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Amtliche Bekanntmachungen



Jagdgenossenschaftsversammlung 2026

Veröffentlicht am 11.03.2026

Am Freitag, dem 10. April 2026 um 18.00 Uhr findet in der Mehrzweckhalle Berghausen „Alte Schule“ eine  Versammlung  der gemeinschaftlichen Jagdgenossenschaft für die gesamte Stadt Aßlar statt.

Einlass ist ab 17.00 Uhr.

Tagesordnung:

  1. Eröffnung und Begrüßung
  2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
  3. Bericht des Jagdvorstehers
  4. Kurzberichte durch die Pächter der Reviere Aßlar1- 3, Bechlingen, Berghausen, Bermoll, Oberlemp u. Werdorf
  5.  Kassenbericht 2025/26
  6. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung des Vorstands
  7. Anträge
  8. Wahl eines Wahlleiters
  9. Wahl : - 2. Vorsitzender
                - Kassenwart
                - Schriftführer
                - 2 Beisitzer
                - 2 Kassenprüfer
     
  10. Verwendung des Jagdpachterlöses
  11. Verschiedenes

Alle Eigentümer von bejagdbaren Grundstücken sind zu dieser Versammlung herzlich eingeladen.

Anträge, die anlässlich der Versammlung behandelt werden sollen, sind spätestens zwei Wochen vor dem Versammlungstag dem Jagdvorstand schriftlich vorzulegen.

Offenlegung von Niederschriften

Die Niederschrift  der letzten Versammlung  der Jagdgenossenschaft Aßlar vom  25. April 2025 kann nach telefonischer Vereinbarung ( 0151 18513127) eingesehen werden.

35614 Aßlar, den 10. März 2026

Holm Pfeiffer
Jagdvorsteher


Flurbereinigungsverfahren Mittenaar-Bicken

Veröffentlicht am 02.03.2026

Amt für Bodenmanagement Marburg
- Flurbereinigungsbehörde -

Robert-Koch-Straße 17
35037 Marburg
Tel.-Nr.: 0611 / 535-3100, Fax-Nr.: 0611 / 605 700
E-Mail: info.afb-marburg@hvbg.hessen.de

Gz.: 2-MR-05-21-46-01-B-0001#006

Flurbereinigungsverfahren Mittenaar-Bicken
Verfahrens-Nr.: VF 2146

Öffentliche Bekanntmachung

2. Änderungsbeschluss

1. Anordnung der Änderung

Gemäß § 8 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) in der derzeit geltenden Fassung wird der vom Amt für Bodenmanagement Marburg erlassene Flurbereinigungsbeschluss vom 21. Oktober 2013 im Flurbereinigungsverfahren Mittanaar-Bicken wie folgt geändert:

Das Flurbereinigungsgebiet hat sich durch die Zuziehung und den Ausschluss von Grundstücken geändert.

2. Flurbereinigungsgebiet

Das Flurbereinigungsgebiet hat unter Berücksichtigung der unter Nummer 1 genannten Änderungen eine Gesamtfläche von rund 444,3 ha. Damit vergrößert sich das Flurbereinigungsgebiet um 40,9 ha.

Die mit diesem Änderungsbeschluss zum Flurbereinigungsgebiet zugezogenen Grundstücke sind:

Gemarkung Ballersbach

von der Flur 9, die Flurstücke 14/0, 15/0, 16/0, 29/0, 30/0, 31/0, 32/0, 33/0, 34/0, 35/0, 36/0, 37/0, 38/0, 39/0, 40/0, 41/0, 42/0, 133/1, 133/2, 133/3, 134/1, 135/0, 136/0, 137/1

Gemarkung Bicken

von der Flur 3, die Flurstücke 7/2, 9/2
von der Flur 4, das Flurstück 62/1
von der Flur 9, die Flurstücke 59/0, 60/0, 61/0, 65/0, 66/0, 67/0, 68/0, 69/0, 70/0, 71/0, 72/0, 73/0, 74/0, 131/3, 132/0, 133/0, 146/21, 147/0, 148/0
von der Flur 13, das Flurstück 81/0
von der Flur 17, die Flurstücke 1/1, 2/15, 151/10, 166/3
von der Flur 24, die Flurstücke 308/0, 309/0, 310/0, 318/3, 319/2, 354/0, 355/4, 351/2, 353/2, 355/6
von der Flur 30, das Flurstück 110/0
von der Flur 31, die Flurstücke 95/0, 96/0, 97/0, 98/0, 99/0, 100/0, 140/0, 141/0, 142/0, 143/0, 219/2, 220/0, 227/4, 228/2, 233/2
von der Flur 32, die Flurstücke 177/0, 178/0, 179/0, 180/0, 181/0, 186/0, 187/0, 188/0, 189/0, 389/4, 390/4, 581/2, 581/5

Gemarkung Offenbach

von der Flur 1, die Flurstücke 2/4, 4/1

Die mit diesem Änderungsbeschluss vom Flurbereinigungsgebiet ausgeschlossenen Grundstücke sind:

