Veröffentlicht am 13.01.2025
Die Stadt Aßlar hat in ihrer Sitzung am 16.12.2024 dem Entwurf des Bebauungsplanes „Grundschule Werdorf“, Stadtteil Werdorf, sowie der Begründung zugestimmt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB beschlossen.
Der Geltungsbereich liegt in der Gemarkung Werdorf, Flur 31, betroffene Flurstücke mit einer Gesamtgröße von 10.890 m² sind: 66/1, 67/1, 68, 69, 70, 71, 72, 73, 74 sowie in der Flur 24 Flurstück 180/88.
Gegenstand der Änderung ist die Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Schule“.
Der Entwurf des Bebauungsplanes wird mit Begründung gemäß § 3 (2) BauGB in der Zeit von Montag, dem 13.01.2025 bis Freitag, dem 14.02.2025 auf der Internetseite der Stadt Aßlar unter der Adresse www.asslar.de unter der Rubrik Rathaus, Amtliche Bekanntmachungen veröffentlicht. Die Unterlagen können dort eingesehen und heruntergeladen werden.
Zusätzlich liegen die Unterlagen im gleichen Zeitraum bei der Stadtverwaltung der Stadt Aßlar, Fachdienst Bauen, Forst und Umwelt, Mühlgrabenstraße 1, 35614 Aßlar, Zimmer OG-03, öffentlich aus und können während der Dienststunden (montags bis freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr, sowie montags, dienstags und donnerstags von 13:30 bis 16:00 Uhr) von jedermann eingesehen werden.
Es liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:
1) Fachplanungen in Form des Landschaftsplanerischen Beitrages (Biotoptypenkartierung) sowie des Artenschutzbeitrages/einer Artenschutzrechtlichen Betrachtung;
2) Fachplanung in Form des Umweltberichts mit Informationen und Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Boden und Wasser, Klima und Luft, Fläche, Kultur- und Sachgüter, Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt sowie Landschaftsbild und deren Wechselwirkungen untereinander – gegliedert nach den Punkten Beschreibung und Bewertung;
a. Pflanzen
Beschreibung und Bewertung der Biotop- und Nutzungstypen mit der Feststellung, dass der Planungsraum für die Pflanzenwelt eine ziemlich geringe Bedeutung einnimmt.
b. Tiere und biologische Vielfalt
Der Planungsraum übernimmt für die Tierwelt insgesamt eine ziemlich geringe Bedeutung.
c. Boden und Wasser
Beschreibung der Geologie, natürlichen Funktion, Archivfunktion, Empfindlichkeiten und Vorbelastungen. Daraus resultiert, dass dem Schutzgut Boden und Wasser nur eine ziemlich geringe Bedeutung im Plangebiet zukommt.
d. Klima und Luft
Beschreibung und Bewertung der klimatischen Funktionen des Plangebietes, mit dem Ergebnis, dass der Entstehung von Wärmeinseln durch Versiegelung mit lokalklimatischen Auswirkungen durch eine Beschränkung der Bodenversieglung und Flächen zum Anpflanzen entgegengewirkt wird und somit das Schutzgut eine ziemlich niedrige Bedeutung einnimmt.
e. Landschaftsbild
Beschreibung und Bewertung des Schutzgutes mit dem Resultat, dass durch die ergriffenen gestalterischen Maßnahmen dem Landschaftsbild insgesamt eine ziemlich geringe Bedeutung zufällt.
f.Schutzgut Mensch
Auf den Menschen haben sowohl wohnumfeldabhängige Faktoren wie die Wohn-, Erholungs- und Freizeitfunktionen sowie Aspekte des Immissionsschutzes als auch wirtschaftliche Funktionen wie z.B. die Land- und Forstwirtschaft Auswirkungen. Im Ergebnis weist das Plangebiet recht niedrige Bedeutung im Bezug auf das Schutzgut Mensch auf, da eine Vielzahl an Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen dem Eingriff entgegenwirken.
g. Kultur- und Sachgüter
Beschreibung, dass Kultur- und Sachgüter im Plangebiet von keiner nennenswerten Bedeutung sind.
h. Fläche
Die Neubeanspruchung von der Fläche nimmt eine ziemlich geringe Bedeutung ein.
