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Trinkwasserqualität

Auszüge der aktuellen Trinkwasseranalyse

Trinkwasser gehört in Deutschland zu den am besten kontrollierten Lebensmitteln. Im Rahmen der Qualitätssicherung sind es insbesondere zwei Verordnungen, mit denen der Gesetzgeber dafür sorgt, dass ein entsprechend hoher Qualitätsstandard beim Trinkwasser erhalten bleibt und es, wie der Name schon sagt, auch wirklich zum Trinken geeignet ist.

Die hessische Rohwasseruntersuchungsverordnung vom 19. Mai 1991 schreibt dem Wasserversorger vor, die Beschaffenheit des zur Wasserversorgung gewonnenen Wassers („Rohwasser“) zu untersuchen oder untersuchen zu lassen. Die Untersuchung erfolgt für jede Gewinnungsanlage getrennt.

Die zweite wichtige Verordnung ist die Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) in der Fassung vom 2. August 2013. Die TrinkwV regelt die Untersuchungspflichten des Wasserversorgers im Hinblick auf die Qualität des Trinkwassers an der Übergabestelle zum Verbraucher. Übergabestelle ist der Wasserzähler.

Die Untersuchung erfolgt vierteljährlich nach Anlage 4 der TrinkwV 2001 in Absprache mit dem für die Überwachung zuständigen Kreisgesundheitsamt.

In drei Quartalen erfolgt eine „routinemäßige“ Untersuchung des gelieferten Wassers. Hier wird in erster Linie auf das Vorhandensein von coliformen Keimen, E. Coli und andere Bakterien analysiert. Es folgt eine sog. „umfassende“ Trinkwasseruntersuchung nach Trinkwasserverordnung (TrinkV). Neben Metallen, wie z. B. Kupfer, Eisen, Blei, Quecksilber und Mangan, werden auch die Alkali- und Erdalkalimetalle, wie z. B. Natrium, Magnesium, Calzium und Kalium, bestimmt. Auch der Gehalt an Sulfaten und Chloriden wird erfasst. Die Wasserhärte wird ebenfalls ermittelt.

Die Proben für diese Analyse werden in der Regel in den Kindertagesstätten von externen Probenehmern des Hessischen Landesprüfungs- und Untersuchungsamtes im Gesundheitswesen entnommen und analysiert.

Alle Ergebnisse werden der Überwachungsbehörde direkt vom Untersuchungsamt, ohne „Umweg“ über den Versorger übermittelt. Bei Grenzwertüberschreitungen erfolgt umgehend eine telefonische Information an Versorger und Gesundheitsamt. Die Vorgehensweise der Stadtwerke in einem solchen Fall ist im Maßnahmenplan der Stadtwerke nach § 16 TrinkwV festgelegt. Auch dieser Maßnahmenkatalog ist mit dem Gesundheitsamt abgestimmt.

Die letzten Ergebnisse des Hessischen Landesprüfungs- und Untersuchungsamtes im Gesundheitswesen haben wir für Sie nach Versorgungszonen gegliedert zusammengestellt.

Versorgungszone:

Aßlar Hochzone*    
Aßlar Tiefzone und Klein-Altenstädten  
Bechlingen      
Berghausen      
Bermoll und Oberlemp    
Werdorf

* Zur Hochzone gehören folgende Straßen:
Am Hohenroth, Bergstraße (ab Gebr.-Grimm-Str.) Am Bodenloh (von Pestalozzistr. bis Kantstr.), Egerlandweg, Erwin-Debus-Straße, Freih.-vom-Stein-Straße, Frieden-straße (ab Goethestr.), Gebr.-Grimm-Straße (bis Freih.-vom-Stein-Str.), Gleisenbach, Goethestraße, Grenzweg, Hangstraße, Hasselstraße, Herderstraße, Hohwardstraße (ab Goethestr.), Jüterboger Straße, Kantstraße (ab Bodenloh), Kirchberg, Lessing-straße, Pestalozzistraße, Schillerstraße, Schulstraße (bis Schule), Sovranostraße, Sudetenweg, Tannenbergweg, Zur schönen Aussicht.