Gemarkung Bicken

von der Flur 2, die Flurstücke  1/0, 2/0, 3/0, 4/0, 6/0, 7/0, 8/0, 9/0, 10/0, 11/0, 12/0, 13/0, 14/0, 16/0, 17/0, 18/0, 19/0, 20/0, 21/0, 22/0 ,23/0, 24/0, 25/0, 26/0, 27/0, 28/0, 29/0, 31/0, 32/0, 33/0, 34/0, 35/0, 36/0, 37/0, 38/0, 39/0, 40/0, 41/0, 42/0, 43/0, 44/0, 45/0, 46/0, 47/0, 48/0, 49/0, 50/0, 51/0, 52/0, 53/0, 54/0, 125/0, 126/0, 128/0, 130/15, 131/15
von der Flur 16, die Flurstücke 26/0, 27/0, 28/0, 30/0, 31/0, 32/0, 33/0, 34/0, 35/0, 144/0
von der Flur 24, die Flurstücke 267/0, 268/0, 269/0, 270/0, 271/0, 272/0, 273/0, 274/0, 275/0, 276/0, 277/0, 278/0, 279/0, 280/0, 281/0, 282/0, 283/0, 284/0 285/0, 286/0, 287/0, 288/0, 289/0, 290/0, 291/0, 292/0, 293/0, 294/0, 295/0, 296/0, 297/0, 299/0, 300/0, 319/0, 350/0, 351/0, 352/0, 353/0

Die betroffenen Flurstücke sind in der Gebietsübersichtskarte zum Änderungsbeschluss (Anlage 1) und in den Gebietskarten (Anlage 2 – Anlage 10) kenntlich gemacht. Die Karten sind keine Bestandteile dieses Änderungsbeschlusses.

3.      Teilnehmergemeinschaft

Durch diesen Änderungsbeschluss tritt keine Änderung in der Bezeichnung der Teilnehmergemeinschaft ein.

4.      Beteiligte

Am Flurbereinigungsverfahren sind beteiligt (Beteiligte nach § 10 FlurbG):

1. Als Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Eigentümerinnen und Eigentümer sowie die den Eigentümerinnen und Eigentümern gleichstehenden Erbbauberechtigten der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke.

2.   Als Nebenbeteiligte

a) Gemeinden und Gemeindeverbände, in deren Bezirk Grundstücke vom Flurbereinigungsverfahren betroffen werden,

b) andere Körperschaften des öffentlichen Rechts, die Land für gemeinschaftliche oder öffentliche Anlagen erhalten (§§ 39 und 40 FlurbG) oder deren Grenzen geändert werden (§ 58 Abs. 2 FlurbG),

c) Wasser- und Bodenverbände, deren Gebiet mit dem Flurbereinigungsgebiet räumlich zusammenhängt und dieses beeinflusst oder von ihm beeinflusst wird,

d) Inhaberinnen und Inhaber von Rechten an den zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken oder von Rechten an solchen Rechten oder von persönlichen Rechten, die zum Besitz oder zur Nutzung solcher Grundstücke berechtigen oder die Benutzung solcher Grundstücke beschränken,

e) Empfängerinnen und Empfänger neuer Grundstücke nach den §§ 54 und 55 FlurbG bis zum Eintritt des neuen Rechtszustandes (§ 61 Satz 2 FlurbG) und

f) Eigentümerinnen und Eigentümer von nicht zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken, denen ein Beitrag zu den Unterhaltungskosten oder Ausführungskosten auferlegt wird (§ 42 Abs. 3 und § 106 FlurbG) oder die zur Errichtung fester Grenzzeichen an den Grenzen des Flurbereinigungsgebietes mitzuwirken haben (§ 56 FlurbG).

Der Träger der Maßnahme ist Nebenbeteiligter gem. § 86 Abs. 2 Nr. 3 FlurbG.

5. Zeitweilige Einschränkung des Eigentums

Nach §§ 34 bzw. 85 Nr. 5 FlurbG gelten von der Bekanntgabe dieses Änderungsbeschlusses bis zur Unanfechtbarkeit des Flurbereinigungsplanes, im Falle der Nr. 4 bis zur Ausführungsanordnung, folgende Einschränkungen:

1. An der Nutzungsart der Grundstücke dürfen ohne Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde nur Änderungen vorgenommen werden, die zum ordnungsgemäßen Wirtschaftsbetrieb gehören.

2. Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hangterrassen und ähnliche Anlagen dürfen nur mit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde errichtet, hergestellt, wesentlich verändert oder beseitigt werden.

3. Obstbäume, Beerensträucher, Rebstöcke, Hopfenstöcke, einzelne Bäume, Hecken, Feld- und Ufergehölze dürfen nur in Ausnahmefällen, soweit landeskulturelle Belange, insbesondere des Naturschutzes und der Landschaftspflege, nicht beeinträchtigt werden, mit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde beseitigt werden. Andere gesetzliche Vorschriften über die Beseitigung von Rebstöcken und Hopfenstöcken bleiben unberührt.

4. Holzeinschläge, die den Rahmen einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung übersteigen, bedürfen der Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde. Die Zustimmung darf nur im Einvernehmen mit der Forstaufsichtsbehörde erteilt werden.

Sind entgegen den Vorschriften der Nummern 1 und 2 Änderungen vorgenommen oder Anlagen hergestellt oder beseitigt worden, so können sie im Flurbereinigungsverfahren unberücksichtigt bleiben. Die Flurbereinigungsbehörde kann den früheren Zustand gemäß § 137 FlurbG wiederherstellen lassen, wenn dies der Flurbereinigung dienlich ist.

Sind Eingriffe entgegen der Vorschrift der Nr. 3 vorgenommen worden, so muss die Flurbereinigungsbehörde Ersatzpflanzungen anordnen.

