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Asslar aktuell (2024)

Rückstau im Kanal und Überflutungsschäden

Starkregenereignisse haben in den letzten Jahren in Deutschland in ihrer Häufigkeit zugenommen. Als Folge des Klimawandels kommt es zu immer mehr extremen Wetterlagen wie z. B. sintflutartige Regenfälle bis hin zu damit verbundenen Überschwemmungen.

Diese Starkregenereignisse sind noch immer eine häufig unterschätzte Gefahr, die zu gravierenden Schäden an Haus oder Wohnung führen können. Die damit verbundenen Elementarschäden reichen von Grundwasser im Keller bis hin zu völlig zerstörtem Mobiliar aufgrund der durch Sturzfluten entstehenden Wassermengen.

Dies gibt uns Anlass, um auf das geltende Satzungsrecht der Stadt Aßlar, in diesem Fall die Entwässerungssatzung, sowie die entsprechenden Normen (DIN EN 12 056-4 / DIN 1986-100) hinzuweisen.

Nach diesen Vorschriften ist die Rückstauebene die jeweilige Straßenhöhe an der Anschlussstelle. Das bedeutet, dass Wasser im öffentlichen Kanal bis auf Straßenniveau eingestaut werden darf. Bei Starkregenereignissen ist damit zu rechnen, dass das Wasser so hoch steigt und dann auch auf der Straße weiterfließt.

Der Schutz vor Rückstau ist gemäß $ 5 Abs.3 der Entwässerungssatzung ausschließlich Angelegenheit des Anschlussnehmers. Die Schutzeinrichtungen sind regelmäßig zu warten und entsprechend dem jeweiligen Stand der Technik nachzurüsten. Ein wirkungsvoller Schutz gegen Rückstau kann z.B. durch Einbau einer Rückstauklappe erzielt werden.

Überprüfen Sie die technischen Gegebenheiten vor Ort und gegebenenfalls auch Ihren Versicherungsschutz, um bei zukünftigen Regenereignissen entsprechend abgesichert zu sein.

Stadtwerke Aßlar


Aßlar in das Förderprogramm „Hessische Dorfentwicklung“ aufgenommen

Aßlar - Die Stadt Aßlar freut sich über die Aufnahme in das Förderprogramm „Hessische Dorfentwicklung“. Durch diese Anerkennung eröffnen sich für die Stadt und ihre Bewohner zahlreiche Fördermöglichkeiten zur Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität. Bürgermeister Christian Schwarz nahm am vergangenen Samstag gemeinsam mit Bauamtsleiter Oliver Krämer und Stadtplanerin Maria Klotschkov und in Begleitung der Abteilungsleiterin für den Ländlichen Raum des LDK, Margot Schäfer, in Wiesbaden die Anerkennungsurkunde von Heimatminister Ingmar Jung entgegen.

Das Förderprogramm, das bis zum Jahr 2030 läuft, bietet finanzielle Unterstützung für kommunale und private Investitionen in verschiedenen Bereichen.

Geplante Maßnahmen und Möglichkeiten

Zu den geförderten Maßnahmen zählen unter anderem:

  • Moderne Wohnformen: Es sollen Projekte entwickelt werden, die moderne und zugleich bezahlbare Wohnmöglichkeiten schaffen.
  • Gestaltung des Ortskerns: Der historische Charme des Stadtzentrums soll durch Sanierungen und neue Gestaltungsmaßnahmen erhalten und verbessert werden.
  • Dörfliche Infrastruktur: Die Infrastruktur, einschließlich Wege, Plätze und öffentliche Einrichtungen, soll weiterentwickelt werden.
  • Kulturelle und soziale Angebote: Neue kulturelle Projekte und soziale Treffpunkte sollen gefördert werden, um das Zusammenleben und die Gemeinschaft zu stärken.

Ein besonderes Augenmerk liegt auf dem Erhalt des regionalen Baucharakters. Dies bedeutet, dass bei Neubauten und Renovierungen Wert auf architektonische Besonderheiten und passende Baumaterialien gelegt wird, um das typische Ortsbild zu bewahren und zu verschönern.

Heimatminister Jung betonte bei der Übergabe der Urkunde, dass das Programm sowohl die bauliche als auch die soziale und kulturelle Entwicklung der Dörfer unterstützen soll. Ziel sei es, die Heimatregion zu stärken und lebenswerter zu gestalten, indem historische und kulturelle Werte bewahrt und gleichzeitig in die Zukunft investiert wird.

Die Aufnahme in das Förderprogramm „Hessische Dorfentwicklung“ verspricht somit neue Impulse für die Stadt Aßlar und ihre Bürger. Die Fördermittel bieten vielfältige Möglichkeiten, um die Attraktivität und Lebensqualität der Region nachhaltig zu steigern.

