergrund gelangen kann.
Im Straßenbereich dürfen die Anschlussleitungen nur von fachkundigen Tiefbauunternehmen verlegt werden. Dasselbe gilt für die Herstellung der Verbindung der Anschlussleitung mit dem Sammelkanal.
Nach der Verlegung der Anschlussleitung ist der Graben lagenweise mit verdichtungsfähigem Material aufzufüllen und zu verdichten. Die Straßendecke ist fachgerecht wieder in den ursprünglichen Zustand zu setzen
Was ist bei der Anbindung zu beachten?
Die Anschlussstelle ist durch Bohren herzustellen. Die Anschlussleitung ist mittels eines passenden Sattelstückes an die Sammelleitung dicht anzuschließen.
Es ist darauf zu achten, dass der Stutzen nicht in den Kanal einragt Vor der Grabenverfüllung wird eine Abnahme von den Stadtwerken durchgeführt. Die Abnahme ist durch den beauftragten Unternehmer mittels der „Anmeldung der Herstellung einer Kanalanschlussverbindung einschließlich Antrag auf Abnahme“ zu beantragen.