Alle nicht aufgeführten Straßen und Straßenabschnitte der Kernstadt gehören zur Tiefzone.

 

Wasserhärte
 

Für öffentliche Wasserversorgungsanlagen wird Wasser mit einer Gesamthärte von 0,9 bis 1,8 ( etwa 5 bis 10°dH) mmol/l als besonders günstig und Wasser bis zu einer Gesamthärte von 5,4 mmol/l (30°dH) als brauchbar angesehen.

Für gesundheitliche Gesichtspunkte ist die Härte nicht wesentlich, aber hartes Wasser wird vom Verbraucher geschmacklich meist als angenehmer empfunden, während weiches Wasser geschmacklich häufig als fad bezeichnet wird.

Hartes Wasser kann jedoch leichter zur Verkalkung von Haushaltsgeräten (Kesselstein) führen. Der Verbrauch von Waschmitteln erhöht sich, usw.
Natürlich ist weiches Wasser günstiger für alle Anwendungen, bei denen das Wasser erhitzt wird. Wäsche wird beim Waschen geschont. Diverse Lebensmittel werden beim Kochen eher weich. Aber auch zum Gießen von Pflanzen eignet sich weiches Wasser besser. Nachteilig können jedoch die starke Schaumbildung bei Waschmitteln und die schlechte Entfernbarkeit von Seife z. B. beim Händewaschen sein.

Bedingt wird der unterschiedliche Härtegrad des Wassers von der geologischen Zusammensetzung des Bodens, aus dem es gefördert wird. Weiches Wasser wird in Regionen mit granit-, gneis- und basalthaltigen Untergrund gefördert. Hartes Wasser kommt aus Regionen, in denen Sand- und Kalkgesteine den größeren Teil des Bodens ausmachen.
 

Wasserhärtebereiche im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Aßlar für 2023

Bei den Wasseruntersuchungen vom 04.07.2023 nach § 14 und Anlage 4 der Trinkwasserverordnung wurden die Härtebereiche des Trinkwassers ermittelt. Nachfolgend sind die Ergebnisse für die einzelnen Versorgungszonen aufgeführt. 

Aßlar, Hochzone

Wasserhärte: 18,3  °dH (3,27 mmol CaCO3/l) 
Härtebereich: hart 

Aßlar, Tiefzone 

Wasserhärte: 14,2°dH (2,54 mmol CaCO3/l) 
Härtebereich: hart

Klein-Altenstädten

Wasserhärte: 14,2 °dH (2,54 mmol CaCO3/l)
Härtebereich: hart

Bechlingen 

Wasserhärte: 15,7 °dH (2,80 mmol CaCO3/l)
Härtebereich: hart 

Berghausen

Wasserhärte: 18,4 °dH (3,29 mmol CaCO3/l)
Härtebereich: hart 

Bermoll

Wasserhärte: 10,7 °dH (1,91 mmol CaCO3/l) 
Härtebereich: mittel 

Oberlemp

Wasserhärte: 10,7 °dH (1,91 mmol CaCO3/l)
Härtebereich: mittel

Werdorf 

Wasserhärte: 5,5 °dH (0,98 mmol CaCO3/l)
Härtebereich: weich

 

Unterteilung der Härtebereiche gemäß Neufassung des Wasch- und Reinigungsmittelgesetz vom 01.02.2007

weich:  weniger als 1.5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4° dH)
mittel:  1,5 bis 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4° bis 14° dH)
hart:  mehr als 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht mehr als 14° dH)

 

Trinkwasserzusatzstoffe
 

Gemäß § 21 der Trinkwasserverordnung in der Neufassung vom 2. August 2013 hat einmal jährlich eine Verbraucherinformation über die in der Wasseraufbereitung verwendeten Aufbereitungsstoffe zu erfolgen

Für 2024 sind dies:

Kernstadt Aßlar und Klein-Altenstädten:

  • Bestrahlung des Trinkwassers mit ultraviolettem Licht zur Desinfektion
  • Calziumcarbonat-Magnesiumoxid (CaCO3-MgO) zur Einstellung des pH-Wertes und zur Entsäuerung/Aufhärtung (Anteil Fremdbezug Dillkreis Süd)
  • Chlor als Chlorgas zur Desinfektion (Anteil Fremdbezug Dillkreis Süd)

Bechlingen:

  • Bestrahlung des Trinkwassers mit ultraviolettem Licht zur Desinfektion (Anteil Kernstadt Aßlar)
  • Calziumcarbonat-Magnesiumoxid (CaCO3-MgO) zur Einstellung des pH-Wertes und zur Entsäuerung/Aufhärtung (Anteil Fremdbezug Dillkreis Süd)
  • Chlor als Chlorgas zur Desinfektion (Anteil Fremdbezug Dillkreis Süd)

Berghausen:

  • Bestrahlung des Trinkwassers mit ultraviolettem Licht zur Desinfektion

Bermoll und Oberlemp:

  • Bestrahlung des Trinkwassers mit ultraviolettem Licht zur Desinfektion
  • Enteisenung mittels Oxidation und Filterung
  • Entmanganung durch Mangandioxidfilter
  • Entsäuerung durch halbgebrannten Dolomit (Calziumcarbonat)
  • Calziumcarbonat-Magnesiumoxid (CaCO3-MgO) zur Einstellung des pH-Wertes und zur Entsäuerung/Aufhärtung (Anteil Fremdbezug Dillkreis Süd)
  • Chlor als Chlorgas zur Desinfektion (Anteil Fremdbezug Dillkreis Süd)

Werdorf (Fremdbezug Dillkreis Süd):

  • Calziumcarbonat-Magnesiumoxid (CaCO3-MgO) zur Einstellung des pH-Wertes und zur Entsäuerung/Aufhärtung (Anteil Fremdbezug Dillkreis Süd)
  • Chlor als Chlorgas zur Desinfektion 

Alle genannten Stoffe werden in der Liste vom Bundesministerium für Gesundheit nach § 11 der Trinkwasserverordnung geführt.

Der Restgehalt der Zusatzstoffe im abgegebenen Trinkwasser entspricht den Anforderungen der Trinkwasserverordnung.

Auswahl geeigneter Werkstoffe für die Installation
 

Für das Trinkwasser im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Aßlar gibt es grundsätzlich keine Anwendungsbeschränkung hinsichtlich dem Einsatz der den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden Rohrwerkstoffe in der Trinkwasserinstallation.

Die DIN 50930 Teil 6 – „Korrosion der Metalle – Beeinflussung der Trinkwasserbeschaffenheit“ enthält für die häufigsten in der Hausinstallation verwendeten Rohrleistungswerkstoffe wasserseitige Einsatzbereiche. Zusätzlich wird empfohlen, die Leitlinien und Empfehlungen des Umweltbundesamtes (UBA) für den Einsatz von Werkstoffen in der Trinkwasserinstallation zu berücksichtigen. Bei Einhaltung der DIN – Normen und der Empfehlung des UBA können die Werkstoffe ohne weiteren Nachweis, dass die Grenzwerte der Trinkwasserverordnung eingehalten werden, verwendet werden.

Achten Sie darauf, dass alle eingesetzten Produkte das Prüfzeichen einer anerkannten Zertifizierungsstelle tragen. So ist sichergestellt, dass diese Produkte grundsätzlich für die Trinkwasserinstallation geeignet sind.

Einsatz von Kupfer

Der Einsatz von Kupferwerkstoffen nach DIN EN 1057 und DVGW GW 392 ist im Versorgungsgebiet Aßlar möglich, wenn

  • der pH-Wert mindestens pH 7,4 beträgt oder
  • bei einem pH-Wert zwischen pH 7,0 und pH 7,4. Dabei darf gleichzeitig der TOC – Wert (Konzentration organischen Kohlenstoffe) bei maximal 1,5 mg/l liegen.