Sind Holzeinschläge entgegen der Vorschrift der Nr. 4 vorgenommen worden, so kann die Flurbereinigungsbehörde anordnen, dass die Person, die das Holz gefällt hat, die abgeholzte oder verlichtete Fläche nach den Weisungen der Forstaufsichtsbehörde wieder ordnungsgemäß in Bestand zu bringen hat.

Entstehende Kosten bei Verstößen gegen die o. g. Einschränkungen werden der verursachenden Person zur Last gelegt.

Die Genehmigungspflicht für die o. g. Maßnahmen aufgrund sonstiger Rechtsvorschriften bleibt unberührt.

6. Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte

Die Beteiligten werden nach § 14 FlurbG aufgefordert, Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Flurbereinigungsverfahren berechtigen, innerhalb von drei Monaten nach Bekanntgabe dieses Beschlusses bei der Flurbereinigungsbehörde anzumelden. Werden Rechte nach Ablauf dieser Frist angemeldet, so kann die Flurbereinigungsbehörde die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen.

Die Inhaberin oder der Inhaber eines o. a. Rechts muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufs ebenso gegen sich gelten lassen wie die beteiligte Person, der gegenüber die Frist durch die Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist.

7. Betretungsrecht

Die Beauftragten der Flurbereinigungsbehörde sind nach § 35 FlurbG berechtigt, zur Vorbereitung und zur Durchführung der Flurbereinigung Grundstücke zu betreten und die nach ihrem Ermessen erforderlichen Arbeiten auf ihnen vorzunehmen.

8. Bekanntmachung

Dieser Änderungsbeschluss wird in der Flurbereinigungsgemeinde Gemeinde Mittenaar und in den angrenzenden Kommunen Stadt Herborn, Stadt Dillenburg, Gemeinde Siegbach, Gemeinde Bischoffen, Gemeinde Hohenahr, Stadt Aßlar, Gemeinde Ehringshausen und Gemeinde Sinn öffentlich bekannt gemacht.

Gleichzeitig wird der Änderungsbeschluss mit Begründung, die Gebietsübersichtskarte zum Änderungsbeschluss (Anlage 1) und die Gebietskarten (Anlage 2 – Anlage 10) gem. § 6 Abs. 3 FlurbG für die Dauer von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegt. Die Auslegung erfolgt bei der Gemeinde Mittenaar (Bauamt, Aarstraße 5a, 35756 Mittenaar) während der Dienstzeiten.

Darüber hinaus sind die zur Einsichtnahme ausgelegten Unterlagen über die Internetadresse https://hvbg.hessen.de/VF2146 abrufbar.

Begründung

Das Flurbereinigungsverfahrensgebiet im Bereich „Auf dem Nesselhof“ und „In der Flachswiese“ wird verkleinert, da hier keine wertgleiche Abfindung gewährleistet und die Zuwegung nicht sichergestellt werden kann. Im Bereich „Am Lindenbeutel“ werden Flächen aus dem Verfahren ausgeschlossen, um eine zukünftige städtebauliche Entwicklung nicht zu verzögern. Im Bereich „Riechheck“ und „Burg“ werden Flächen zum Verfahrensgebiet genommen, um den notwendigen Ausbau von Holzabfuhrwegen gewährleisten zu können. Weiterhin werden in den Bereichen „Kleinbeul“ und am „Am Kirchhörnche“ ebenfalls Flächen zum Verfahrensgebiet genommen um sonstige Wegebaumaßnahmen umsetzen zu können. Die weiteren genannten Flächen werden aus vermessungstechnischen Gründen zum Verfahren zugezogen.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Änderungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden beim

Amt für Bodenmanagement Marburg
- Flurbereinigungsbehörde -
Robert-Koch-Straße 17
35037 Marburg

oder beim

Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation
- Obere Flurbereinigungsbehörde -
Schaperstraße 16, 65195 Wiesbaden.

Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden. Der Lauf der Widerspruchsfrist beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung.

Datenschutz

Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter der Internetadresse https://hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden.

Marburg, den 24. Februar 2026

Amt für Bodenmanagement Marburg

      - Flurbereinigungsbehörde –

Im Auftrag

            (LS)

gez. Ufer (Abteilungsleitung)

 

 


Gebietskarte

Wahlbekanntmachung zu den Kommunalwahlen

Veröffentlicht am 19.02.2026

Im folgenden Dokument finden Sie Informationen zur Wahlbekanntmachung der Kommunalwahlen.


Wahlbekanntmachung der Kommunalwahlen

Verkauf eines Baugrundstückes im allgemeinen Wohngebiet des Neubaugebiets „Berghausen-Ost“

Veröffentlicht am 06.02.2026

Im Neubaugebiet „Berghausen Ost“ steht noch ein Wohnbaugrundstück zum Verkauf:

Gemarkung Berghausen, Flur 4, Flurstück 269, 620 m² groß für 80.832,59 €

Das Grundstück ist bereits voll erschlossen und sofort bebaubar.

Gemäß der Vergaberichtlinien der Stadt Aßlar ist das Grundstück innerhalb von drei Jahren zu bebauen.
Vergaberichtlinien
Bebauungsplan

Bei Fragen wenden Sie sich an Frau Julia Rother, Email julia.rother@asslar.de, Telefon 06441 803-411.


