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Veröffentlicht am 27.09.2023
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 25. September 2023 auf Empfehlung der Betriebskommission und des Magistrates einstimmig beschlossen, den Jahresabschluss und den Lagebericht der Stadtwerke Aßlar für das Wirtschaftsjahr 2022 gem. § 27 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Nr. 11 der Eigenbetriebssatzung in folgender Form festzustellen:
Die Bilanzsumme wird festgestellt auf: | 21.510.742,95 € |
Das Jahresergebnis wird festgestellt auf: | 458.427,85 € |
Wasserversorgung (Gewinn): | 159.958,27 € |
Abwasserbeseitigung (Gewinn): | 298.469,58 € |
Der Gewinn des Jahres 2022 in Höhe von 458.427,85 € wird wie folgt behandelt:
im Bereich Wasserversorgung:
Der Jahresgewinn in Höhe von 159.958,27 € soll zur Einstellung in die Rücklagen verwendet werden
im Bereich Abwasserentsorgung:
Der Jahresgewinn in Höhe von 298.469,58 € soll zur Einstellung in die Rücklagen verwendet werden.
Wir haben den Jahresabschluss des Eigenbetriebes Stadtwerke Aßlar - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschafts-jahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31.Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht des Eigenbetriebes Stadtwerke Aßlar für das Geschäftsjahr vom 1. Janu-ar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes i. V. m. den einschlägigen deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbetriebes zum 31. Dezember 2022 sowie seiner Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften des § 26 HesEigBGes i. V. m. § 289 HGB und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichtes geführt hat.
Dreieich, 22. Mai 2023
Schüllermann und Partner AG
Wrtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
gez. | gez. |
Dipl.-Finw. (FH) Wolfgang Kaiser | MSc Marcel Kempf |
Wirtschaftsprüfer | Wirtschaftsprüfer |
Der Jahresabschluss und der Lagebericht der Stadtwerke Aßlar für das Wirtschaftsjahr 2022 liegen in der Zeit vom 28. bis 29. September, am 2. Oktober, vom 4. bis 6. Oktober sowie am 9. Oktober 2023 im Rathaus der Stadt Aßlar, Verwaltungsgebäude II, Mühlgrabenstraße 1, während der Dienststunden öffentlich aus. Zur Einsichtnahme vereinbaren Sie bitte einen Termin unter der Telefonnummer 06441 803-502.
Auf diese öffentliche Auslegung wird hiermit besonders hingewiesen.
Aßlar, 27. September 2023
Betriebsleitung der Stadtwerke Aßlar
gez. Thorsten Adelmann, Kaufm. Betriebsleiter
gez. Thomas Schäfer, Techn. Betriebsleiter
Veröffentlicht am 08.09.2023
Bei den Wasseruntersuchungen vom 04.07.2023 nach § 14 und Anlage 4 der Trinkwasserverordnung wurden die Härtebereiche des Trinkwassers ermittelt. Nachfolgend sind die Ergebnisse für die einzelnen Versorgungszonen aufgeführt.
Versorgungszone |
Wasserhärte |
Härtebereich |
Aßlar, Hochzone | 18,3 °dH (3,27 mmol CaCO3/l) | hart |
Aßlar, Tiefzone | 14,2°dH (2,54 mmol CaCO3/l) | hart |
Klein-Altenstädten | 14,2 °dH (2,54 mmol CaCO3/l) | hart |
Bechlingen | 15,7 °dH (2,80 mmol CaCO3/l) | hart |
Berghausen | 18,4 °dH (3,29 mmol CaCO3/l) | hart |
Bermoll | 10,7 °dH (1,91 mmol CaCO3/l) | mittel |
Oberlemp | 10,7 °dH (1,91 mmol CaCO3/l) | mittel |
Werdorf | 5,5 °dH (0,98 mmol CaCO3/l) | weich |
Zur Hochzone gehören folgende Straßen:
Am Hohenroth, Bergstraße (ab Gebr.-Grimm-Str.) Am Bodenloh (von Pestalozzistr. bis Kantstr.), Egerlandweg, Erwin-Debus-Straße, Freih.-vom-Stein-Straße, Friedenstraße (ab Goethestr.), Gebr.-Grimm-Straße (bis Freih.-vom-Stein-Str.), Gleisenbach, Goethestraße, Grenzweg, Hangstraße, Hasselstraße, Herderstraße, Hohwardstraße (ab Goethestr.), Jüterboger Straße, Kantstraße (ab Bodenloh), Kirchberg, Lessingstraße, Pestalozzistraße, Schillerstraße, Schulstraße (bis Schule), Sovranostraße, Sudetenweg, Tannenbergweg, Zur schönen Aussicht.
Härtebereiche:
weich: weniger als 1.5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4° dH)
mittel: 1,5 bis 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4° bis 14 dH)
hart: mehr als 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht mehr als 14° dH)
Veröffentlicht am 31.05.2023
Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht erfolgt zwischen dem 5. und 9. Juni 2023 die jährliche Überprüfung der Standfestigkeit von Grabmalen auf allen Friedhöfen der Stadt Aßlar.
Die Friedhofsverwaltung ist gem. § 36 (2) der z. Zt. gültigen Friedhofsordnung hierzu verpflichtet.
Nicht standsichere Grabmale werden durch einen Aufkleber gekennzeichnet.
Die Nutzungsberechtigten sind verpflichtet, nicht standsichere Grabmale instand setzen zu lassen.
Wir bitten die Nutzungsberechtigten um Ihr Verständnis.
Die Überprüfung dient zur Vermeidung von Unfällen auf den Friedhöfen.
Für Rückfragen steht Ihnen der Fachbereich Personenstands- und Friedhofsangelegenheiten zur Verfügung.
Der Magistrat der Stadt Aßlar
Fachdienst Sicherheit und Ordnung
Fachbereich Personenstands- und Friedhofsangelegenheiten
E-Mail: standesamt@asslar.de
Tel. 06441 803-330 oder 06441 803-333
Veröffentlicht am 26.04.2023
In der Umlegung für das Verfahrensgebiet „Berghausen-Ost“ in der Gemarkung Berghausen (1196) wird nach § 71 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht, dass der Umlegungsplan (2. Nachtrag) vom 07.11.2022 am 13.04.2023 unanfechtbar geworden ist. Mit dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die neuen Eigentümerinnen und Eigentümer werden hiermit in den Besitz der zugeteilten neuen Grundstücke eingewiesen. Die im Umlegungsverzeichnis ausgewiesenen Geldleistungen sind fällig.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die obenstehende Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung bei der Umlegungsstelle, dem Magistrat der Stadt Aßlar, Mühlgrabenstr. 1, Stadtverwaltung, in 35614 Aßlar während der allgemeinen Dienststunden schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.
Aßlar, den 26. April 2023
Magistrat der Stadt Aßlar
Christian Schwarz, Bürgermeister