 


Abräumung von Grabstätten auf den Friedhöfen

Aßlar, Bechlingen, Berghausen, Bermoll, Klein-Altenstädten, Oberlemp und Werdorf

Aufgrund des Ablaufs der Ruhefristen von Grabstätten werden die Grabunterhaltungspflichtigen gebeten, die auf den genannten Friedhöfen gelegenen Reihengräber des Beerdigungsjahres 1993 bis zum

31. Juli 2024

abzuräumen und einzuebnen.

Die oberirdischen Grabsteine und Einfassungen sind genauso wie die unterirdischen Fundamente komplett zu entfernen.

Um den Angehörigen bei der Entsorgung der Fundamente, Einfassungen und Grabmale behilflich zu sein, stellt die Friedhofsverwaltung auf jedem Friedhof der Stadt Aßlar einen Container bereit oder eine gekennzeichnete Fläche zur Verfügung, wo das Entsorgungsmaterial abgelegt werden kann.

Für die Abfuhr der Materialien zur Deponie sorgt dann der Betriebshof der Stadt Aßlar.

Diese Maßnahme ist allerdings nur zeitlich begrenzt durchführbar. In den folgenden Zeiträumen kann das Abräummaterial abgelegt werden:

Friedhöfe
Aßlar und Klein-Altenstädten:
vom 17. Juni bis 28. Juni 2024

Friedhöfe
Berghausen und Werdorf:
vom 1. Juli bis 12. Juli 2024

Friedhöfe
Bechlingen, Oberlemp und Bermoll:
vom 15. Juli bis 26. Juli 2024

Für Entsorgungsmaterial von Grabstätten, die vor oder nach den angegebenen Zeiträumen abgeräumt werden, kann keine Abfuhr durch die Stadt Aßlar erfolgen.

Um Lärmbelästigungen der umliegenden Anwohner zu vermeiden möchten wir Sie bitten, die Arbeiten nur zwischen 7:00 Uhr und 20:00 Uhr durchzuführen.

Die Inhaber von Nutzungsrechten an Wahlgrabstätten sind verpflichtet, das Nutzungsrechtende zu prüfen und rechtzeitig eine gewünschte Verlängerung des Nutzungsrechts zu beantragen. Nach Ende des Nutzungsrechts kann die Stadt über die Grabstätten anderweitig verfügen.

Wir bitten um Beachtung der angegebenen Termine und um Verständnis für die begrenzte Maßnahme.

Der Magistrat der Stadt Aßlar
- Friedhofsverwaltung -


Hinweise zur Entsorgung von Buchsbaumhecken an städtischen Grünschnittannahmestellen

Es wird darauf hingewiesen, dass die städtischen Annahmestellen für Grünschnitt in den Stadtteilen Berghausen, Oberlemp und Werdorf ab sofort keinen Heckenschnitt vom Buchsbaum mehr entgegennehmen. Die Stadt Aßlar ist bestrebt, bei der Eindämmung des Buchsbaumzünslers mitzuwirken. Wir bitten um Ihr Verständnis!


Stellenausschreibungen

Die Stadt Aßlar ist mit ihren zahlreichen Aufgabengebieten und Angeboten nicht nur Ansprechpartnerin für ihre Bürgerinnen und Bürger, sondern auch attraktive Arbeitgeberin für Menschen, die einen Job mit Sinn suchen.

Ein Blick auf unsere Stellenangebote lohnt sich daher immer.


Der Bücheranhänger ist wieder unterwegs und versorgt die Stadtteile mit neuem Lesestoff

Zu folgenden Zeiten steht das Angebot des Bücheranhängers zur Verfügung:

Klein-Altenstädten/Backhausplatz
22. Juli bis 2. August 2024
Mo. - Fr. 9:00 - 17:00 Uhr

Was ist der Bücheranhänger?

Mit der Unterstützung des DBV (Deutscher Bibliotheksverband) und dem Bundesprogramm: „Vor Ort für alle“ wurde ein PKW-Anhänger angeschafft, der feste Standorte in den Stadtteilen anfährt. Vor Ort können dann die im Anhänger enthaltenen Bücher und Medien ausgeliehen, getauscht oder auch behalten werden. Das Aßlarer Modell hat den Vorteil, dass die Medien nahe zu den Nutzer*innen gebracht werden können - also ein attraktives Angebot z.B. für Senior*innen in den entlegeneren Stadtteilen. Im Gegenzug gibt es feste Öffnungszeiten, zu denen Bürger*innen das Angebot wahrnehmen können.
Für die Nutzung des Angebotes gibt es einige Regeln, die im Anhänger einsehbar sind.