3) naturschutzfachliche Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung und Maßnahmenbeschreibung;
4) Umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu folgenden Themenkomplexen:
a. Überplanung einer Streuobstfläche
b. Bewertung der Fauna
c. Kompensation
d. Überschwemmungsgebiet
e. Grundwasser
f. Bodenschutz
Die Unterlagen können während der Offenlegung eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Entwurf von jedermann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4 a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Die zum Bebauungsplan abgegebenen Stellungnahmen werden in öffentlichen Sitzungen beraten und somit personenbezogene Daten, soweit sie für das Verfahren der Bebauungsplan erforderlich sind, der Stadtverordnetenversammlung und mithin der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Die einschlägigen personenbezogenen Daten werden gesondert verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt von der übrigen Verwaltung der Stadt Aßlar personell und organisatorisch getrennt. Es erfolgt keine Nutzung dieser personenbezogenen Daten durch eine andere Stelle für andere Verwaltungszwecke oder eine Übermittlung an eine andere Stelle bis auf das beauftragte Planungsbüro.
Die Stadt Aßlar hat gemäß § 4b BauGB für die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach den §§ 2a bis 4a BauGB das Planungsbüro Koch aus Aßlar beauftragt.
Der Magistrat der Stadt Aßlar
Christian Schwarz, Bürgermeister
Veröffentlicht am 13.01.2025
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Aßlar hat in ihrer Sitzung am 16.12.2024 dem Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes, Stadtteil Werdorf, sowie der Begründung zugestimmt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB beschlossen.
Der Geltungsbereich dieser Änderung befindet sich in der Gemarkung Werdorf, Flur 31, betroffene Flurstücke mit einer Gesamtgröße von 10.890 m² sind: 66/1, 67/1, 68, 69, 70, 71, 72, 73, 74 sowie in der Flur 24 Flurstück 180/88.
Gegenstand der Änderung ist die Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Schule“.
Der Entwurf des Flächennutzungsplanes wird mit Begründung gemäß § 3 (2) BauGB in der Zeit von Montag, dem 13.01.2025 bis Freitag, dem 14.02.2025 auf der Internetseite der Stadt Aßlar unter der Adresse www.asslar.de unter der Rubrik Rathaus, Amtliche Bekanntmachungen veröffentlicht. Die Unterlagen können dort eingesehen und heruntergeladen werden.
Zusätzlich liegen die Unterlagen im gleichen Zeitraum bei der Stadtverwaltung der Stadt Aßlar, Fachdienst Bauen, Forst und Umwelt, Mühlgrabenstraße 1, 35614 Aßlar, Zimmer OG-03, öffentlich aus und können während der Dienststunden (montags bis freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr, sowie montags, dienstags und donnerstags von 13:30 bis 16:00 Uhr) von jedermann eingesehen werden.
Es liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:
1) Fachplanungen in Form des Landschaftsplanerischen Beitrages (Biotoptypenkartierung) sowie des Artenschutzbeitrages/einer Artenschutzrechtlichen Betrachtung;
2) Fachplanung in Form des Umweltberichts mit Informationen und Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Boden und Wasser, Klima und Luft, Fläche, Kultur- und Sachgüter, Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt sowie Landschaftsbild und deren Wechselwirkungen untereinander – gegliedert nach den Punkten Beschreibung und Bewertung;
a. Pflanzen
Beschreibung und Bewertung der Biotop- und Nutzungstypen mit der Feststellung, dass der Planungsraum für die Pflanzenwelt eine ziemlich geringe Bedeutung einnimmt.
b. Tiere und biologische Vielfalt
Der Planungsraum übernimmt für die Tierwelt insgesamt eine ziemlich geringe Bedeutung.
c. Boden und Wasser
Beschreibung der Geologie, natürlichen Funktion, Archivfunktion, Empfindlichkeiten und Vorbelastungen. Daraus resultiert, dass dem Schutzgut Boden und Wasser nur eine ziemlich geringe Bedeutung im Plangebiet zukommt.