Grundstücksvergabe im Neubaugebiet „Erweiterung Werdorf Süd-Ost“

Veröffentlicht am 06.02.2026

Interessenten haben die Möglichkeit, ein voll erschlossenes Baugrundstück im Neubaugebiet „Erweiterung Werdorf Süd-Ost“ zu erwerben. Zum Verkauf stehen Grundstücke im allgemeinen Wohngebiet sowie Grundstücke im Gewerbegebiet. Die Vergaberichtlinien sind auf der städtischen Webseite unter www.asslar.de/rathaus/satzungen-und-formulare/ abrufbar. Den Bebauungsplan finden Sie unter https://bplan.geoventis.de/asslar/bplan/6-14-BP.pdf.

Die Grundstücke im allgemeinen Wohngebiet haben eine Größe von ca. 550 bis 890 m². Die Wohnbaugrundstücke werden zu einem Preis von 160,00 €/m² veräußert.

Im Gewerbegebiet (GEe/eingeschränkt) steht aktuell noch ein Grundstück mit einer Größe von ca. 2.600m² zur Verfügung. Der Quadratmeterpreis beträgt 55,00 €.

Der Verkaufspreis beinhaltet die Erschließung sowie einen Fernwärmeanschluss. Die Erschließungsarbeiten werden nach derzeitiger Planung Ende 2026 abgeschlossen sein.

Das Bewerbungsformular steht Ihnen online ausfüllbar zur Verfügung.
Ein Liquiditätsnachweis ist jeder Bewerbung beizufügen.

Weitere Informationen finden Sie hier

 


Bewerbungsformular für Wohnen
Bewerbungsformular für Gewerbe

Bekanntmachung Wahlvorschläge für die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung der Stadt Aßlar

Veröffentlicht am 19.01.2026

Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 16.01.2026 folgende Wahlvorschläge für die Stadtverordnetenwahl der Stadt Aßlar am 15.03.2026 zugelassen, die hiermit bekannt gegeben werden:

Wahlvorschlag 1

Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)

  1. Herr Kniese, Nicklas, Ingenieur, geb. 1987 in Ehringshausen, Aßlar, Bermoll
  2. Herr Knetsch, Jannis, Ökonom MSC, geb. 1996 in Wetzlar, Aßlar, Berghausen
  3. Frau Califano-Schlier, Rosa, Verwaltungsangestellte, geb. 1961 in Nocera Inferiore, Aßlar
  4. Herr Obrist, Ralph, KFZ Meister, geb. 1970 in Gießen, Aßlar
  5. Herr Wenserit, Nick, Unternehmer, geb. 2000 in Ehringshausen, Aßlar, Berghausen
  6. Frau Dr. Lenzen, Petra, Ärztin, geb. 1961 in Sindelfingen, Aßlar, Berghausen
  7. Herr Lovrić, Vedran, Polizeibeamter, geb. 1991 in Brčko, Aßlar
  8. Herr Hardt, Alexander, Marktmanager Neuroorthopädie, geb. 1968 in Wetzlar, Aßlar
  9. Herr Mühlenberg, Daniel, Bäcker, geb. 1993 in Ehringshausen, Aßlar
  10. Frau Becker, Julia, Juristin, geb. 2000 in Schotten, Aßlar, Berghausen
  11. Herr Greilich, Uwe, Pensionär, geb. 1961 in Wetzlar, Aßlar
  12. Herr Grothe, Tobias, Polizeibeamter, geb. 1987 in Gießen, Aßlar, Werdorf
  13. Frau Obrist, Heike, Filialleiterin im Einzelhandel, geb. 1975 in Leipzig, Aßlar
  14. Frau Kaps, Antje, Diplom Agrar Ingenieurin, geb. 1970 in Herborn, Aßlar, Berghausen
  15. Herr Dr. Lenzen, Jürgen, Arzt, geb. 1959 in lmmerath, Aßlar, Berghausen
  16. Herr Heidrich, Wilhelm, Rentner, geb. 1949 in Schönberg, Aßlar, Berghausen
  17. Herr Röder, Timo, Schullehrer, geb. 1980 in Gießen, Aßlar
  18. Herr Keiner, Wolfgang, Seilermeister, geb. 1954 in Berghausen jetzt Aßlar, Aßlar, Berghausen
  19. Herr Özyiğit, Mazlum, Geschäftsführer, geb. 1991 in ldil, Aßlar
  20. Frau Küster Best, Anna-Kathrin, Krankenschwester, geb. 1991 in Weilburg, Aßlar, Bechlingen
  21. Herr Henrich, Roger, Bilanzbuchhalter, geb. 1962 in Herborn, Aßlar, Berghausen
  22. Herr Schlier, Gerhard, ö.b.u.v. Sachverständiger, geb. 1957 in Aßlar, Aßlar
  23. Herr Möller, Steven, Technischer Zeichner, geb. 1983 in Meiningen, Aßlar, Berghausen
  24. Herr Huck, Valentin, Dipl Betriebswirt, Geschäftsführer, geb. 1982 in Ehringshausen, Aßlar, Berghausen

