Aufgrund von Umbauarbeiten finden Sie die Information derzeit am Seiteneingang. Das Einwohnermeldeamt befindet sich wie gewohnt am Haupteingang.
Veröffentlicht am 07.01.2026
Der Magistrat der Stadt Aßlar, Fachdienst Sicherheit & Ordnung, Fachbereich Bürgerservice- darf aufgrund des Bundesmeldegesetzes aus dem Einwohnermelderegister Auskünfte erteilen.
Es besteht jedoch die Möglichkeit dem zu widersprechen:
Nutzen Sie den folgenden Link, um zum entsprechenden Formular zu gelangen:
https://www.asslar.de/downloads/dyn/1619/antrag_auf_einrichtung_einer_uebermittlungssperre.pdf oder ganz einfach über den QR-Code.
Aus Datenschutzgründen haben die betroffenen Einwohner das Recht, der Weitergabe ihrer Daten an die o.g. Gruppen, auch einzelne, ohne Angabe von Gründen zu widersprechen.
Für „Auskunftssperre für Gefahr für Leben, Gesundheit, Persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen (§ 51 BMG)“ ist grundsätzlich ein Antrag mit schriftlicher Begründung beim vorstehenden Fachdienst zu stellen.
Aufgrund des Wehrdienstmodernisierungsgesetzes (§ 34 a BMG Datenabruf der Bundeswehr gem. WDModG) besteht seit 01.01.2026 kein Widerspruchsrecht mehr für Auskünfte an die Wehrverwaltung.
Sollten Sie weitere Informationen benötigen wenden, Sie sich an das Einwohnermeldeamt
der Stadt Aßlar, Mühlgrabenstraße 1, 35614 Aßlar.
Veröffentlicht am 18.12.2025
Das Regierungspräsidium Gießen, Dezernat 41.2 Oberirdische Gewässer und Hochwasserschutz als Obere Wasserbehörde, beabsichtigt nach § 76 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) das Überschwemmungsgebiet für das Gewässer Dill neu festzusetzten. Die Neuermittlung erfolgt mittels einer zweidimensionalen hydrodynamisch-numerischen Modellierung.
Für die erforderlichen Ortsbegehungen und Vermessungsarbeiten des Gewässer Dill und seiner Zuläufe sind die Björnsen Beratende Ingenieure GmbH sowie das mit dieser Aufgabe betraute Vermessungspersonal der Geo Group als Beauftragte der Wasserbehörde nach §§ 100, 101 WHG sowie 63 und 71 Hessisches Wassergesetz (HWG) befugt, im Rahmen der Gewässeraufsicht für Ortsbegehungen und Vermessungsarbeiten das Gewässer zu befahren sowie Grundstücke zu betreten. Der Start der Vermessung ist für den 12.01.2026 terminiert, der Abschluss erfolgt voraussichtlich Ende März 2026.
Veröffentlicht am 18.11.2025
Verbraucherinformation gemäß § 9 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz - WRMG) vom 17. Juli 2013 zuletzt geändert durch Artikel 10 Abs. 3 des Gesetzes vom 27.07.2021
Angabe der Wasserhärtebereiche im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Aßlar für 2025
Bei den Wasseruntersuchungen vom 18.08.2025 nach § 14 und Anlage 4 der Trinkwasserverordnung wurden die Härtebereiche des Trinkwassers ermittelt. Nachfolgend sind die Ergebnisse für die einzelnen Versorgungszonen aufgeführt.
| Versorgungszone | Wasserhärte | Härtebereich |
| Aßlar, Hochzone | 18 °dH (3,21 mmol CaCO3/l) | hart |
| Aßlar, Tiefzone | 14,2°dH (2,54 mmol CaCO3/l) | hart |
| Klein-Altenstädten | 14,2 °dH (2,54 mmol CaCO3/l) | hart |
| Bechlingen | 15,1 °dH (2,70 mmol CaCO3/l) | hart |
| Berghausen | 19,8 °dH (3,54 mmol CaCO3/l) | hart |
| Bermoll | 11,3 °dH (2,02 mmol CaCO3/l) | mittel |
| Oberlemp | 11,3 °dH (2,02 mmol CaCO3/l) | mittel |
| Werdorf | 5,6 °dH (1,00 mmol CaCO3/l) | weich |
Zur Hochzone gehören folgende Straßen:
Am Hohenroth, Bergstraße (ab Gebr.-Grimm-Str.) Am Bodenloh (von Pestalozzistr. bis Kantstr.), Egerlandweg, Erwin-Debus-Straße, Freih.-vom-Stein-Straße, Friedenstraße (ab Goethestr.), Gebr.-Grimm-Straße (bis Freih.-vom-Stein-Str.), Gleisenbach, Goethestraße, Grenzweg, Hangstraße, Hasselstraße, Herderstraße, Hohwardstraße (ab Goethestr.), Jüterboger Straße, Kantstraße (ab Bodenloh), Kirchberg, Lessingstraße, Pestalozzistraße, Schillerstraße, Schulstraße (bis Schule), Sovranostraße, Sudetenweg, Tannenbergweg, Zur schönen Aussicht.
Härtebereiche:
weich: weniger als 1.5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4° dH)
mittel: 1,5 bis 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4° bis 14 dH)
hart: mehr als 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht mehr als 14° dH)