d. Klima und Luft
Beschreibung und Bewertung der klimatischen Funktionen des Plangebietes, mit dem Ergebnis, dass der Entstehung von Wärmeinseln durch Versiegelung mit lokalklimatischen Auswirkungen durch eine Beschränkung der Bodenversieglung und Flächen zum Anpflanzen entgegengewirkt wird und somit das Schutzgut eine ziemlich niedrige Bedeutung einnimmt.
e. Landschaftsbild
Beschreibung und Bewertung des Schutzgutes mit dem Resultat, dass durch die ergriffenen gestalterischen Maßnahmen dem Landschaftsbild insgesamt eine ziemlich geringe Bedeutung zufällt.
f. Schutzgut Mensch
Auf den Menschen haben sowohl wohnumfeldabhängige Faktoren wie die Wohn-, Erholungs- und Freizeitfunktionen sowie Aspekte des Immissionsschutzes als auch wirtschaftliche Funktionen wie z.B. die Land- und Forstwirtschaft Auswirkungen. Im Ergebnis weist das Plangebiet recht niedrige Bedeutung im Bezug auf das Schutzgut Mensch auf, da eine Vielzahl an Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen dem Eingriff entgegenwirken.
g. Kultur- und Sachgüter
Beschreibung, dass Kultur- und Sachgüter im Plangebiet von keiner nennenswerten Bedeutung sind.
h. Fläche
Die Neubeanspruchung von der Fläche nimmt eine ziemlich geringe Bedeutung ein.
3) naturschutzfachliche Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung und Maßnahmenbeschreibung;
4) Umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu folgenden Themenkomplexen:
a. Gewässer- und Hochwasserschutz
b. Grundwasser
c. Bodenschutz
Die Unterlagen können während der Offenlegung eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Entwurf von jedermann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4 a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben. Ferner wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung i.S.d. § 4 (3) Satz 1 Nr. 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 (2) UmwRG gemäß § 7 (3) Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Die zur Flächennutzungsplanänderung abgegebenen Stellungnahmen werden in öffentlichen Sitzungen beraten und somit personenbezogene Daten, soweit sie für das Verfahren der Flächennutzungsplanänderung erforderlich sind, der Stadtverordnetenversammlung und mithin der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Die einschlägigen personenbezogenen Daten werden gesondert verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt von der übrigen Verwaltung der Stadt Aßlar personell und organisatorisch getrennt. Es erfolgt keine Nutzung dieser personenbezogenen Daten durch eine andere Stelle für andere Verwaltungszwecke oder eine Übermittlung an eine andere Stelle bis auf das beauftragte Planungsbüro.
Die Stadt Aßlar hat gemäß § 4b BauGB für die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach den §§ 2a bis 4a BauGB das Planungsbüro Koch aus Aßlar beauftragt.
Der Magistrat der Stadt Aßlar
Christian Schwarz, Bürgermeister
Veröffentlicht am 22.01.2025
In der Stadt Aßlar, Landkreis Lahn-Dill, Reg.-Bez. Gießen sind in der Gemarkung Oberlemp die Wegeparzellen Flur 3, Flurstücke 21/10 (Teilstück) sowie 21/2 für den Verkehr entbehrlich geworden.
Es wird beabsichtigt, die Wegeparzellen mit Wirkung vom 23.04.2024 einzuziehen.
Einwendungen gegen die beabsichtigte Einziehung können bei der Stadtverwaltung der Stadt Aßlar, Mühlgrabenstraße 1, VG 2, EG Zimmer 5 bei Frau Rother schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Aßlar, den 22.01.2025
Der Magistrat der Stadt Aßlar
Christian Schwarz, Bürgermeister
Veröffentlicht am 22.01.2025
In der Stadt Aßlar, Landkreis Lahn-Dill, Reg.-Bez. Gießen ist in der Gemarkung Berghausen die Wegeparzelle Flur 2, Flurstück 80/1 für den Verkehr entbehrlich geworden.
Es wird beabsichtigt, die Wegeparzelle mit Wirkung vom 23.04.2024 einzuziehen.
Einwendungen gegen die beabsichtigte Einziehung können bei der Stadtverwaltung der Stadt Aßlar, Mühlgrabenstraße 1, VG 2, EG Zimmer 5 bei Frau Rother schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Aßlar, den 22.01.2025
Der Magistrat der Stadt Aßlar
Christian Schwarz, Bürgermeister