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Amtliche Bekanntmachungen



Öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 8. Juli 2024 über die Erteilung der Entlastung des Magistrats und Veröffentlichung der Auslegung der Jahresabschlüsse für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 gem. § 114 HGO

Veröffentlicht am 24.07.2024

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 8. Juli 2024 aufgrund der durchgeführten Prüfung des Rechnungsprüfungsamtes (Abteilung Revision) des Lahn-Dill-Kreises die vorliegenden Jahresabschlüsse für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 festgestellt und erteilt dem Magistrat gemäß §114 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der derzeit geltenden Fassung Entlastung.

Es wird hiermit öffentlich bekanntgemacht, dass die Jahresabschlüsse 2019 und 2020 der Stadt Aßlar in der Zeit vom 25. Juli bis 26. Juli 2024 und vom 29. Juli bis 2. August 2024 im Rathaus der Stadt Aßlar, Mühlgrabenstraße 1, während der Dienststunden nach den Bestimmungen gem. §114 HGO der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) öffentlich ausgelegt werden. Zur Einsichtnahme vereinbaren Sie bitte einen Termin unter folgender Telefonnummer 06441/803-131. Auf diese öffentliche Auslegung wird hiermit besonders hingewiesen.

35614 Aßlar, 23. Juli 2024
Der Magistrat der Stadt Aßlar

gez.
Christian Schwarz
Bürgermeister