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Amtliche Bekanntmachungen



Widerspruchsrecht im Bundesmeldegesetz (BMG)

Veröffentlicht am 07.01.2026

Der Magistrat der Stadt Aßlar, Fachdienst Sicherheit & Ordnung, Fachbereich Bürgerservice- darf aufgrund des Bundesmeldegesetzes aus dem Einwohnermelderegister Auskünfte erteilen.

Es besteht jedoch die Möglichkeit dem zu widersprechen:

  • An öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften (§ 42 Abs. 3 Satz 2 BMG)
  • An Parteien und Wählergruppen (§ 50 Abs. 5 BMG)
  • Adressbuchverlage (§ 50 Abs. 5 BMG)
  • Bedingter Sperrvermerk möglich bei besonderen schutzwürdigen Einrichtungen
    (§ 52 BMG)
  • Veröffentlichung Alters- und Ehejubiläen (§ 50 Abs. 5 BMG)

Nutzen Sie den folgenden Link, um zum entsprechenden Formular zu gelangen:

https://www.asslar.de/downloads/dyn/1619/antrag_auf_einrichtung_einer_uebermittlungssperre.pdf oder ganz einfach über den QR-Code.

Aus Datenschutzgründen haben die betroffenen Einwohner das Recht, der Weitergabe ihrer Daten an die o.g. Gruppen, auch einzelne, ohne Angabe von Gründen zu widersprechen.

Für „Auskunftssperre für Gefahr für Leben, Gesundheit, Persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen (§ 51 BMG)“ ist grundsätzlich ein Antrag mit schriftlicher Begründung beim vorstehenden Fachdienst zu stellen.

Aufgrund des Wehrdienstmodernisierungsgesetzes (§ 34 a BMG Datenabruf der Bundeswehr gem. WDModG) besteht seit 01.01.2026 kein Widerspruchsrecht mehr für Auskünfte an die Wehrverwaltung.

Sollten Sie weitere Informationen benötigen wenden, Sie sich an das Einwohnermeldeamt
der Stadt Aßlar, Mühlgrabenstraße 1, 35614 Aßlar.


Start der Vermessung an der Dill

Veröffentlicht am 18.12.2025

Das Regierungspräsidium Gießen, Dezernat 41.2 Oberirdische Gewässer und Hochwasserschutz als Obere Wasserbehörde, beabsichtigt nach § 76 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) das Überschwemmungsgebiet für das Gewässer Dill neu festzusetzten. Die Neuermittlung erfolgt mittels einer zweidimensionalen hydrodynamisch-numerischen Modellierung.

Für die erforderlichen Ortsbegehungen und Vermessungsarbeiten des Gewässer Dill und seiner Zuläufe sind die Björnsen Beratende Ingenieure GmbH sowie das mit dieser Aufgabe betraute Vermessungspersonal der Geo Group als Beauftragte der Wasserbehörde nach §§ 100, 101 WHG sowie 63 und 71 Hessisches Wassergesetz (HWG) befugt, im Rahmen der Gewässeraufsicht für Ortsbegehungen und Vermessungsarbeiten das Gewässer zu befahren sowie Grundstücke zu betreten. Der Start der Vermessung ist für den 12.01.2026 terminiert, der Abschluss erfolgt voraussichtlich Ende März 2026.


Wasserhärtebereiche 2025

Veröffentlicht am 18.11.2025

Verbraucherinformation gemäß § 9 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz - WRMG) vom 17. Juli 2013 zuletzt geändert durch Artikel 10 Abs. 3 des Gesetzes vom 27.07.2021

Angabe der Wasserhärtebereiche im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Aßlar für 2025

Bei den Wasseruntersuchungen vom 18.08.2025 nach § 14 und Anlage 4 der Trinkwasserverordnung wurden die Härtebereiche des Trinkwassers ermittelt. Nachfolgend sind die Ergebnisse für die einzelnen Versorgungszonen aufgeführt.

Versorgungszone Wasserhärte Härtebereich
Aßlar, Hochzone 18 °dH (3,21 mmol CaCO3/l) hart
Aßlar, Tiefzone 14,2°dH (2,54 mmol CaCO3/l) hart
Klein-Altenstädten 14,2 °dH (2,54 mmol CaCO3/l) hart
Bechlingen  15,1 °dH (2,70 mmol CaCO3/l) hart
Berghausen 19,8 °dH (3,54 mmol CaCO3/l) hart
Bermoll 11,3 °dH (2,02 mmol CaCO3/l) mittel
Oberlemp 11,3 °dH (2,02 mmol CaCO3/l) mittel
Werdorf  5,6 °dH (1,00 mmol CaCO3/l) weich

Zur Hochzone gehören folgende Straßen:

Am Hohenroth, Bergstraße (ab Gebr.-Grimm-Str.) Am Bodenloh (von Pestalozzistr. bis Kantstr.), Egerlandweg, Erwin-Debus-Straße, Freih.-vom-Stein-Straße, Friedenstraße (ab Goethestr.), Gebr.-Grimm-Straße (bis Freih.-vom-Stein-Str.), Gleisenbach, Goethestraße, Grenzweg, Hangstraße, Hasselstraße, Herderstraße, Hohwardstraße (ab Goethestr.), Jüterboger Straße, Kantstraße (ab Bodenloh), Kirchberg, Lessingstraße, Pestalozzistraße, Schillerstraße, Schulstraße (bis Schule), Sovranostraße, Sudetenweg, Tannenbergweg, Zur schönen Aussicht.

Härtebereiche:

weich: weniger als 1.5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4° dH)

mittel: 1,5 bis 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4° bis 14 dH)

hart: mehr als 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht mehr als 14° dH)