Wahlvorschlag 3

Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

  1. Herr Ferber, Kevin, Wissenschaftlicher Mitarbeiter, geb. 1994 in Ehringshausen, Aßlar, Oberlemp
  2. Frau Jatsch-Heddrich, Mareike, Oberstudienrätin, geb. 1984 in Gießen, Aßlar, Berghausen
  3. Herr Dr. Kleber, Peter, Rentner, geb. 1958 in Wetzlar, Aßlar, Werdorf
  4. Frau Maier-Tewes, Evelyn, Hausfrau, geb. 1964 in Wetzlar, Aßlar
  5. Herr Keiner, Markus, Kriminalbeamter, geb. 1968 in Ehringshausen, Aßlar, Bechlingen
  6. Frau Schott, Bärbel, Dipl.-Verwaltungswirtin i.R., geb. 1960 in Wetzlar, Aßlar, Werdorf
  7. Herr Renner, Bastian, Informatiker, geb. 1983 in Ehringshausen, Aßlar, Berghausen
  8. Frau Kunz-Strueder, Cirsten, Landtagsabgeordnete, geb. 1981 in Wetzlar, Aßlar
  9. Herr Pamukci, Kemal, Ingenieur, geb. 1987 in Wetzlar, Aßlar
  10. Herr Valentin-Müller, Heinz, Justizvollzugsbeamter a.D., geb. 1948 in Wetzlar, Aßlar
  11. Herr Hahn, Birger, Oberstudienrat, geb. 1983 in Gießen, Aßlar, Werdorf
  12. Herr Urbanek, Siegfried, Justizvollzugsbeamter a.D., geb. 1960 in Berghausen jetzt Aßlar, Aßlar, Berghausen
  13. Herr Hampl, Gerold, Krankenpfleger, geb. 1963 in Dillenburg, Aßlar, Bechlingen
  14. Herr Loß, Stefan, Lektor, geb. 1962 in Duisburg, Aßlar
  15. Herr Reinhardt, Felix, Projektleiter, geb. 1990 in Wetzlar, Aßlar, Werdorf
  16. Herr Tewes, Martin, Diplom-Ingenieur, geb. 1964 in Bad Driburg, Aßlar
  17. Herr Djalek, Paul, Rentner, geb. 1950 in Werdorf jetzt Aßlar, Aßlar, Werdorf

Wahlvorschlag 4

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)

  1. Frau Hahn, Sybille, Ärztin, geb. 1964 in Herborn, Aßlar, Berghausen
  2. Herr Menz, Oliver, Rentner, geb. 1958 in Wetzlar, Aßlar, Berghausen
  3. Frau Menz, Katharina, Angestellte, geb. 1992 in Gießen, Aßlar, Werdorf
  4. Herr Rau, Michael, Angestellter, geb. 1972 in Ehringshausen, Aßlar, Werdorf
  5. Frau Rammhold, Anja, Brandschutzsachverständige, geb. 1985 in Mannheim, Aßlar, Werdorf
  6. Herr Dr. Zabeschek, Stefan, Diplom Ingenieur, geb. 1966 in Karlsruhe, Aßlar, Berghausen
  7. Frau van Bochove, Melanie, Angestellte, geb. 1989 in Siegen, Aßlar
  8. Herr Dr. Bähr, Alexander, Softwareentwickler, geb. 1975 in Karlsruhe, Aßlar
  9. Frau Turskies, Susanna, Teilhabeassistentin, geb. 1963 in Gießen, Aßlar
  10. Herr Heinemann, Walter, Dipl. Ing. (FH) Innenarchitektur, geb. 1969 in Mayen, Aßlar
  11. Frau Novak, Kerstin, Erzieherin, geb. 1964 in Wetzlar, Aßlar, Werdorf
  12. Herr Lühring, Frank, Elektroingenieur, geb. 1989 in Ehringshausen, Aßlar, Werdorf
  13. Frau Zabeschek, Andrea, Verkäuferin, geb. 1962 in Lank-Latum, Aßlar, Berghausen
  14. Frau Nickel, Judith, Fachkrankenschwester, geb. 1967 in Dillenburg, Aßlar, Werdorf

Wahlvorschlag 6

Freie Wählergemeinschaft (FWG)