Durch pH-Werte kleiner 7,0 kann es, insbesondere nach längerer Stagnation, zu erhöhten Kupferwerten im Trinkwasser kommen. Die Kupferlöslichkeit kann durch den Einsatz von innenverzinnten Kupferrohren erheblich herabgesetzt werden.

Verzinkte Stahlleitungen

Da es beim Einsatz von verzinkten Rohrleitungen bei längeren Stagnationszeiten zu Korrosionsproblemen kommen kann, empfehlen wir, auf den Einsatz generell zu verzichten (DIN 1988-200). Bei Temperaturen über 60°C können sich Blasen auf der Innenoberfläche bilden. Dadurch kann bei nitrathaltigem Wasser eine verstärkte Nitritbildung auftreten.

Der Einsatz im Kaltwasser-Bereich ist möglich, bei

  • KB 8,2 (Basenkapazität) < 0,5 mol/m3  und
  • KS 4,3 (Säurekapazität) > 1,0 mol/m3 .

Nichtrostender Stahl

Es besteht grundsätzlich keine Anwendungsbeschränkung für diese Werkstoffe in der Trinkwasserinstallation, wenn ausschließlich Produkte mit dem Prüfzeichen einer anerkannten Zertifizierungsstelle verwendet werden. Beim Einsatz geeigneter Sorten nichtrostender Stähle für die Hausinstallation ist keine bedenkliche Migration von Legierungsbestandteilen aus dem nichtrostenden Stahl in das Trinkwasser zu erwarten.

Unlegierter und niedrig legierter Stahl

In der Trinkwasserinstallation sind ungeschützte un- und niedrig legierte Stähle nicht einsetzbar, da in der Hausinstallation die Strömungsgeschwindigkeit zu stark schwankt. So kann sich keine schützende Deckschicht bilden.

Bleileitungen

Seit 01.12.2013 ist der Grenzwert für Blei im Trinkwasser auf nicht mehr als 0,01 mg/l festgelegt. Bleirohre als Trinkwasserleitungen werden bei Neubauten nicht mehr zugelassen.

Kunststoffleitungen

Kunststoffleitungen haben den Vorteil der geringen Masse, einer hoher Korrosionsbeständigkeit, glatter Wandungen, leichter Verarbeitung und geringer Wärmeleitfähigkeit. Kunststoffe können durch UV-Licht spröde werden und sollten keiner direkten Sonnenbestrahlung ausgesetzt werden. Sie dürfen nicht im Freien gelagert oder installiert werden.

Verbundrohr

Dieses Installationsmaterial verbindet die Vorzüge von Metallrohren (hohe Stabilität, geringe Längenausdehnung) mit denen von Kunststoff (z.B. leicht, korrosionsbeständig, schnelle Montage). Auch diese dürfen nicht im Freien installiert werden.

Schutzmaßnahmen – Trinkwasserbehandlung

Der Einbau von Trinkwasserbehandlungsanlagen soll Korrosion und Steinbildung verhindern. Sie dienen nicht dazu, vor falscher Planung, fehlerhafter Installation oder ungeeigneten Werkstoffen zu schützen. Um die Installation in begründeten Ausnahmefällen zu schützen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Hierbei ist zu beachten, dass diese Verfahren und die eingesetzten Stoffe auf einer Liste des Umweltbundesamtes geführt sein müssen.

In diesem Zusammenhang möchten wir auf die Informationspflicht des Betreibers einer Trinkwasserinstallation gegenüber seinen Mietern hinweisen. Eine Trinkwasserbehandlung durch einen Filter, der gegen partikelinduzierte Lochkorrosion schützt, ist auf jeden Fall sinnvoll und sollte in der Regel in jeder Trinkwasserinstallation eingebaut sein.

Die Wirkung von physikalischen Verfahren zur Vermeidung oder Verminderung von Korrosion ist wissenschaftlich noch nicht belegt.