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Allgemeines

Die Stadtverordnetenversammlung ist das oberste Organ der Stadt. In Aßlar hat sie (gemäß der Hessischen Gemeindeordnung) 37 Mitglieder. Sie trifft die wichtigen und grundsätzlichen Entscheidungen und erlässt kommunale Satzungen, also „Gesetze“ auf städtischer Ebene.

Außerdem schafft die Stadtverordnetenversammlung durch den Haushaltsplan den finanziellen Rahmen und überwacht die gesamte Verwaltung. Ausschüsse sind Hilfsorgane der Stadtverordnetenversammlung und bereiten deren Beschlüsse vor.

Der Magistrat ist die Verwaltungsbehörde der Stadt und hat (in Aßlar) zwölf Mitglieder. Er führt die laufenden Geschäfte der Verwaltung nach den Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung im Rahmen des Haushaltsplanes.