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Wasserhausanschluss

 

Die Anschlussleitung
 

Über den Wasserhausanschluss wird jedes Grundstück mit Trinkwasser versorgt. Um den Anschluss eines Bauvorhabens an das öffentliche Wasserversorgungsnetz so reibungslos wie möglich durchzuführen zu können, sind einige Vorgaben zu beachten. Die Antworten auf die häufigsten Fragen haben wir im Folgenden für Sie zusammengestellt.

Was ist bei der Bauplanung zu beachten?

Seitens des Bauherrn sollte eine geeignete Übergabestelle, möglichst ein Hausanschlussraum, für alle Anschlüsse nach DIN 18012 zur Verfügung gestellt werden.

Die Übergabestelle muss frostfrei, trocken, begehbar und für unsere Beauftragten zugänglich sein. Sie soll möglichst an der zur Straße liegenden Außenwand vorgesehen werden. So kann die Hausanschlussleitung kostengünstig für Sie erstellt werden.

Wer beantragt den Wasserhausanschluss?

Der Hausanschluss wird vom Grundstückseigentümer mit dem „Antrag auf Herstellung eines Wasseranschlusses“ (Angehängtes Formular unten) beantragt. Für die weitere Bearbeitung wird zusätzlich ein amtlicher Lageplan mit eingetragenem Bauvorhaben sowie ein Grundriss des Kellergeschosses mit Straßenfront, Nordpfeil und einem Vorschlag für den Wasserzählerstandort benötigt.

Bitte stellen Sie den Antrag frühzeitig, so dass genug Zeit für die Terminierung bleibt.

Wer legt die Leitungsführung fest?

Den Verlauf der Anschlussleitung als Verbindung zwischen der Versorgungsleitung in der Straße und Ihrer Hausinstallation wird von den Stadtwerken festgelegt. Ihre Wünsche werden natürlich soweit möglich berücksichtigt. Zu beachten ist, dass zu anderen Ver- und Entsorgungsleitungen ein Sicherheitsabstand von mindestens 0,40 m einzuhalten ist. Des Weiteren darf die Wasseranschlussleitung nicht überbaut werden.

Wer verlegt die Hausanschlussleitung?

Der Hausanschlussgraben ist seitens des Bauherrn zu erstellen. Im Grundstücksbereich kann dieser in Eigenhilfe erstellt werden. Aufbrüche im Straßenbereich bedürfen einer Genehmigung und sind von fachkundigen Tiefbauunternehmen herzustellen. Die Anschlussleitung wird ausschließlich von Mitarbeitern der Stadtwerke oder deren Beauftragten verlegt und an das öffentliche Versorgungsnetz angeschlossen.

Was ist bei der Hauseinführung zu beachten?

Die Hauseinführung sollte möglichst seitlich an der Kellerwand, geradlinig mit der Verlegetiefe der Anschlussleitung erfolgen. Der Mauerdurchbruch ist seitens des Bauherrn zu erstellen und wieder dicht zu verschließen. Geeignete Mauerdurchführungen können von den Stadtwerken bezogen werden.

Sollte die Anschlussleitung in die Bodenplatte verlegt werden, ist hierfür ein Leerrohr (Mindestdurchmesser 80 mm in der Bodenplatte zu verlegen. Beachten Sie, dass die einzubauenden Bögen nicht enger als 15° sein dürfen. In jedem Fall ist jedoch eine seitliche Hauseinführung der Verlegung in der Bodenplatte vorzuziehen.

Wie ist der Rohrgraben herzustellen?

Der Rohrgraben ist möglichst rechtwinklig zum Straßenverlauf nach Angaben der Stadtwerke herzustellen.

Die Grabensohle muss von der Hauptleitung bzw. vom Anschlussbeginn zur Hauseinführung ohne Hoch- und Tiefpunkte hergestellt werden. Grobe Steine, Fels und Bauschutt sind zu entfernen. Die Sohle ist dann mit einem ca. 10 cm dicken Sandbett zu versehen. Unmittelbar nach der betriebsfertigen Verlegung der Anschlussleitung seitens der Stadtwerke Aßlar ist die Leitung mit Sand zu ummanteln und der Anschlussgraben zu verfüllen.

In öffentlichen Flächen (Straßen, Wege, Plätze) ist hierfür ausschließlich verdichtungsfähiges Material (Steinerde, Mineralbeton), welches in Lagen zu 30 cm zu verdichten ist, einzubauen. Die Straßendecke ist fachgerecht wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen.

Besteht die Möglichkeit während der Bauphase Wasser zu beziehen?

Sofern die Hausanschlussleitung bereits verlegt ist, kann ein Bauwasserzähler zur Verfügung gestellt werden. Dieser ist jedoch vom Bauherrn besonders gegen Frost und Beschädigungen zu schützen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, bei den Stadtwerken ein Standrohr zu leihen und damit über einen Hydranten Wasser zu beziehen.

Wer zahlt, wenn später einmal eine Reparatur der Anschlussleitung notwendig wird?

Gemäß der Wasserversorgungssatzung der Stadtwerke trägt der Grundstückseigentümer sämtliche Kosten für die Herstellung, Reparatur, Erneuerung oder Stilllegung der Hausanschlussleitung.

 

Die Hausinstallation
 

Was gehört zur Hausinstallation?

Die Hausinstallation (Wasserverbrauchsanlage) umfasst alle Anlagenteile vom Ende der Wasserzähleranlage bis zur letzten Entnahmestelle.

Wer erstellt die Hausinstallation?

Die Hausinstallation darf nicht in Eigenhilfe erstellt werden. Nur zugelassene Installateure dürfen die Wasserverbrauchsanlage herstellen und unterhalten. Die einschlägigen technischen Regeln sind zu beachten. Das Verzeichnis der von den Stadtwerken zugelassenen Installateure können Sie auf Wunsch von uns erhalten.

Der von Ihnen beauftragte Installateur hat die Trinkwasseranlage rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten mittels der „Anmeldung einer Trinkwasseranlage“ (Angehängtes Formular unten)  bei den Stadtwerken anzumelden.

Die Fertigstellung der Rohrinstallation ist den Stadtwerken vom Installateur mind. drei Tage vor dem Fertigstellungstermin anzuzeigen. Das entsprechende Formular ist die „Fertigmeldung und Antrag auf Abnahme einer Hausinstallationsanlage“ (Angehängtes Formular unten).

Hausinstallationen, die nicht von einem Vertragsinstallateur erstellt worden sind oder die nicht der geltenden Norm entsprechen, werden nicht an das Versorgungsnetz angeschlossen.

Wann steht das Wasser im ganzen Haus zur Verfügung?

Der Wasserzähler wird nach Fertigstellung und Abnahme der Hausinstallation von den Stadtwerken installiert. Danach steht das Wasser zur Verfügung.