  1. Herr Schwarz, Christian, Bürgermeister, geb. 1980 in Gießen, Aßlar
  2. Frau Schäfer, Katharina, Kita Fachberaterin, geb. 1980 in Wetzlar, Aßlar
  3. Herr Clemens, Michael, Betriebswirt, geb. 1963 in Burgsolms jetzt Solms, Aßlar, Werdorf
  4. Frau Weiß, Nicole, Medizinische Fachangestellte, geb. 1986 in Wetzlar, Aßlar, Werdorf
  5. Herr Guckenbiehl, Jens, Softwareentwickler, geb. 1983 in Ehringshausen, Aßlar, Werdorf
  6. Frau Schneider, Samira, Erzieherin, geb. 1993 in Wetzlar, Aßlar, Werdorf
  7. Herr Guckelsberger, Adrian, Vertriebsleiter, geb. 1980 in Gießen, Aßlar
  8. Frau Kräuter, Marion, Angestellte, geb. 1966 in Eisemroth, Aßlar, Bechlingen
  9. Frau Berkes, Stefani, Buchhalterin, geb. 1970 in Weilburg, Aßlar
  10. Herr Schlegel, Klaus, Elektriker, geb. 1964 in Ehringshausen, Aßlar
  11. Frau Küster, Linda, Gerontologin, geb. 1993 in Braunfels, Aßlar, Werdorf
  12. Herr Lutz, Jannik, Rechtsanwalt, geb. 1991 in Ehringshausen, Aßlar, Berghausen
  13. Herr Schlaudraff, Hans-Joachim, Tischler, geb. 1963 in Ehringshausen, Aßlar, Berghausen
  14. Herr Lutz, Uwe, Diplom Finanzwirt, geb. 1962 in Herbornseelbach jetzt Herborn, Aßlar, Bechlingen
  15. Herr Schlaudraff, Nico, Doktorand, geb. 1994 in Ehringshausen, Aßlar, Berghausen
  16. Frau Götz, Karin, Rentnerin, geb. 1956 in Lich, Aßlar
  17. Herr Kleber, Alexander, kaufmännischer Angestellter, geb. 1974 in Ehringshausen, Aßlar, Werdorf
  18. Herr Schlegel, Reiner, Dipl. Betriebswirt, geb. 1960 in Sinn, Aßlar
  19. Herr Discher, Kai, Schreiner, geb. 1972 in Ilmenau, Aßlar, Oberlemp
  20. Herr Rau, Peter, Key Account Manager, geb. 1974 in Ehringshausen, Aßlar, Werdorf
  21. Frau Clemens, Simone, Marktleiterin, geb. 1964 in Naunheim, Aßlar, Werdorf
  22. Frau Schlegel, Sylvia, Rentnerin, geb. 1957 in Bad Homburg v. d. Höhe, Aßlar
  23. Herr Pfannkuchen, Rolf-Bernd, Logistiker, geb. 1962 in Aßlar, Aßlar
  24. Herr Rieger, Norbert, Pensionär, geb. 1961 in Niederlemp jetzt Ehringshausen, Aßlar, Oberlemp
  25. Herr Ebner, Christian, lT-Consultant/Software-Entwickler, geb. 1982 in Ammerbuch, Aßlar, Werdorf
  26. Herr Kräuter, Matthias, Rentner, geb. 1961 in Bechlingen jetzt Aßlar, Aßlar, Bechlingen
  27. Herr Neubauer, Sebastian, Servicetechniker, geb. 1990 in Wetzlar, Aßlar, Werdorf
  28. Herr Esser, Michael, Maschinenbautechniker, geb. 1972 in Ehringshausen, Aßlar, Werdorf
  29. Frau Dede, Belinda, Studentin, geb. 2002 in Wetzlar, Aßlar, Bechlingen
  30. Frau Dede, Burcu-Hava, Studentin, geb. 2001 in Wetzlar, Aßlar, Bechlingen
  31. Herr Genc, Erol, Rentner, geb. 1958 in Adapazari, Aßlar
  32. Herr Märtl, Jochen, Dipl. Bauingenieur, geb. 1968 in Bergisch Gladbach, Aßlar
  33. Frau Hammer-Märtl, Esther, Betriebswirtin, geb. 1976 in Wetzlar, Aßlar
  34. Frau Muskat, Edith, Diätassistentin i.R., geb. 1952 in Aßlar, Aßlar

 

Aßlar, den 19.01.2026

Der Wahlleiter der Stadt Aßlar

gez. Timo Dietermann 


Bekanntmachung Wahlvorschläge für die Wahl der Ortsbeiräte

Veröffentlicht am 19.01.2026

Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 16.01.2026 folgende Wahlvorschläge für die Ortsbeiratswahl der Stadt Aßlar am 15.03.2026 zugelassen, die hiermit bekannt gegeben werden:

Bechlingen

Wahlvorschlag 1

Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)

  1. Frau Küster Best, Anna-Kathrin, Krankenschwester, geb. 1991 in Weilburg, Aßlar, Bechlingen

Wahlvorschlag 3

Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

  1. Herr Hampl, Gerold, Krankenpfleger, geb. 1963 in Dillenburg, Aßlar, Bechlingen
  2. Herr Hampl, Tim, Gesundheits- und Krankenpfleger, geb. 1993 in Gießen, Aßlar, Bechlingen
  3. Herr Doffing, Johannes, Technischer Angestellter, geb. 1982 in Gießen, Aßlar, Bechlingen
  4. Herr Ligeti, Benjamin, Kfz-Techniker-Meister, geb. 1989 in Wetzlar, Aßlar, Bechlingen
  5. Herr Braun, Gerd, Angestellter, geb. 1968 in Ehringshausen, Aßlar, Bechlingen
  6. Herr Keiner, Markus, Kriminalbeamter, geb. 1968 in Ehringshausen, Aßlar, Bechlingen

Wahlvorschlag 6

Freie Wählergemeinschaft (FWG)

  1. Frau Kräuter, Marion, Angestellte, geb. 1966 in Eisemroth, Aßlar, Bechlingen
  2. Herr Kräuter, Matthias, Rentner, geb. 1961 in Bechlingen jetzt Aßlar, Aßlar, Bechlingen

Berghausen

Wahlvorschlag 1

Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)

  1. Frau Kaps, Antje, Diplom Agrar Ingenieurin, geb. 1970 in Herborn, Aßlar, Berghausen
  2. Herr Möller, Steven, Technischer Zeichner, geb. 1983 in Meiningen, Aßlar, Berghausen

Wahlvorschlag 3

Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

  1. Herr Renner, Bastian, Informatiker, geb. 1983 in Ehringshausen, Aßlar, Berghausen
  2. Frau Jatsch-Heddrich, Mareike, Oberstudienrätin, geb. 1984 in Gießen, Aßlar, Berghausen
  3. Herr Urbanek, Siegfried, Justizvollzugsbeamter a.D., geb. 1960 in Berghausen jetzt Aßlar, Aßlar, Berghausen

Wahlvorschlag 4

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)

  1. Frau Hahn, Sybille, Ärztin, geb. 1964 in Herborn, Aßlar, Berghausen
  2. Frau Zabeschek, Andrea, Verkäuferin, geb. 1962 in Lank-Latum, Aßlar, Berghausen

