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Trinkwassernotversorgung

Das Konzept der Notversorgung:

Eine Erkenntnis aus den ungewöhnlich trockenen Sommern der letzten Jahre ist, dass die Trinkwassernotversorgung überprüft und krisenfester gemacht werden muss. Trinkwasser ist das wichtigste Lebensmittel. Die bisherige Vorsorge- und Standortplanung der Trinkwassernotversorgung stammte noch aus den Zeiten des „Kalten Kriegs“.

Die Trinkwassernotversorgung wird in dem Gesetz über die Sicherstellung von Leistungen auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft für Zwecke der Verteidigung (Wassersicherstellungsgesetz WasSiG) geregelt.

Aufgabe der Trinkwassernotversorgung ist die Gewährleistung einer Grundversorgung der Bevölkerung in Deutschland mit überlebensnotwendigem Trinkwasser im Verteidigungsfall.

Die Inhaber von Wasserversorgungsanlagen werden zur Erhaltung dieser Anlagen verpflichtet. Des Weiteren können sie zum Bau und Umbau von Brunnen, Wasserbehältern, Verbundleitungen, Umgehungsleitungen und Pumpanlagen sowie von ähnlichen Anlagen im Rahmen Ihrer Versorgungsaufgabe verpflichtet werden.

Heute gibt es jedoch veränderte Gefahren für die Trinkwasserversorgung: Gewandelte Bevölkerungszahlen, klimawandelbedingte Wetterextreme, hybride Angriffe auf Wasserversorgungsunternehmen, schwere Unfälle oder ein großflächiger, langandauernder Stromausfall (Blackout).

Es gilt, die Resilienz der öffentlichen Wasserversorgung ursachenunabhängig durch Erhöhung der Verfügbarkeit von Redundanzen und Härtung der Anlagen für relevante Szenarien zu stärken.

Die Bundesregierung hat mit dem zuständigen Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe ein Förderprogramm (Konjunkturpaket der Bundesregierung für Maßnahmen im Bereich der Wassersicherstellung) aufgelegt, um die Wasserversorgung für die Bevölkerung robuster zu machen.

Maßnahmen aus den Bereichen Sanierung von Notbrunnen, Notstromversorgung und Verbundleitungen waren förderfähig. Die Mittelbeantragung erfolgte über das zuständige Regierungspräsidium.

Die Stadtwerke Aßlar konnten die von der Bundesregierung angebotenen Fördermöglichkeiten in allen Bereichen nutzen.

So zum Beispiel durch die Errichtung einer Verbundleitung zwischen Bechlingen und Oberlemp im Jahr 2022, die die Versorgungssicherheit für Oberlemp und Bermoll erheblich verbessern konnte.

Auch im Bereich der eigentlichen Ersatz- und Notversorgung konnten die Stadtwerke Aßlar von dem Förderprogramm profitieren.

Die Sicherung dieser Mindestversorgung im Fall einer starken Einschränkung oder eines Ausfalls der Kritischen Infrastruktur Wasserversorgung umfasst folgende Bestandteile:

a. Die öffentliche Wasserversorgung sollte bei einem großflächigen Stromausfall mindestens 72 Stunden so funktionstüchtig sein, dass über diesen Zeitraum Wasser in Trinkwasserqualität bereitgestellt und Abwasser abgeführt werden kann.

Durch die geförderte Anschaffung von drei Notstromaggregaten in 2022 und 2023 zum Betrieb der leitungsgebundenen Trinkwasserversorgung konnte diese Auflage erfüllt werden.

b. Leitungsungebundene Ersatz- und Notversorgungsmaßnahmen sollten einen Mindestbedarf der Bevölkerung für mind. 30 Tage von 15 Litern pro Person und Tag in Ersatz- und Not(trink)wasserqualität gewährleisten können.

Die maximale Entfernung zum nächsten Notbrunnen sollte 750 m (Luftlinie) betragen.

Die im Stadtgebiet vorhandenen 10 Notbrunnen werden sukzessive saniert. Die Steigleitungen der sieben Brunnen mit Handschwengelpumpen konnten durch die Förderung in den Jahren 2020 -2023 erneuert bzw. saniert werden.

Ein elektrisch betriebener Notbrunnen mit festinstallierter Fördertechnik soll in 2024/25 ebenfalls saniert werden. Die beiden anderen Anlagen sind nahezu wartungsfrei (im Freispiegelgefälle fließendes Quell- bzw. Stollenwasser).

 

Die Wasserqualität der Notbrunnen:

Die Qualität des Wassers aus den Notbrunnen wird selbstverständlich ebenfalls überwacht. Nach der Ersten Wassersicherstellungsverordnung (1. WasSV) muss Trinkwasser aus Anlagen, die nach der Zivilverteidigungsplanung im Verteidigungsfall der Deckung des lebensnotwendigen Bedarfs an Trinkwasser dienen, so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch die Gesundheit der Menschen sowie der Nutztiere durch Krankheitserreger nicht geschädigt werden kann. Es muss weiterhin frei sein von anderen Stoffen in gesundheitsschädlicher Konzentration.

Die Trinkwasserqualität wird durch die Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung - TrinkwV) geregelt. Sie hat den Zweck, die menschliche Gesundheit vor den nachteiligen Einflüssen, die sich aus der Verunreinigung von Wasser ergeben, das für den menschlichen Gebrauch bestimmt ist, durch Gewährleistung seiner Genusstauglichkeit und Reinheit nach Maßgabe der Vorschrift zu schützen.

Im Zivilschutzfall greifen – abweichend von der Trinkwasserverordnung – die Vorschriften des Wassersicherstellungsgesetzes mit teilweise herabgesetzten Qualitätsanforderungen. Mit den sogenannten „Qualitätsstandards für die Anlagen der Trinkwassernotversorgung“ hat der Bund Richtwerte für die Wasserqualität festgelegt, die für eine Versorgungdauer von bis zu 30 Tagen ausgelegt sind. Diese Richtwerte wurden letztmalig 2015 auf Basis der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse überarbeitet. Die Notbrunnen müssen mindestens alle fünf Jahre entsprechend untersucht werden.

Stand: März 2024

 

Weiterführende Links:

Wassersicherstellung

Rahmenkonzept Trinkwasserversorgung

 

Übersicht aller Notbrunnen im Aßlarer Stadtgebiet:

Übersichtskarte