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Amtliche Bekanntmachungen



Jahresabschluss und Lagebericht der Stadtwerke Aßlar

Veröffentlicht am 09.07.2025

I. Feststellung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadtwerke Aßlar für das Wirtschaftsjahr 2024

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 7. Juli 2025 auf Empfehlung der Betriebskommission und des Magistrates einstimmig beschlossen, den Jahresabschluss und den Lagebericht der Stadtwerke Aßlar für das Wirtschaftsjahr 2024 gem. § 27 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Nr. 11 der Eigenbetriebssatzung in folgender Form festzustellen:

Die Bilanzsumme wird festgestellt auf: 23.826.513,43 €
Das Jahresergebnis wird festgestellt auf: 264.206,00 €
Wasserversorgung (Gewinn): 148.256,67 €
Abwasserbeseitigung (Gewinn): 115.949,33 €

Der Gewinn des Jahres 2024 in Höhe von 264.206,00 € wird wie folgt behandelt:
im Bereich Wasserversorgung:
Der Jahresgewinn in Höhe von 148.256,67 € soll zur Einstellung in die Rücklagen verwendet werden.
im Bereich Abwasserentsorgung:
Der Jahresgewinn in Höhe von 115.949,33 € soll zur Einstellung in die Rücklagen verwendet werden.

II. Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

Wir haben den Jahresabschluss des Eigenbetriebes Stadtwerke Aßlar - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31.Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht des Eigenbetriebes Stadtwerke Aßlar für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

- entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes i. V. m. den einschlägigen deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbetriebes zum 31. Dezember 2024 sowie seiner Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 und

- vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften des § 26 HesEigBGes i. V. m. § 289 HGB und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichtes geführt hat.

Dreieich, 29. April 2025

Schüllermann und Partner AG
Wrtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

gez.                                                                          
Dipl.-Finanzwirt (FH) Wolfgang Kaiser              
Wirtschaftsprüfer                                                   

gez.
MSc. Marcel Kempf
Wirtschaftsprüfer

III.       

Der Jahresabschluss und der Lagebericht der Stadtwerke Aßlar für das Wirtschaftsjahr 2024 liegen in der Zeit vom 17. bis 18. Juli sowie vom 21. bis 25. Juli 2025 im Rathaus der Stadt Aßlar, Verwaltungsgebäude II, Mühlgrabenstraße 1, während der Dienststunden öffentlich aus. Zur Einsichtnahme vereinbaren Sie bitte einen Termin unter der Telefonnummer 06441/803-502.

Auf diese öffentliche Auslegung wird hiermit besonders hingewiesen.

Aßlar, 8. Juli 2025

Betriebsleitung der Stadtwerke Aßlar
gez. Thorsten Adelmann, Kaufm. Betriebsleiter
gez. Thomas Schäfer, Techn. Betriebsleiter

 


Anhörung nach dem Hessischen Vermessungs- und Geoinformationsgesetz

Veröffentlicht am 03.07.2025

An den Grundstücken in der
Gemeinde: Aßlar, Gemarkung: Aßlar, Lagebezeichnung: Karlstraße

Flur 19 Flurstücke:182/3, 162/22, 454/117, 117/4, 117/5, 117/3, 173/4, 116/1, 446/115, 114/2, 114/1, 113/3, 180/10

Flur 18 Flurstücke:107/28, 108/28, 29/1, 115/29, 30, 31/3, 56/3, 56/5, 56/2

wurden Grenzpunkte festgestellt und Grenzpunkte abgemarkt.

Die Ergebnisse der festgestellten Grenzpunkte sind in 1 Skizze dokumentiert, die zur Einsicht bei der Stadt Aßlar, Mühlgrabenstraße 1, 35614 Aßlar, Zimmer EG-05 während der Öffnungszeiten ausliegen.

Die betroffenen Grundstückseigentümer erhalten hiermit die Gelegenheit, sich bis zum 23. Juli 2025 zum Ergebnis der festgestellten Grenzpunkte/s zu äußern.

Aßlar, den 9. Juli 2025
Magistrat der Stadt Aßlar
Christian Schwarz, Bürgermeister


Abräumung von Grabstätten auf den Friedhöfen Aßlar, Bechlingen, Berghausen, Bermoll, Klein-Altenstädten, Oberlemp und Werdorf

Veröffentlicht am 26.01.2025

Aufgrund des Ablaufs der Ruhefristen von Grabstätten werden die Grabunterhaltungspflichtigen gebeten, die auf den genannten Friedhöfen gelegenen Reihengräber des Beerdigungsjahres 1994 bis zum

31. Juli 2025

abzuräumen und einzuebnen.

Die oberirdischen Grabsteine und Einfassungen sind genauso wie die unterirdischen Fundamente komplett zu entfernen.

Um den Angehörigen bei der Entsorgung der Fundamente, Einfassungen und Grabmale behilflich zu sein, stellt die Friedhofsverwaltung auf jedem Friedhof der Stadt Aßlar einen Container bereit oder eine gekennzeichnete Fläche zur Verfügung, wo das Entsorgungsmaterial abgelegt werden kann.

Für die Abfuhr der Materialien zur Deponie sorgt dann der Betriebshof der Stadt Aßlar.

Diese Maßnahme ist allerdings nur zeitlich begrenzt durchführbar. In den folgenden Zeiträumen kann das Abräummaterial abgelegt werden:

  • Friedhöfe
    Aßlar und Klein-Altenstädten: vom 16. Juni bis 27. Juni 2025
  • Friedhöfe
    Berghausen und Werdorf: vom 30. Juni bis 11. Juli 2025
  • Friedhöfe
    Bechlingen, Oberlemp und Bermoll: vom 14. Juli bis 25. Juli 2025

Für Entsorgungsmaterial von Grabstätten, die vor oder nach den angegebenen Zeiträumen abgeräumt werden, kann keine Abfuhr durch die Stadt Aßlar erfolgen.

Um Lärmbelästigungen der umliegenden Anwohner zu vermeiden möchten wir Sie bitten, die Arbeiten nur zwischen 7:00 Uhr und 20:00 Uhr durchzuführen.

Die Inhaber von Nutzungsrechten an Wahlgrabstätten sind verpflichtet, das Nutzungsrechtende zu prüfen und rechtzeitig eine gewünschte Verlängerung des Nutzungsrechts zu beantragen. Nach Ende des Nutzungsrechts kann die Stadt über die Grabstätten anderweitig verfügen.

Wir bitten um Beachtung der angegebenen Termine und um Verständnis für die begrenzte Maßnahme.

Der Magistrat der Stadt Aßlar
- Friedhofsverwaltung -