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Amtliche Bekanntmachungen



Bekanntmachung über den Beschluss und die Einsichtnahme des Umlegungsplanes

Veröffentlicht am 13.03.2023

Bekanntmachung über den
Beschluss und die Einsichtnahme des Umlegungsplanes
(2. Nachtrag)

(gemäß § 69 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB))

im Umlegungsverfahren

Gemarkung Berghausen (1196),
Verfahrensgebiet „Berghausen-Ost“

ist der Umlegungsplan (2. Nachtrag), bestehend aus der Umlegungskarte und dem Umlegungsverzeichnis, nach § 66 Abs. 1 BauGB durch Beschluss der Umlegungsstelle vom 07.11.2022 aufgestellt worden.

Jeder, der ein berechtigtes Interesse darlegt, (§69 Abs. 2 BauGB) kann den Umlegungsplan beim Magistrat der Stadt Aßlar, Stadtverwaltung, Mühlgrabenstraße 1, in 35614 Aßlar, während der Dienststunden (Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Dienstag von 7:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie Montag und Dienstag von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr und Donnerstag von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr) nach vorheriger Terminabsprache unter der Telefonnummer 06441 803-421 (Frau Krauß) oder 06441 803-401 (Frau Theis) einsehen.

Weiterhin wird hiermit bekanntgemacht: Allen Beteiligten am Umlegungsverfahren wird ein ihre Rechte betreffender Auszug aus dem Umlegungsplan gem. § 70 Abs. 1 BauGB zugestellt.

Die Stadt Aßlar wird den Zeitpunkt, an dem der Umlegungsplan (2. Nachtrag) unanfechtbar wird, ortsüblich bekanntmachen.

Aßlar, den 15. März 2023   

Magistrat der Stadt Aßlar
Christian Schwarz, Bürgermeister
Dr. Stefan Zabeschek, 1. Stadtrat


Bebauungsplan Nr. 1.48 „Festplatz Klein-Altenstädten“, Klein-Altenstädten

Veröffentlicht am 28.02.2023

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 26.09.2022 dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1.48 „Festplatz Klein-Altenstädten“ sowie der Begründung zugestimmt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB beschlossen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1.48 „Festplatz Klein-Altenstädten“ befindet sich im Südwesten des Siedlungsbereiches Klein-Altenstädten und schließt dort in der Verlängerung der Wilhelmstraße an ein bestehendes Wohngebiet an. Der Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Klein-Altenstädten, Flur 2, das Flurstück 379 mit einer Größe von 3.644 m².

Gegenstand der Aufstellung ist die bauleitplanerische Sicherung der Fläche zur Nutzung eines Festplatzes sowie für einen Bereich für Stellplätze.

Der Entwurf des Bebauungsplanes liegt mit Begründung gemäß § 3 (2) BauGB in der Zeit vom 03.03.2023 bis 04.04.2023 bei der Stadtverwaltung der Stadt Aßlar, Mühlgrabenstr. 1, 35614 Aßlar, Fachdienst Bauen, Forst & Umwelt, Zimmer OG03 nach vorheriger Terminabstimmung unter 06441 803-412 (Frau Klotschkov) oder 06441 803-400 (Herr Krämer) während der Dienststunden (Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr, Dienstag von 7:00 bis 12:00 Uhr sowie Montag und Dienstag von 13:30 bis 16:00 Uhr und Donnerstag vom 13:30 bis 18:00 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Gemäß § 4a (4) BauGB werden die Planunterlagen zusätzlich in das Internet eingestellt und können auf der Homepage www.asslar.de unter der Rubrik Rathaus-Amtliche Bekanntmachungen eingesehen und heruntergeladen werden.