Wahlvorschlag 6

Freie Wählergemeinschaft (FWG)

  1. Frau Esch, Gudrun, Diplom Oecotrophologin, geb. 1957 in Wetzlar, Aßlar, Berghausen
  2. Herr Schlaudraff, Hans-Joachim, Tischler, geb. 1963 in Ehringshausen, Aßlar, Berghausen

Bermoll

Wahlvorschlag 1

Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)

  1. Herr Kniese, Nicklas, Ingenieur, geb. 1987 in Ehringshausen, Aßlar, Bermoll
  2. Herr Volk, Bernd, Techniker, geb. 1965 in Schmallenberg, Aßlar, Bermoll
  3. Frau Ender, lsabella, Kauffrau, geb. 1966 in Herborn, Aßlar, Bermoll

Wahlvorschlag 3

Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

  1. Frau van der Schelde, Vania, Teilhabeassistenz, geb. 1972 in Herborn, Aßlar, Bermoll

Oberlemp

Wahlvorschlag 7

Unabhängige Bürgerliste Oberlemp (UBO)

  1. Herr Küster, Markus, Natursteinschleifer, geb. 1984 in Wetzlar, Aßlar-Oberlemp
  2. Frau Förster, Sandra, Hausmeisterin, geb. 1972 in Braunfels, Aßlar-Oberlemp
  3. Herr Krau, Marco, Einrichtungsleiter WfbM, geb. 1976 in Gießen, Aßlar-Oberlemp
  4. Frau Arch, Beate, Kinderkrankenschwester, geb. 1969 in Witten, Aßlar-Oberlemp
  5. Herr Leidecker, Timo, Pastor, geb. 1981 in Gießen, Aßlar-Oberlemp
  6. Frau Schütz, Ann-Katrin, Angestellte, geb. 1994 in Erbach, Aßlar-Oberlemp
  7. Herr Discher, Kai, Schreiner, geb. 1972 in Ilmenau, Aßlar-Oberlemp

Werdorf

Wahlvorschlag 1

Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)

  1. Herr Grothe, Tobias, Polizeibeamter, geb. 1987 in Gießen, Aßlar, Werdorf

Wahlvorschlag 3

Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

  1. Herr Hahn, Birger, Oberstudienrat, geb. 1983 in Gießen, Aßlar, Werdorf
  2. Frau Spengler, Hannelore, Rechtsanwältin a.D., geb. 1949 in Rimhorn, Aßlar, Werdorf
  3. Herr Reinhardt, Felix, Projektleiter, geb. 1990 in Wetzlar, Aßlar, Werdorf
  4. Frau Schott, Bärbel, Dipl.-Verwaltungswirtin i.R., geb. 1960 in Wetzlar, Aßlar, Werdorf
  5. Herr Dr. Kleber, Peter, Rentner, geb. 1958 in Wetzlar, Aßlar, Werdorf
  6. Frau Bökel, Cornelia, Ärztin, geb. 1957 in Werdorf, Aßlar, Werdorf
  7. Herr Lebeau, Thorsten, Industriekaufmann, geb. 1986 in Ehringshausen, Aßlar, Werdorf
  8. Herr Djalek, Paul, Rentner, geb. 1950 in Werdorf jetzt Aßlar, Aßlar, Werdorf

Wahlvorschlag 4

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)

  1. Frau Menz, Katharina, Angestellte, geb. 1992 in Gießen, Aßlar, Werdorf
  2. Frau Rammhold, Anja, Brandschutzsachverständige, geb. 1985 in Mannheim, Aßlar, Werdorf
  3. Herr Rau, Michael, Angestellter, geb. 1972 in Ehringshausen, Aßlar, Werdorf

Wahlvorschlag 6

Freie Wählergemeinschaft (FWG)

  1. Herr Guckenbiehl, Jens, Softwareentwickler, geb. 1983 in Ehringshausen, Aßlar, Werdorf
  2. Frau Weiß, Nicole, Medizinische Fachangestellte, geb. 1986 in Wetzlar, Aßlar, Werdorf
  3. Herr Esser, Michael, Maschinenbautechniker, geb. 1972 in Ehringshausen, Aßlar, Werdorf
  4. Frau Schneider, Samira, Erzieherin, geb. 1993 in Wetzlar, Aßlar, Werdorf
  5. Herr Neubauer, Sebastian, Servicetechniker, geb. 1990 in Wetzlar, Aßlar, Werdorf

Klein-Altenstädten

Wahlvorschlag 1

Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)

  1. Herr Schlier, Gerhard, ö.b.u.v. Sachverständiger, geb. 1957 in Aßlar, Aßlar

Wahlvorschlag 6

Freie Wählergemeinschaft (FWG)

  1. Herr Schlegel, Klaus, Elektriker, geb. 1964 in Ehringshausen, Aßlar
  2. Herr Märtl, Jochen, Diplom Bauingenieur, geb. 1968 in Bergisch Gladbach, Aßlar
  3. Frau Götz, Karin, Rentnerin, geb. 1956 in Lich, Aßlar

Wahlvorschlag 7

Unabhängige Bürgerliste Klein-Altenstädten (UBK)

