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Amtliche Bekanntmachungen



Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses

Veröffentlicht am 24.11.2023

Sitzungstermin: Donnerstag, 30. November 2023
Raum, Ort: Stadthalle Aßlar, Bornbergsaal, Mühlgrabenstr. 1, 35614 Aßlar

Tagesordnung

  1. Eröffnung und Begrüßung
  2. Feststellung der Beschlussfähigkeit sowie ggf. Veränderung der Tagesordnung
  3. Feststellung der Richtigkeit der Niederschrift vom 14.09.2023
  4. Tätigkeitsbericht Schutzmann vor Ort
  5. Sachstandsbericht Freiwillige Feuerwehr Aßlar
  6. Mittelverschiebung zur Beschaffung eines PKW Pickup sowie eines Mannschaftstransportfahrzeugs
  7. Interkommunale Zusammenarbeit Projekt Atemschutzverbund; Beantragung von Fördermitteln
  8. Gleichstellungsplan 2023-2028 der Stadt Aßlar
  9. Erlass einer Hebesatzsatzung ab dem Jahr 2024
  10. Mauersanierung Kita Drachennest
  11. Halbjahresbericht der Betriebsleitung des Eigenbetriebes "Laguna Aßlar - Die Mit-telhessentherme" für das Jahr 2023
  12. Quartalsbericht der Betriebsleitung des Eigenbetriebes Stadtwerke Aßlar für das 3. Quartal 2023
  13. Ermittlung der kostendeckenden Trinkwassergebühren für die Jahre 2024 und 2025
  14. Ermittlung der kostendeckenden Abwassergebühren für die Jahre 2024 und 2025
  15. 3. Änderung der Entwässerungssatzung (EWS) der Stadt Aßlar vom 4. Dezember 2017
  16. 1. Änderung der Wasserversorgungssatzung (WVS) der Stadt Aßlar vom 1. März 2021
  17. Verschiedenes

gez. Michael Clemens

 


Sitzung des Bau- und Umweltausschusses

Veröffentlicht am 20.11.2023

Sitzungstermin: Montag, 27. November 2023, 18:00 Uhr
Raum, Ort: Stadthalle Aßlar, Bornbergsaal, Mühlgrabenstr. 1, 35614 Aßlar

Tagesordnung:

  1. Eröffnung und Begrüßung
  2. Feststellung der Beschlussfähigkeit sowie ggf. Veränderung der Tagesordnung
  3. Feststellung der Richtigkeit der Niederschrift vom 11.09.2023
  4. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1.46 "Aßlar West", Kernstadt;
    hier: Feststellungsbeschluss (FNP) / Satzungsbeschluss (BPLAN)
  5. Wiederaufbau Geschäftshaus Walbergraben 3, Aßlar
    hier: Vorstellung der Nutzung
  6. Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1.48 "Festplatz Klein-Altenstädten", Klein-Altenstädten;
    hier: Abwägungsrelevanten Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss (BPLAN)
  7. Ersatzneubau und Erweiterung Umspannwerk Aßlar
  8. Verschiedenes

gez. Oliver Menz


Ausscheiden und Nachrücken von Mitgliedern des Ortsbeirates Klein-Altenstädten

Veröffentlicht am 30.10.2023

Gemäß § 58 Abs. 2 KWO gebe ich hiermit öffentlich bekannt, dass ich nach § 34 Abs. 3 Satz 1 KWG das Ausscheiden des Ortsbeiratsmitgliedes Herrn Carsten Wellstein, 35614 Aßlar, vom Wahlvorschlag der Freien Wählergemeinschaft -FWG- aus dem Ortsbeirat Klein-Altenstädten festgestellt habe.

 

Herr Wellstein hat mit Schreiben vom 25. Oktober 2023, eingegangen bei mir am 25. Oktober 2023 als gewählter Bewerber des Wahlvorschlages der Freien Wählergemeinschaft -FWG- auf seinen Sitz im Ortsbeirat Klein-Altenstädten verzichtet und dadurch entsprechend § 33 Abs. 1 Nr. 1 KWG sein Mandat als Mitglied des Ortsbeirates verloren.

 

Gemäß § 34 Abs. 1 Satz 1 KWG rückt der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlages der Freien Wählergemeinschaft -FWG- mit den meisten Stimmen an seine Stelle. Da Herr Jan-Marc Martin als nächster noch nicht berufener Bewerber die Wählbarkeit gemäß § 33 Abs. 1 Nr. 2 KWG verloren hat und somit bei der Nachfolge gemäß § 34 Abs. 2 Nr. 3 KWG unberücksichtigt bleibt, rückt der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlages der Freien Wählergemeinschaft  -FWG- mit den meisten Stimmen an seine Stelle.

 

Ich stelle daher gemäß § 34 Abs. 3 Satz 1 KWG fest, dass

 

Herr Klaus Schlegel, wohnhaft in Klein-Altenstädten

 

in den Ortsbeirat Klein-Altenstädten nachrückt.

 

Gemäß § 34 Abs. 3 Satz 2 KWG i. V. m. § 23 Abs. 1 KWG ist Herr Schlegel mit meiner Feststellung Mitglied des Ortsbeirates Klein-Altenstädten geworden.

 

Gegen meine Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch der wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter der Stadt Aßlar, Mühlgrabenstr.1, 35614 Aßlar einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden, § 55 Abs. 1 Satz 2 KWO i. V. m. § 25 KWG.

 

Aßlar, 30. Oktober 2023

 

gez.

Timo Dietermann

Wahlleiter


Überprüfung der Standfestigkeit von Grabmalen

Veröffentlicht am 31.05.2023

Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht erfolgt zwischen dem 5. und 9. Juni 2023 die jährliche Überprüfung der Standfestigkeit von Grabmalen auf allen Friedhöfen der Stadt Aßlar.

Die Friedhofsverwaltung ist gem. § 36 (2) der z. Zt. gültigen Friedhofsordnung hierzu verpflichtet.

Nicht standsichere Grabmale werden durch einen Aufkleber gekennzeichnet.

Die Nutzungsberechtigten sind verpflichtet, nicht standsichere Grabmale instand setzen zu lassen.

Wir bitten die Nutzungsberechtigten um Ihr Verständnis.

Die Überprüfung dient zur Vermeidung von Unfällen auf den Friedhöfen.

Für Rückfragen steht Ihnen der Fachbereich Personenstands- und Friedhofsangelegenheiten zur Verfügung.

Der Magistrat der Stadt Aßlar
Fachdienst Sicherheit und Ordnung
Fachbereich Personenstands- und Friedhofsangelegenheiten
E-Mail: standesamt@asslar.de
Tel. 06441 803-330 oder 06441 803-333


Bekanntmachung

Veröffentlicht am 26.04.2023

In der Umlegung für das Verfahrensgebiet „Berghausen-Ost“ in der Gemarkung Berghausen (1196) wird nach § 71 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht, dass der Umlegungsplan (2. Nachtrag) vom 07.11.2022 am 13.04.2023 unanfechtbar geworden ist. Mit dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die neuen Eigentümerinnen und Eigentümer werden hiermit in den Besitz der zugeteilten neuen Grundstücke eingewiesen. Die im Umlegungsverzeichnis ausgewiesenen Geldleistungen sind fällig.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die obenstehende Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung bei der Umlegungsstelle, dem Magistrat der Stadt Aßlar, Mühlgrabenstr. 1, Stadtverwaltung, in 35614 Aßlar während der allgemeinen Dienststunden schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.

Aßlar, den 26. April 2023

Magistrat der Stadt Aßlar
Christian Schwarz, Bürgermeister