Es liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:

  1. Fachplanung in Form einer Faunistischen Betrachtung (Vögel, Haselmaus, Reptilien);
  2. Fachplanung in Form des Umweltberichts mit Informationen und Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Boden und Wasser, Klima und Luft, Fläche, Kultur- und Sachgüter, Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt sowie Landschaftsbild und deren Wechselwirkungen untereinander – gegliedert nach den Punkten Beschreibung und Bewertung;
  • Pflanzen
    Beschreibung und Bewertung der Biotop- und Nutzungstypen mit der Feststellung, dass der zukünftige Pflanzenbestand dem derzeitigen Artenspektrum entsprechen wird.
  • Tiere und biologische Vielfalt
    Der Planungsraum übernimmt für die Tierwelt insgesamt keine Beeinträchtigung.
  • Boden und Wasser, Fläche
    Beschreibung der Geologie, natürlichen Funktion, Archivfunktion, Empfindlichkeiten und Vorbelastungen. Daraus resultiert für den Boden eine mittlerer bis tlw. hohe Bedeutung. Beeinträchtigungen für das Schutzgut Fläche und Wasser können ausgeschlossen werden bzw. sind nicht zu erwarten.
  • Klima und Luft
    Beschreibung und Bewertung der klimatischen Funktionen des Plangebietes, mit dem Ergebnis, dass keine erheblichen Auswirkungen sind nicht zu erwarten.
  • Schutzgut Mensch
    Auf den Menschen haben sowohl wohnumfeldabhängige Faktoren wie die Wohn-, Erholungs- und Freizeitfunktionen sowie Aspekte des Immissionsschutzes als auch wirtschaftliche Funktionen wie z.B. die Land- und Forstwirtschaft Auswirkungen. Im Ergebnis weist das Plangebiet eine hohe Bedeutung auf.
  • Kultur- und Sachgüter
    Beschreibung, dass Kultur- und Sachgüter im Plangebiet untergeordneten Bedeutung sind.
  1. naturschutzfachliche Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung und Maßnahmenbeschreibung;
  2. Umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie von Privatpersonen zu folgenden Themenkomplexen:
  • Hinweis, dass für den Schutz des Waldes Auflagen und Hinweise einzuhalten sind.
  • Hinweis, dass bei Eingriffsberechnung der Ursprungszustand der Fläche angenommen werden muss.
  • Hinweis, dass die Arbeitshilfe zur Berücksichtigung von Bodenschutzbelangen zu beachten ist
  • Hinweis, dass grundsätzlich auf Bodenveränderungen bei Bodenaushubarbeiten zu achten ist.
  • Hinweis zum Thema Starkregen.
  • Hinweis, dass eine Versickerung des Niederschlagswasser nachzuweisen ist.
  • Hinweis, dass die zusätzliche Inanspruchnahme von landwirtschaftlich genutzter Fläche für Kompensationsmaßnahmen zu vermeiden ist.

Die Unterlagen können während der Offenlegung eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Entwurf von jedermann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung der Stadt Aßlar abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß §4 a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Die zur Bebauungsplanaufstellung abgegebenen Stellungnahmen werden in öffentlichen Sitzungen beraten und somit personenbezogene Daten, soweit sie für das Verfahren der Bebauungsplanaufstellung erforderlich sind, der Stadtverordnetenversammlung und mithin der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Die einschlägigen personenbezogenen Daten werden gesondert verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt von der übrigen Verwaltung der Stadt Aßlar personell und organisatorisch getrennt. Es erfolgt keine Nutzung dieser personenbezogenen Daten durch eine andere Stelle für andere Verwaltungszwecke oder eine Übermittlung an eine andere Stelle bis auf das beauftragte Planungsbüro.

Die Stadt Aßlar hat gemäß § 4b BauGB für die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach den §§ 2a bis 4a BauGB das Planungsbüro Koch aus Aßlar beauftragt.

Aßlar, den 01.03.2023

Der Magistrat der Stadt Aßlar
Christian Schwarz
Bürgermeister

Anlagen


Bebauungsplan Nr. 1.48 „Festplatz Klein-Altenstädten“
Begründung
Umweltbericht
Umweltrelevante Stellungnahmen
Faunistische Erfassung