  1. Frau Berghäuser-Kuhn, Jenny, Bestatterin, geb. 1973 in Braunfels, Aßlar
  2. Herr Kuhn, Ralf, Stahlarbeiter, geb. 1962 in Gießen, Aßlar
  3. Herr Loß, Stefan, Redakteur, geb. 1962 in Duisburg, Aßlar
  4. Frau Maier-Tewes, Evelyn, Hausfrau, geb. 1964 in Wetzlar, Aßlar
  5. Herr Schößler, Daniel, selbst. Investmentmakler, geb. 1973 in Wetzlar, Aßlar
  6. Herr Tewes, Martin, Diplom Ingenieur, geb. 1964 in Bad Driburg, Aßlar

 

Aßlar, den 19.01.2026

Der Wahlleiter der Stadt Aßlar

gez. Timo Dietermann


Bekanntmachung Wahlvorschlag für die Wahl des Ausländerbeirates

Veröffentlicht am 19.01.2026

Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 16.01.2026 folgende Wahlvorschläge für die Ausländerbeiratswahl der Stadt Aßlar am 15.03.2026 zugelassen, die hiermit bekannt gegeben werden:

Wahlvorschlag 1

Allianz Aßlarer Bürger (AAB)

  1. Herr Arslan, lbrahim, Schlosser, geb. 1974 in Kulu, Aßlar
  2. Herr Dede, Osman, Sachverständiger, geb. 1969 in Ankara, Aßlar, Bechlingen
  3. Frau Arslan, Sema, Betreuerin, geb. 1976 in Kuzören, Aßlar
  4. Frau Dede, Filiz, Betreuerin, geb. 1978 in Hamm, Aßlar, Bechlingen
  5. Herr Özdemir, Asim, Dispo, geb. 1971 in Bozkurt, Aßlar
  6. Herr Altintas, Zafer, Werker, geb. 1964 in Kaman, Aßlar
  7. Frau Keskin, Yeliz, Bürokauffrau, geb. 1977 in Lahn-Wetzlar jetzt Wetzlar, Aßlar

 

Aßlar, den 19.01.2026

Der Wahlleiter der Stadt Aßlar

gez. Timo Dietermann


Start der Vermessung an der Dill

Veröffentlicht am 18.12.2025

Das Regierungspräsidium Gießen, Dezernat 41.2 Oberirdische Gewässer und Hochwasserschutz als Obere Wasserbehörde, beabsichtigt nach § 76 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) das Überschwemmungsgebiet für das Gewässer Dill neu festzusetzten. Die Neuermittlung erfolgt mittels einer zweidimensionalen hydrodynamisch-numerischen Modellierung.

Für die erforderlichen Ortsbegehungen und Vermessungsarbeiten des Gewässer Dill und seiner Zuläufe sind die Björnsen Beratende Ingenieure GmbH sowie das mit dieser Aufgabe betraute Vermessungspersonal der Geo Group als Beauftragte der Wasserbehörde nach §§ 100, 101 WHG sowie 63 und 71 Hessisches Wassergesetz (HWG) befugt, im Rahmen der Gewässeraufsicht für Ortsbegehungen und Vermessungsarbeiten das Gewässer zu befahren sowie Grundstücke zu betreten. Der Start der Vermessung ist für den 12.01.2026 terminiert, der Abschluss erfolgt voraussichtlich Ende März 2026.


Wasserhärtebereiche 2025

Veröffentlicht am 18.11.2025

Verbraucherinformation gemäß § 9 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz - WRMG) vom 17. Juli 2013 zuletzt geändert durch Artikel 10 Abs. 3 des Gesetzes vom 27.07.2021

Angabe der Wasserhärtebereiche im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Aßlar für 2025

Bei den Wasseruntersuchungen vom 18.08.2025 nach § 14 und Anlage 4 der Trinkwasserverordnung wurden die Härtebereiche des Trinkwassers ermittelt. Nachfolgend sind die Ergebnisse für die einzelnen Versorgungszonen aufgeführt.

Versorgungszone Wasserhärte Härtebereich
Aßlar, Hochzone 18 °dH (3,21 mmol CaCO3/l) hart
Aßlar, Tiefzone 14,2°dH (2,54 mmol CaCO3/l) hart
Klein-Altenstädten 14,2 °dH (2,54 mmol CaCO3/l) hart
Bechlingen  15,1 °dH (2,70 mmol CaCO3/l) hart
Berghausen 19,8 °dH (3,54 mmol CaCO3/l) hart
Bermoll 11,3 °dH (2,02 mmol CaCO3/l) mittel
Oberlemp 11,3 °dH (2,02 mmol CaCO3/l) mittel
Werdorf  5,6 °dH (1,00 mmol CaCO3/l) weich

Zur Hochzone gehören folgende Straßen:

Am Hohenroth, Bergstraße (ab Gebr.-Grimm-Str.) Am Bodenloh (von Pestalozzistr. bis Kantstr.), Egerlandweg, Erwin-Debus-Straße, Freih.-vom-Stein-Straße, Friedenstraße (ab Goethestr.), Gebr.-Grimm-Straße (bis Freih.-vom-Stein-Str.), Gleisenbach, Goethestraße, Grenzweg, Hangstraße, Hasselstraße, Herderstraße, Hohwardstraße (ab Goethestr.), Jüterboger Straße, Kantstraße (ab Bodenloh), Kirchberg, Lessingstraße, Pestalozzistraße, Schillerstraße, Schulstraße (bis Schule), Sovranostraße, Sudetenweg, Tannenbergweg, Zur schönen Aussicht.

Härtebereiche:

weich: weniger als 1.5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4° dH)

mittel: 1,5 bis 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4° bis 14 dH)

hart: mehr als 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht mehr als 14° dH)